Clubslalom Einspruchmöglichkeiten & Regelwerk

Hier kann über Clubslalom Veranstaltungen gesprochen werden

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EWO
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Clubslalom Einspruchmöglichkeiten & Regelwerk

Beitrag von EWO »

CodeRed hat geschrieben:@Heiko
da hast du völlig recht, das ISG wurde mehrfach ins Spiel gebracht, dann aber immer so nach dem Motto
ihr habt den Lizenzantrag unterschrieben, damit unterwerft ihr euch dem ISG.

Das dass Blödsinn ist weiß ja selbst ich :lol: :lol: :lol:
Denk mal an die Schulung der Youngster.
Genau das haben wir immer wiederholt.
Das ISG wacht über allem. Und genau da liegt auch das Thema Bereithaltung für die techn. Nachkontrolle (nennt es wie ihr woltl) und Siegerehrung als Teil der VA, die ja bekanntlich erst nach Ende der Protest-/Einspruchsfrist stattfindet. Wer also vorher ohne Abmeldung wegfährt bringt sich wissentlich in die schlechte Ausgangslage im Fall eines Einspruchs gegen das Fzg automatisch als Verlierer dazustehen.
Dann kommen schnell die sportlichen Pappnasen nach vorn, die sowas ausnutzen, weil es eine sichere Bank ist.
Niemand weiß nun, wie schwer der Golf wirklich ist, aber Fakt ist, er war nciht da und daher wurde dem Einspruch gegen das Gewicht stattgegeben.
Das musste das Schiedsgericht so aussprechen.
Reinhard Stoldt
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Beitrag von Reinhard Stoldt »

EWO hat geschrieben: Das ISG wacht über allem.
mit solchen Thesen solltest du vielleicht etwas vorsichtiger umgehen. Das ISG wacht über allem das darauf referenziert. Das ist beim Clubsport ausdrücklich nicht der Fall.
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EWO
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Beitrag von EWO »

Reinhard Stoldt hat geschrieben:
EWO hat geschrieben: Das ISG wacht über allem.
mit solchen Thesen solltest du vielleicht etwas vorsichtiger umgehen. Das ISG wacht über allem das darauf referenziert. Das ist beim Clubsport ausdrücklich nicht der Fall.
Es sind einige DInge explizit ausgeschlossen, das ist richtig, aber im Grunde gilt es immer für alle lizenzpflichtigen VA.
Aber du hast Recht, es steht nicht wie andere Referenzen in den CS-Regelwerken.
sportkäfer
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Beitrag von sportkäfer »

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EWO
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Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom

Beitrag von EWO »

Ironiemodus an "Ist doch klasse so viel Publicity zu einer fast Erstlings-Veranstaltung. Da kann sich der VA richtig freuen." Ironiemodus aus

Die Fehlhandlung von mind. 2 Fahrzeugführern, ist in einen "techn. motivierten Einspruch" überführt worden, damit er durchgeht.
Ich hätte als Rennleiter eher versucht de-eskalierend zu vermitteln. Das Schiedsgericht kommt schließlich erst im zweiten Schritt zur Entscheidung zusammen.
Da ist wohl vor Ort einiges schief gelaufen.

Ich hoffe die betroffenen Fahrer können sich zukünftig noch in die Augen schauen und feinen Sport mit- und gegeneinander austragen.
Schließlich machen es doch alle aus Spaß an der Freund und nciht um andere zu ärgern oder gar zu moppen.
Das sollten wir immer im Hinterkopf behalten.
CodeRed
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Beitrag von CodeRed »

EWO hat geschrieben: Niemand weiß nun, wie schwer der Golf wirklich ist, aber Fakt ist, er war nciht da und daher wurde dem Einspruch gegen das Gewicht stattgegeben.
Das musste das Schiedsgericht so aussprechen.
Musste das Schiedsgericht das wirklich so machen ?? Sehe ich nicht so!

Das Fahrzeug stand in der Vormittagsveranstaltung jedem zur Verfügung da hat es niemanden interessiert und das wäre auch am Nachmittag so gewesen.
Das Schiedsgericht hätte auf Grund der sehr dicht bei einander liegenden Fahrzeiten der ersten zehn Starter eindeutig feststellen können das dass Fahrzeuggewicht bzw. das LG schon passt, denn auch ein Schiedsgericht sollte sich eine objektive Meinung bilden können und die Szene so weit kennen
um dann vielleicht auch Schaden abzuwenden.

In diesem Fall war es mehr als eindeutig das der Protest auf das Gewicht nur ein Vorwand war, denn auch im Sportrecht sollte zuerst die Unschuldsvermutung gelten.

Weiterhin habe ich das ISG noch mal überflogen um etwas über die Parkfermeregeln heraus zu bekommen. Davon sind wir im Clubsport ja noch Lichtjahre entfernt. Ich bin jedenfalls zu dem Entschluss gekommen das ohne es in der Ausschreibung anzukündigen und eine ausgewiesene Fläche als Parkferme darzustellen, es für mich kein Parkferme gibt. Ich kenne derzeit nur einen Veranstalter der das hinbekommen hat. Wenn wir das ISG wirklich als Grundlage nehmen dann ist der Clubsport eigentlich tot. Selbst die Ausschreibungen der Veranstalter geben lange nicht alles her was das ISG fordert.

Wir sind jedenfalls zu dem Entschluss gekommen uns neu zu formieren und sehen in den Serienklassen keine Zukunft da wir auf so einen
Kinderkram keine Lust haben. Das gleiche gilt für den DMSB Bereich. Der Trend ist eindeutig, das belegen die Starterzahlen in den offen Gruppen des Clubsport, als auch in der verbesserten Klassen der DMSB-Slaloms.
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CodeRed
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Beitrag von CodeRed »

So sieht es aus!
Husum noch, MSG Norderstedt lassen wir auf Grund der "Mörderstrecke" aus und dann nur noch
die drei Pfingstveranstaltungen 2x Eggbek und HUWO. Dann wird Schritt für Schritt aufgerüstet.
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Beitrag von EWO »

CodeRed hat geschrieben:
EWO hat geschrieben: Niemand weiß nun, wie schwer der Golf wirklich ist, aber Fakt ist, er war nciht da und daher wurde dem Einspruch gegen das Gewicht stattgegeben.
Das musste das Schiedsgericht so aussprechen.
Musste das Schiedsgericht das wirklich so machen ?? Sehe ich nicht so!
Ich glaube du hast nicht verstanden was ich sagen wollte, kann und will es aber nicht deutlicher schreiben.
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EWO
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Beitrag von EWO »

CodeRed hat geschrieben:
Wir sind jedenfalls zu dem Entschluss gekommen uns neu zu formieren und sehen in den Serienklassen keine Zukunft da wir auf so einen
Kinderkram keine Lust haben. Das gleiche gilt für den DMSB Bereich. Der Trend ist eindeutig, das belegen die Starterzahlen in den offen Gruppen des Clubsport, als auch in der verbesserten Klassen der DMSB-Slaloms.
Die jeweiligen Regeln sind in allen Klassen einzuhalten, somit ist die Frage was du hier mit Kinderkram bezeichnest.
Weiterhin ist ein Entfernen vor der Siegerehrung ohne Abmeldung beim Rennleiter ist beim DMSB noch etwas folgenschwerer.
Insofern, hinkt die Argumentation etwas.
Wärst du ein 3er-Starter gewesen, hätte es genauso ausgesehen wie jetzt, da wäre dann eben nur ein Einspruch gegen den Hubraum o.ä. dran gewesen.

Wenn also deine/eure Entscheidung weg von der STVZO hin zu techn. freien Klassen an Stärke gewonnen hat, dann wird es nach meiner Einschätzung eher dem Drang nach techn. Weiterentwicklung und Schraublaune gezollt sein und nicht dem Vorfall am Travering. Denn der Sachverhalt bzw. Ablauf hat nichts mit der Gruppe 2 oder den techn. Regeln zu tun.
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Beitrag von CodeRed »

Sollte sich der Rennleiter oder der Veranstalter sich nicht mal bei mir
melden? Offiziell weis ich ja noch von nichts. Oder ist das nicht
üblich :?:

Kann aber auch sein das die noch darüber nachdenken wie der 318i
der Weltverbesserin Ute P. in der 1a starten und auch noch gewertet
werden konnte.

Da kommt man sich schon ein bisschen verarscht vor.
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Uwe Bartels
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Beitrag von Uwe Bartels »

Heiko hat geschrieben:PS: Jetzt fehlt nur noch der Bartels, aber der betäubt bestimmt noch seine Kunden. :wink:
Der Bartels ist zur Zeit nicht sehr oft hier im Forum unterwegs, da er gerade seinen Koiteich vergrößert. Seine Kundschaft schlafen legen macht er nächste Woche erst wieder. :-D

Zu der Problematik Einspruchsfristen haben sich hier doch schon einige kompetente Leute geäußert, da muss ich doch nicht deren Worte sinngemäß wiederholen. Ich bin allerdings der Meinung, dass derartige Vorfälle zu einer präzieseren Reglementierung führen sollten.

Gruß
Uwe
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EWO
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Beitrag von EWO »

Uwe Bartels hat geschrieben: Ich bin allerdings der Meinung, dass derartige Vorfälle zu einer präzieseren Reglementierung führen sollten.
Das ist wohl wahr und steht bei mir auch auf der to-do-Liste.
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Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom

Beitrag von CodeRed »

EWO hat geschrieben:
Uwe Bartels hat geschrieben: Ich bin allerdings der Meinung, dass derartige Vorfälle zu einer präzieseren Reglementierung führen sollten.
Das ist wohl wahr und steht bei mir auch auf der to-do-Liste.
Und bitte auch um die nicht vorhandenen Parkfermeregelung kümmern !!!!!

Nehmen wir mal einen erfundenen Fall :

Ein absoluter Neueinsteiger will Slalom fahren.
Er hat unser SH-Regelwerk studiert, liest ganz sorgfälltig die Ausschreibung durch und geht
mit der Nennung den Vertrag mit dem VA ein.
Er fährt den Slalom, vielleicht noch ganz erfolgreich und ist von dem Sport total begeistert,
verlässt das Gelände aus Sicht einiger zu früh und wird bestraft.
Dieser Fahrer hat von DMSB und geschweige vom ISG noch nie etwas gehört.

Den seht ihr nicht wieder!!

Es lebe der Clubsport in Schleswig-Holstein

So, das war es jetzt hier für mich !
Ich bedanke mich bei allen für die konstruktive Teilnahme an diesem Thread, vielleicht
war das ganze ja doch für etwas gut, wir werden sehen was die "Macher" der Szene dadraus
entwickeln.

Ich werde mich allerdings nicht noch einmal für so etwas opfern :wink:

Gruß Ditmar
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Uwe Bartels
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Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom

Beitrag von Uwe Bartels »

CodeRed hat geschrieben:
EWO hat geschrieben:
Uwe Bartels hat geschrieben: Ich bin allerdings der Meinung, dass derartige Vorfälle zu einer präzieseren Reglementierung führen sollten.
Das ist wohl wahr und steht bei mir auch auf der to-do-Liste.
Und bitte auch um die nicht vorhandenen Parkfermeregelung kümmern !!!!!
Richtig! Der Widerspruch zwischen Grundausschreibung und Norddeutschen Ergänzungen bzgl. Führescheinpflicht besteht in diesem Jahr auch immer noch. Aber diese Grundsatzfragen sollten wir in einem eigenen Thread diskutieren.

Gruß
Uwe
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Sportfahrer
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Beitrag von Sportfahrer »

Moin Leute,

das nimmt ja hier immer bessere Formen an.

1. Ditmar des foulen Fahrens anzuschuldigen ist für mich jedenfalls schon mal daneben.
2. Da er dann noch so dumm sein soll mit vor Ort prüfbarem Untergewicht zu fahren ist schon wieder lustig ,
ich denke wenn er wollte würde er andere Wege finden. Der Hammer an der Sache ist, DITMAR HAT DIE WAAGE SELBST MITGEBRACHT :!: :!: :!:
3. So einen hinterlistigen Einspruch muss man im Clubsport nicht durchgehen lassen. Auf dem Platz wimmelt es von Kollegen denen Ditmars Handynummer bekannt ist und die ihn kurzfristig zurückrufen hätten können. Im Prinzip hat er ja den Parc Ferme gar nicht verlassen , weil er örtlich nicht festgelegt war.

4.Parc Ferme - Bestimmungen sind lächerlich wenn es nicht einmal einen Parc Ferme gibt. Ein Parc Ferme macht nur Sinn,
wenn im Zeitfenster der Einspruchsfrist verhindert wird, das Jemand an dem Auto arbeiten kann (Gewicht zufügen Tanken etc.)

Wenn man also dann in Zukunft echte Parc Ferme Regeln haben will, dann bitte mit allem drum und dran.
Aber Vorsicht, ein Auto was eben noch 1A gefahren ist , darf nicht im Anschluss in der nächsten Klasse starten weil die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist und der Wagen noch unter PARC FERME REGEL nicht berührt werden darf. Doppelveranstaltungen die gleich hintereinander gefahren werden , sollte es dann ja auch nicht mehr geben können, da die Teilnehmer im Zeitfenster der Einspruchsfrist der ersten Veranstaltung schon wieder lustig auf der zweiten Veranstaltung auf Zeitenjagt gehen und sich somit der Kontrolle entziehen :-D
Zuletzt geändert von Sportfahrer am Mi Mai 07, 2014 12:46, insgesamt 2-mal geändert.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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