Man kann das Video dem Rennleiter zeigen, das hat aber keine Relevanz, ausser dass er vielleicht versuchen kann, den Sachrichter zur Rücknahme seiner Entscheidung zu bringen, was mit Zustimmung der Sportkommissare möglich ist.Erich hat geschrieben:Was wäre, wenn das Video als EINZIGER Beweis vor Ende der Protestfrist beim Rennleiter vorgezeigt würde![]()
Zulässig oder nicht ?
Man kann das Video aber sinnvollerweise den Sportkommissaren zeigen. In deren Ermessen liegt es, die Sachrichterentscheidung bei Vorliegen elektronischer Beweise aufzuheben.
Man sieht an dem Abstimmungsergebnis oben, dass es für einige schwer verständlich ist, wie bei "Pylonenfehlern" zu urteilen ist. Leider ist ja gegen Sachrichterentscheidungen kein Protest möglich. Deshalb wird es nie zu einer bindenden Rechtsprechung kommen können.