Rennfahrwerk ohne TÜV eintragen?
Moderator: PumaTreter
Rennfahrwerk ohne TÜV eintragen?
Hallo Leute,
wir haben ein sehr interessantes Angebot für ein Renn-Gewindefahrwerk gesehen. Es ist von der Fa. GAZ und nennt sich "Gold".
Leider wird es nur ohne! TÜV-Gutachten verkauft.
Da ja viele von euch ebenfalls reine Rennfahrwerke in ihren Fahrzeugen fahren, müsste es ja Möglichkeiten geben, Fahrwerke mit
speziellen Rennsportfedern (ohne Gutachten) eintragen zu können.
Ich kenne sonst nämlich nur diverse "Standart-Tieferlegungsfedern" eben mit entsprechender TÜV-Freigabe, die als einzigstes "Tieferlegungsmittel"
eingetragen werden können...
Heft uns bitte weiter.
Gruß Marko
wir haben ein sehr interessantes Angebot für ein Renn-Gewindefahrwerk gesehen. Es ist von der Fa. GAZ und nennt sich "Gold".
Leider wird es nur ohne! TÜV-Gutachten verkauft.
Da ja viele von euch ebenfalls reine Rennfahrwerke in ihren Fahrzeugen fahren, müsste es ja Möglichkeiten geben, Fahrwerke mit
speziellen Rennsportfedern (ohne Gutachten) eintragen zu können.
Ich kenne sonst nämlich nur diverse "Standart-Tieferlegungsfedern" eben mit entsprechender TÜV-Freigabe, die als einzigstes "Tieferlegungsmittel"
eingetragen werden können...
Heft uns bitte weiter.
Gruß Marko
Re: Rennfahrwerk ohne TÜV eintragen?
Wer es schafft eien TÜV-Beamten zu finden der ohne offizielle Freigabepapier etwas einträgt, sollte ihn sich warm halten und keines falls hier öffentlich machen.
Für alle anderen gilt leider: Fahrwerksteile bedürfen verständlicherweise der Freigabe durch eine Prüfstelle und wenn so etwas nicht vorliegt kann es nur in Motorsportgruppen verwendet werden die nicht der STVZO unterliegen. Ich habe schon davon gehört das man sich ein billiges 60er-System mit Gutachten kauft, es eintragen lässt und dann umbaut auf ein passend gekennzeichnetes Rennfahrwerk. Aber dies ist natürlich illegal.
Für alle anderen gilt leider: Fahrwerksteile bedürfen verständlicherweise der Freigabe durch eine Prüfstelle und wenn so etwas nicht vorliegt kann es nur in Motorsportgruppen verwendet werden die nicht der STVZO unterliegen. Ich habe schon davon gehört das man sich ein billiges 60er-System mit Gutachten kauft, es eintragen lässt und dann umbaut auf ein passend gekennzeichnetes Rennfahrwerk. Aber dies ist natürlich illegal.
Re: Rennfahrwerk ohne TÜV eintragen?
Gibt es noch nicht genug illegale Autos in unserem Sport?
Viel Spaß demjenigen, der mit einem Auto nach deinem Vorschlag einen Unfall baut, vielleicht auch noch mit Personenschaden.
Der geht rein und kommt so schnell nicht mehr raus.

Viel Spaß demjenigen, der mit einem Auto nach deinem Vorschlag einen Unfall baut, vielleicht auch noch mit Personenschaden.
Der geht rein und kommt so schnell nicht mehr raus.
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus....
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Art. 20 GG
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- Opelschrauber
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Re: Rennfahrwerk ohne TÜV eintragen?
Naja, was heißt hier illegal?
Auch von namhaften Herstellern ist es schwierig Rennsportfahrwerke einzutragen. Ich nenne hier nur mal H&R, die haben auch keine Gutachten für ihre Rennfahrwerke.
Auch von namhaften Herstellern ist es schwierig Rennsportfahrwerke einzutragen. Ich nenne hier nur mal H&R, die haben auch keine Gutachten für ihre Rennfahrwerke.
Untersteuern ist wenn du den Baum siehst auf den du zurast; Übersteuern wenn du ihn nur hörst.
Re: Rennfahrwerk ohne TÜV eintragen?
Es gibt immer noch die Möglichkeit der Einzelabnahme nach §21 StVZO.
Namhafte Hersteller stellen dazu auch schon einmal Bescheinigungen über das verwendete Material und Festigkeiten aus und /oder verweisen auf baugleiche Teile, für die
ein Gutachten erstellt wurde.
Sie sind in der Regel auch TÜV-Zertifiziert und bei den Prüfern für ihre Produkte bekannt.
Das erleichtert dann bisweilen die Einzelabnahme, kostet dann aber natürlich erheblich mehr als bei vorliegendem Gutachten.
Wenn man natürlich eine hier eher unbekanntes Fahrwerk von der Insel präsentiert, dann wandern die Gedanken der Graukittel schnell in Richtung China, was
die Bereitschaft zur Eintragung sicher nicht fördert.
Also lieber etwas gescheites und bewährtes einbauen, dann ist das Auto auch sauber.
Für die Motorsportkollegen, die TK´s und auch den Staatsanwalt.
Namhafte Hersteller stellen dazu auch schon einmal Bescheinigungen über das verwendete Material und Festigkeiten aus und /oder verweisen auf baugleiche Teile, für die
ein Gutachten erstellt wurde.
Sie sind in der Regel auch TÜV-Zertifiziert und bei den Prüfern für ihre Produkte bekannt.
Das erleichtert dann bisweilen die Einzelabnahme, kostet dann aber natürlich erheblich mehr als bei vorliegendem Gutachten.
Wenn man natürlich eine hier eher unbekanntes Fahrwerk von der Insel präsentiert, dann wandern die Gedanken der Graukittel schnell in Richtung China, was
die Bereitschaft zur Eintragung sicher nicht fördert.
Also lieber etwas gescheites und bewährtes einbauen, dann ist das Auto auch sauber.
Für die Motorsportkollegen, die TK´s und auch den Staatsanwalt.
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus....
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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Art. 20 GG
Re: Rennfahrwerk ohne TÜV eintragen?
100% Zustimmung Erich. Die von mir als illegal beschriebene Variante ist ja ohnehin nur ein Papierakt, da am Ende das "gute Rennfahrwerk" drin ist.Erich hat geschrieben: Also lieber etwas gescheites und bewährtes einbauen, dann ist das Auto auch sauber.
Für die Motorsportkollegen, die TK´s und auch den Staatsanwalt.
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Re: Rennfahrwerk ohne TÜV eintragen?
hallo
aber warum mit einem rennfahrwerk auf der strasse fahren??
ich denke für die strasse gibt es genügend varianten die zur eintragung taugen ohne das man was drehen muss!
ich persönlich würde nur ungern mit einem reinrassigen rennfahrwerk auf der strasse fahren!
sicher die ganzen gruppe g fahrer die auf der strasse anreisen haben das auch! muss ich aber nicht haben!
ich schreibe auch nur meine meinung dazu!
gruß duffi
aber warum mit einem rennfahrwerk auf der strasse fahren??
ich denke für die strasse gibt es genügend varianten die zur eintragung taugen ohne das man was drehen muss!
ich persönlich würde nur ungern mit einem reinrassigen rennfahrwerk auf der strasse fahren!
sicher die ganzen gruppe g fahrer die auf der strasse anreisen haben das auch! muss ich aber nicht haben!
ich schreibe auch nur meine meinung dazu!
gruß duffi
Re: Rennfahrwerk ohne TÜV eintragen?
Seit wann sind denn TÜV-Mitarbeiter verbeamtet? (auch wenn manche sich so benehmen)EWO hat geschrieben:Wer es schafft eien TÜV-Beamten zu finden der ohne offizielle Freigabepapier etwas einträgt, sollte ihn sich warm halten und keines falls hier öffentlich machen..
Inhaltlich bin ich allerdings völlig bei dir.
Gruß, Holger

Re: Rennfahrwerk ohne TÜV eintragen?
Moin,
genau, es sind privatwirtschaftliche Betriebe, die befugt sind hoheitliche Aufgaben zu erfüllen.
Die Mitarbeiter sind Angestellte, das merkt man, denn etliche stellen sich wirklich an
.
Aber es gibt auch offene Prüfingenieure, die Spaß an ihrem Tun haben und bereit sind nachzudenken und Verantwortung zu tragen.
Gruß Kalle
genau, es sind privatwirtschaftliche Betriebe, die befugt sind hoheitliche Aufgaben zu erfüllen.
Die Mitarbeiter sind Angestellte, das merkt man, denn etliche stellen sich wirklich an

Aber es gibt auch offene Prüfingenieure, die Spaß an ihrem Tun haben und bereit sind nachzudenken und Verantwortung zu tragen.
Gruß Kalle
Re: Rennfahrwerk ohne TÜV eintragen?
Danke für eure Antworten. Ich wusste eben nur nicht, daß man Sportfahrwerke ohne Prüfpapier zu Federtragkraft, Federrate, Tieferlegung usw.
trotzdem per §19/3 eingetragen bekommt!
Wieder was gelernt.
Gruß
trotzdem per §19/3 eingetragen bekommt!
Wieder was gelernt.
Gruß
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- Spitzen-Mitglied
- Beiträge: 750
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Re: Rennfahrwerk ohne TÜV eintragen?
Vergiß das eben gelernte !GT-Racing hat geschrieben:Danke für eure Antworten. Ich wusste eben nur nicht, daß man Sportfahrwerke ohne Prüfpapier zu Federtragkraft, Federrate, Tieferlegung usw.
trotzdem per §19/3 eingetragen bekommt!
Wieder was gelernt.
Gruß
Abnahmen gemäß §19.3 StVZO benötigen als Prüfgrundlage eine ABE, Teilegutachten oder EWG-Betriebserlaubnis bzw. ECE-Genehmigung. Da wohl kaum ein wettbewerbsfähiges Rennfahrwerk solche Dokumente aufweisen kann, wären solche Abnahmen nach 19.3 seeeeehr zweifelhaft!

Einzelprüfungen nach §19,2 StVZO wären rechtlich durch amtlich anerkannte Sachverständige der Technischen Prüfstellen ( alte Bundesländer: TÜV, neue:Dekra ) möglich, doch die internen Qualitätskontrollen der Institutionen bremsen auch die engagierten Kollegen gewaltig ein !
Gruß
W.Böhmann