



dino be
handyman hat geschrieben:
ich habe keine probleme damit und verabschiede mich aus dem forum in dieser angelegenheit. ich sehe keinen weiteren diskussionsbedarf und wünsche allen eine sportliche saison 2017. gruß dino bernd
moin dirk,danke für die mitteilung,endlich mal was vernünftiges. gruß berndSportfahrer hat geschrieben:Moin,
"Neue" Erkenntnisse zur Klasse 3a. Ich habe eine Anfrage bezüglich des teilweise nicht definierten Lader bzw Turbofaktors gestellt und folgende
verbindliche Auskunft erhalten.
Fahrzeuge die nicht nach Gruppe H F G oder FS in der Klasse 3 starten sondern nach STVZO haben kein Mindestgewicht zu erfüllen und sie werden auch
nicht mit einem Lader oder Turbofaktor belastet.
Ein Turboaufgeladenes Fahrzeug mit 1600 ccm startet somit in der 3 A bis 1600 ccm.
Ich würde die Empfehlung etwas weiter fassen: Überhaupt nichts ändern im Hinblick auf das aktuelle Regelwerk.Sportfahrer hat geschrieben:Es empfiehlt sich also nicht ein Projekt mit Turbo anzufangen um auf die 3A zu zielen. Es könnte dann im nächsten Jahr wieder geändert werden.
das ist nicht ganz sauber formuliert. Für Fahrzeuge, die zum öffentlichen Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen oder zulassungsfähig sind, gelten die Regeln der StVZO. Der Hubraum steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Ziffer P1 und das Mindestgewicht unter Ziffer G.Sportfahrer hat geschrieben: Fahrzeuge die nicht nach Gruppe H F G oder FS in der Klasse 3 starten sondern nach STVZO haben kein Mindestgewicht zu erfüllen und sie werden auch
nicht mit einem Lader oder Turbofaktor belastet.
Ein Turboaufgeladenes Fahrzeug mit 1600 ccm startet somit in der 3 A bis 1600 ccm.
Reinhard Stoldt hat geschrieben: Ich würde die Empfehlung etwas weiter fassen: Überhaupt nichts ändern im Hinblick auf das aktuelle Regelwerk.
verhörtSportfahrer hat geschrieben: das hört sich an als würde das ganze Regelwerk noch platzen ???
Auch nicht ganz sauber formuliert:Reinhard Stoldt hat geschrieben:das ist nicht ganz sauber formuliert. Für Fahrzeuge, die zum öffentlichen Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen oder zulassungsfähig sind, gelten die Regeln der StVZO. Der Hubraum steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Ziffer P1 und das Mindestgewicht unter Ziffer G.Sportfahrer hat geschrieben: Fahrzeuge die nicht nach Gruppe H F G oder FS in der Klasse 3 starten sondern nach STVZO haben kein Mindestgewicht zu erfüllen und sie werden auch
nicht mit einem Lader oder Turbofaktor belastet.
Ein Turboaufgeladenes Fahrzeug mit 1600 ccm startet somit in der 3 A bis 1600 ccm.
Diese Werte müssen eingehalten werden.
Denn ein Mindestgewicht, das nicht unterschritten werden darf, gibt es in der StVZO nicht. Unter Feld "G" ( Nicht Ziffer!) ist das Leergewicht vermerkt, entnommen aus dem COC-Nachweis. Darin sind oft mehrere Gewichtsangaben zu finden, oftmals um bis zu 250kg differierend. In der ZB I steht nur eine Zahl von jenen, muss nicht mal die geringste sein. Darin enthalten ist auch ein pauschaler Zuschlag von 75kg für den Fahrer sowie das Gewicht eines zu 90% gefüllten Kraftstofftankes.Diese Werte müssen eingehalten werden.