Die umgeworfenen Pylonen waren natürlich Fehler, ganz klar.
Das konnte man eigentlich auch nicht anders verstehen, war ja schließlich erkennbar nicht ganz ernst gemeint.
Wer die Hütchen nach dem Umfahren wieder aufstellt, ist doch wurscht, ob es ein Streckenposten war oder mein Pylonenaufstellgerät
Ein Fehler liegt immer vor, wenn der Hut
getroffen und aus seiner vorgeschriebenen Position entfernt wurde, auch wenn er aus welchen Gründen auch immer anschließend wieder an der ursprünglichen Stelle steht.
Durch Luftzug oder Wasser oder Fehlzündungsexplosionsdruckwellen (auweia, mein Auspuff bläst mächtig nach links zur Seite raus

) umgeworfene Hütchen dürften aber nicht zählen, denn
die Aufgabe, sie
nicht mit dem Fahrzeug zu treffen wurde ja erfüllt.
Zumindest vom Sinn und der Logik her gesehen.
Hätte jetzt der Streckenposten aufgrund seiner Position das ganze NICHT beobachten können, dann hätte man einfach Glück gehabt und 2 Hütchen weniger auf dem Konto.
Ein nachträglicher Videobeweis würde den Fehler zwar ans Licht bringen, aber das Ergebnis nicht mehr ändern können.
Was wäre, wenn das Video als EINZIGER Beweis vor Ende der Protestfrist beim Rennleiter vorgezeigt würde
Zulässig oder nicht ?
Die nächste Diskussion.......
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus....
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Art. 20 GG