Denk mal an die Schulung der Youngster.CodeRed hat geschrieben:@Heiko
da hast du völlig recht, das ISG wurde mehrfach ins Spiel gebracht, dann aber immer so nach dem Motto
ihr habt den Lizenzantrag unterschrieben, damit unterwerft ihr euch dem ISG.
Das dass Blödsinn ist weiß ja selbst ich![]()
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Genau das haben wir immer wiederholt.
Das ISG wacht über allem. Und genau da liegt auch das Thema Bereithaltung für die techn. Nachkontrolle (nennt es wie ihr woltl) und Siegerehrung als Teil der VA, die ja bekanntlich erst nach Ende der Protest-/Einspruchsfrist stattfindet. Wer also vorher ohne Abmeldung wegfährt bringt sich wissentlich in die schlechte Ausgangslage im Fall eines Einspruchs gegen das Fzg automatisch als Verlierer dazustehen.
Dann kommen schnell die sportlichen Pappnasen nach vorn, die sowas ausnutzen, weil es eine sichere Bank ist.
Niemand weiß nun, wie schwer der Golf wirklich ist, aber Fakt ist, er war nciht da und daher wurde dem Einspruch gegen das Gewicht stattgegeben.
Das musste das Schiedsgericht so aussprechen.