Probleme mit Überrollkäfig und Sonnenblenden , was nun ?

Alles zum Thema Technik, welches in die anderen Foren nicht passt.

Moderator: PumaTreter

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230_ce
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Probleme mit Überrollkäfig und Sonnenblenden , was nun ?

Beitrag von 230_ce »

Da ich mir ja nun vorgenommen habe das W123 Coupe auf die Straße zu bringen ,damit ich auch GLP etc mal fahren kann, habe ich jetzt das Problem das meine Sonnenblenden nicht mehr passen !
Ich kann die Blenden zwar montieren und in der untersten Stellung einbauen, aber nicht nach oben klappen und da das Dach des W123 Coupe eh schon 4cm tiefer ist wie das der Limo ist es dann arg eng mit dem rausgucken !!!!
Was kann ich machen ? Gibt es Zubehör Lösungen ? Wie habt ihr das gelöst ?
Wer weiß eine Lösungsmöglichkeit ? Danke.
Gruß
Jörg
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EWO
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Beitrag von EWO »

wir haben sie in der ersten Version weggelassen, in der zweiten Version weil es doch manchmal sinnvoll ist eine zu haben, die ganze Sache mit Kabelbindern klappbar am Käfig festgemacht.
Geht prima und stört nicht.

Gruß EWO
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spazzola
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Gruppe??

Beitrag von spazzola »

Hallo Ewo,
wenn das Auto eine Zulassung haben soll, dann sind nach der Führerhausverordnung von Annodazumal Sonnenblenden Vorschrift.
Da gibt es keinen Ausweg...weglassen also eher ganz schlecht!
Gruss
ede
Was nützt der Tiger im Tank, wenn ein Esel am Steuer ist?????
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EWO
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Re: Gruppe??

Beitrag von EWO »

spazzola hat geschrieben:Hallo Ewo,
wenn das Auto eine Zulassung haben soll, dann sind nach der Führerhausverordnung von Annodazumal Sonnenblenden Vorschrift.
Da gibt es keinen Ausweg...weglassen also eher ganz schlecht!
Gruss
ede
Keine hohlen Sprüche bitte. In der STVZO steht davon kein Wort und wir waren deswegen damals beim TÜV !!
Wenn du also etwas konkretes zitieren kannst, dann prüfe ob es überhaupt noch Gültigkeit hat nach der geänderten EU-Richtline und bring es dann hier zu Tisch :wink:
Günter M.
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Beitrag von Günter M. »

Im Bereich der StVO sind Sonnenblenden nicht vorgeschrieben. Ich erinnere mich an den seligen Golf 1, der teilweise ohne Beifahrersonnenblende ausgeliefert wurde.
_________________________
Hinweis: Dieses Posting kann Spuren von Ironie enthalten. Bei Überempfindlichkeit wird dringend vom Konsum abgeraten.
CinqueTurbo500
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Beitrag von CinqueTurbo500 »

Hi

die Blenden sind wirklich nicht vorgeschrieben?....wenn dann hau ich die auch raus....

weil man hört/liest immer wieder das die Prüfer bei der Eintragung nach den Blenden schauen, und manche auch kein Tüv bekommen haben ohne Blenden.


Gruß Roland
waldi
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Beitrag von waldi »

von außen aufgeklebten Blendstreifen (10cm) eintragen lassen.
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EWO
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Beitrag von EWO »

waldi hat geschrieben:von außen aufgeklebten Blendstreifen (10cm) eintragen lassen.
genau, und hinterher klebt man dann Sponsoraufkleber drüber :lol:
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230_ce
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würde dann...

Beitrag von 230_ce »

würde denn dann der einfach Streifen von 10cm in der Windschutzscheibe ausreichen ?? Ich habe einen TÜV Prüfer hier gefragt und der meinte Sonnenblenden sind Pficht und diese müssen dann auch im eingebauten Zustand freigängig sein, heißt, wenn die drin sind müssen die sich auch klappen lassen. Nur nach unten geklappte Blenden ( die würde ich ja noch hinbekommen) sind unzulässig und würde er mir nicht eintragen.
Ok, dann werde ich jetzt einen wunderschönen weißen 10cm Breiten Streifen in die Windschutzscheibe kleben !
Danke für eure Postings, man kann wirklich sagen :
Hier werden Sie geholfen ! :mrgreen:
Gruß
Jörg
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