neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass 2013
Moderator: EWO
neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass 2013
Hallo Sportfreunde,
ich habe mit sehr viel Freude gelesen, dass es wohl dem DMSB gelungen ist, eine neue Vereinbarung mit der Strassenverkehrszulassunsbehörde zu verabschieden. Dabei soll in einem neuen DMSB-Kraftfarzeugpass die Vereinbarkeit von STVO-Bestimmungen mit den Vorgaben aus dem technischen Regelement dokumentiert werden.
Leider steht im Newsletter des DMSB, daß diese Regelungen wohl nur für den Rallyebereich zum Befahren von öffentlichen Strassen zwischen den Wertungsprüfungen gelten soll.
Wer weiß da genaueres?
Wäre z.B. für ein Slalomfahrzeug auch ein solcher Kraftfahrzeugpass beantragbar?
Grüße
ich habe mit sehr viel Freude gelesen, dass es wohl dem DMSB gelungen ist, eine neue Vereinbarung mit der Strassenverkehrszulassunsbehörde zu verabschieden. Dabei soll in einem neuen DMSB-Kraftfarzeugpass die Vereinbarkeit von STVO-Bestimmungen mit den Vorgaben aus dem technischen Regelement dokumentiert werden.
Leider steht im Newsletter des DMSB, daß diese Regelungen wohl nur für den Rallyebereich zum Befahren von öffentlichen Strassen zwischen den Wertungsprüfungen gelten soll.
Wer weiß da genaueres?
Wäre z.B. für ein Slalomfahrzeug auch ein solcher Kraftfahrzeugpass beantragbar?
Grüße
Re: neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass 2013
Dann schaue mal hier...
http://www.dmsb.de/downloads/497/2012-11-28_KFP.doc
Da gibt es noch weiterere Infos. Für Slalom gilt das auch. Grundsätzlich ausgenommen ist die Gruppe G.
http://www.dmsb.de/downloads/497/2012-11-28_KFP.doc
Da gibt es noch weiterere Infos. Für Slalom gilt das auch. Grundsätzlich ausgenommen ist die Gruppe G.
Re: neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass 2013
Natürlich gilt der Pass auch und gerade für Gruppe G-Fzg. Bitte verbreite keine Gerüchte.Frank U. hat geschrieben:Dann schaue mal hier...
http://www.dmsb.de/downloads/497/2012-11-28_KFP.doc
Da gibt es noch weiterere Infos. Für Slalom gilt das auch. Grundsätzlich ausgenommen ist die Gruppe G.
Es steht lediglich geschrieben das die Nutzungseinschränkung aus Punkt 1 nicht für die Gruppe G gilt.
- Hans Bauer
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Re: neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass 2013
Hallo Eckehard,EWO hat geschrieben:Natürlich gilt der Pass auch und gerade für Gruppe G-Fzg. Bitte verbreite keine Gerüchte.Frank U. hat geschrieben:Dann schaue mal hier...
http://www.dmsb.de/downloads/497/2012-11-28_KFP.doc
Da gibt es noch weiterere Infos. Für Slalom gilt das auch. Grundsätzlich ausgenommen ist die Gruppe G.
Es steht lediglich geschrieben das die Nutzungseinschränkung aus Punkt 1 nicht für die Gruppe G gilt.
zum besseren Verständnis für ALLE :
ist es richtig, dass der neue DMSB Kraftfahrzeugpass auch für den Slalomsport Gültigkeit hat und hier für alle Fahrzeuge mit einer Straßenzulassung, egal ob aus der Gruppe G, F, H oder FS...

Er erlaubt damit den Teilnehmern, diese für die Straße zugelassenen Fahrzeuge aller oben aufgeführten Gruppen auch per Achse zu den Slalomveranstaltungen und von da auch wieder nach Hause im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen...

Einzige Voraussetzung sind profilierte Reifen mit E-Kennzeichnung...

Ein paar Beispiele, um sicher zu sein, dass ich das richtig verstanden habe :
a ) ich nehme einen neuen Golf 7, verbaue einen zertifizierten Käfig, Rennsitz, Renngurt und ein Sportlenkrad ohne Airbag, lasse das exakt so in den neuen DMSB-Kraftfahrzeugpass eintragen und kann nun legal mit diesem Fahrzeug auf der Straße zu einer Slalomveranstaltung und wieder auf dem direkten Weg nach Hause fahren...

b ) ich habe ein Gruppe F Fahrzeug mit einer kürzeren Achsübersetzung. Das gebe ich bei der Erstellung des neuen DMSB-Kraftfahrzeugpasses an und kann mit diesem Auto legal auf der Straße zur Slalom-Veranstaltung und wieder nach Hause fahren...

c ) ich habe ein Gruppe F Auto mit einer Auspuffanlage, die die Geräuschwerte bei Messung nach DMSB Norm von den Phonzahlen einhält, lasse das in den neuen DMSB-Kraftfahrzeugpass eintragen und kann damit legal auf der Straße zur Slalomveranstaltung hin und wieder zurückfahren...

Sollte ich auf der Fahrt zur Slalomveranstaltung oder von der Slalomveranstaltung nach Hause in eine Polizeikontrolle kommen, zeige ich den neuen DMSB-Kraftfahrzeugpass in Ergänzung zu allen anderen Fahrzeugpapieren vor und kann weiterfahren...

Gruß Hans
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Hans Bauer Fahrwerkstechnik
Re: neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass 2013
Und genau in diesen beiden Fällen bringt der KFP nichts, weil die beiden Änderungen nach Gruppe F-Reglement ja sowieso eintragen lassen muss! Somit kann ich das Auto dann auch normal zulassen. Bei der Sicherheitsausstattung und den Airbags verstehe ich das noch, warum aber Performance-relevante Dinge auch im KFP festgehalten werden verstehe ich nicht. Aber meine Anfrage beim DMSB läuft, mal sehen was die sagen.Hans Bauer hat geschrieben:
b ) ich habe ein Gruppe F Fahrzeug mit einer kürzeren Achsübersetzung. Das gebe ich bei der Erstellung des neuen DMSB-Kraftfahrzeugpasses an und kann mit diesem Auto legal auf der Straße zur Slalom-Veranstaltung und wieder nach Hause fahren...![]()
c ) ich habe ein Gruppe F Auto mit einer Auspuffanlage, die die Geräuschwerte bei Messung nach DMSB Norm von den Phonzahlen einhält, lasse das in den neuen DMSB-Kraftfahrzeugpass eintragen und kann damit legal auf der Straße zur Slalomveranstaltung hin und wieder zurückfahren...![]()
Sollte ich auf der Fahrt zur Slalomveranstaltung oder von der Slalomveranstaltung nach Hause in eine Polizeikontrolle kommen, zeige ich den neuen DMSB-Kraftfahrzeugpass in Ergänzung zu allen anderen Fahrzeugpapieren vor und kann weiterfahren...![]()
Gruß Hans
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Re: neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass 2013
Wenn das bedeutet, dass DMSB-Sachverständige nur noch die reglementskonformität und den allgemeinen Zustand des Fahrzeuges begutachten und damit die bisher erforderliche Begutachtung mit Fahrzeugpapiereintrag aller FIA und DMSB-Gruppen entfällt ist das ein Riesending.
In der Gruppe G könnte man dann ein Fahrzeug ohne Eintragungen überall nutzen, in den anderen Gruppen im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Probefahrten.
In dem Zusammenhang fällt mir noch folgendes auf: Gibt es dann als Folge eine umfassende Änderung der technischen Reglements mit Streichung der Eintragungspflicht? Wenn nicht wären ja dann die Wagenpass-Autos deutlich benachteiligt.
In der Gruppe G könnte man dann ein Fahrzeug ohne Eintragungen überall nutzen, in den anderen Gruppen im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Probefahrten.
In dem Zusammenhang fällt mir noch folgendes auf: Gibt es dann als Folge eine umfassende Änderung der technischen Reglements mit Streichung der Eintragungspflicht? Wenn nicht wären ja dann die Wagenpass-Autos deutlich benachteiligt.
- M3Rainer
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Re: neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass 2013
super geschichte. jetzt muss nur noch jeder streifenbeamte darüber aufgeklärt werden, dass der dmsb pass über dem amtlichen fahrzeugschein steht. vermutlich bekommt der beamte ´bei einer fahrzeugkontrolle eher einen herzinfarkt und zieht das tiefbreitlautschnellverbastelte gerät sofort aus dem verkehr und entzieht dem fahrer auf lebzeiten den führerschein. nicht auszudenken, was im falle eines unfalls mit personenschaden passiert. ist das nicht alles ein weig weltfremd?
- GSI
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Re: neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass 2013
Entschuldigung, leider ein bisschen OFFTOPIC:
Rainer, komm uns doch mal besuchen. Hier darf alles auf der öffentlichen Strasse fahren. Mindestbedingung ist, dass mindestens zwei Reifen mal Profil gehabt haben könnten. Ich glaube, viel mehr ist es nicht. Dann erscheint dir das in Deutschland noch viel weltfremder
Rainer, komm uns doch mal besuchen. Hier darf alles auf der öffentlichen Strasse fahren. Mindestbedingung ist, dass mindestens zwei Reifen mal Profil gehabt haben könnten. Ich glaube, viel mehr ist es nicht. Dann erscheint dir das in Deutschland noch viel weltfremder

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Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Hubraum!
Re: neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass 2013
HAllo Ewo,EWO hat geschrieben:Natürlich gilt der Pass auch und gerade für Gruppe G-Fzg. Bitte verbreite keine Gerüchte.Frank U. hat geschrieben:Dann schaue mal hier...
http://www.dmsb.de/downloads/497/2012-11-28_KFP.doc
Da gibt es noch weiterere Infos. Für Slalom gilt das auch. Grundsätzlich ausgenommen ist die Gruppe G.
Es steht lediglich geschrieben das die Nutzungseinschränkung aus Punkt 1 nicht für die Gruppe G gilt.
du hast Recht. Ich ziehe meine Aussage zurück. Es ist genau umgekehrt. Mit einem Gruppe G Fzg. kann ich dann alles über den KFP eintragen lassen und weiterhin am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen?


Gruß
- Hans Bauer
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Re: neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass 2013
M3Rainer hat geschrieben: super geschichte.
Das finde ich auch und schon lange überfällig.
jetzt muss nur noch jeder streifenbeamte darüber aufgeklärt werden, dass der dmsb pass über dem amtlichen fahrzeugschein steht.
Der Paragraph 70 ist sowohl dem TÜV als auch der Polizei bekannt und wenn dieses Vorgehensweise, wie geschehen, im Vorfeld mit den Gremien der Zulassungsbehörden abgestimmt wurde, gibt es da keine Probleme.
vermutlich bekommt der beamte ´bei einer fahrzeugkontrolle eher einen herzinfarkt und zieht das tiefbreitlautschnellverbastelte gerät sofort aus dem verkehr und entzieht dem fahrer auf lebzeiten den führerschein. nicht auszudenken, was im falle eines unfalls mit personenschaden passiert.
Selbstverständlich müssen an dem Fahrzeug die Bremsen, die Lenkung und die Beleuchtungseinrichtungen so funktionieren, wie die Strassenzulassungs Verkehrsordnung vorschreibt. Durch eine kürzeren Achsübersetzung, einen lauterem Auspuff oder einem Sportlenkrad ohne Aibag entstehen keine neuen Unfallrisiken und dass sich ein Lizenzfahrer im öffentlichen Verkehrsraum an die Vorschriften wie Geschwindigkeitsregelungen und ähnliches hält, setze ich voraus. Die Unfallstatistik zeigt doch, dass die meisten Unfälle auf den öffentlichen Straßen von jungen "Möchtegernrennfahrern " verursacht werden und dazu zähle ich lizenzierte Motorsportler nicht.
ist das nicht alles ein weig weltfremd?
Ganz im Gegenteil, diese motorsportliche Ausnahmeregelung ist der erste Schritt weg vom weltfremdem und in unseren europäischen Nachbarländern gibt es so etwas schon länger.
Auf einer Rallye z.B. hole ich Dir über 90 % aller Fahrzeuge mit Deutscher Zulassung heraus und lasse sie still-legen so legal sind die alle...
Hans Bauer Fahrwerkstechnik
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Re: neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass 2013
GSI hat geschrieben:Entschuldigung, leider ein bisschen OFFTOPIC:
Rainer, komm uns doch mal besuchen. Hier darf alles auf der öffentlichen Strasse fahren. Mindestbedingung ist, dass mindestens zwei Reifen mal Profil gehabt haben könnten. Ich glaube, viel mehr ist es nicht. Dann erscheint dir das in Deutschland noch viel weltfremder
Genau so ist es Gerold.
Die Statistik zeigt, dass die meisten Unfälle mit PKWs durch menschliches Versagen der Fahrer verursacht werden.
Ich würde mit keinem Auto zu einem Slalom oder zu einer Rallye fahren, wo z.B. die Bremse nicht 100 %ig funktioniert.
Es gibt aber genug Fahrzeuge mit Zulassung und TÜV auf unseren öffentlichen Straßen, wo der unwissende Fahrer ein Problem an seiner Bremse erst in einer Notsituation erkennt und dann ist es zu spät...

Gruß Hans
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Hans Bauer Fahrwerkstechnik
- M3Rainer
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Re: neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass 2013
ach Hans,
du bist so klug. Was würden wir nur alle ohne dich machen?????????
Hochachtungsvoll Rainer
du bist so klug. Was würden wir nur alle ohne dich machen?????????
Hochachtungsvoll Rainer
Re: neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass 2013
Die Formulierung "eintragen lassen" hat doch nichts mit einem bestimmten Paragraphen zu tun, sondern mit der Abnahme und Dokumentation gemäß STVZO. Die STVZO ist abr nur der Gesamtrahmen. Wenn also ein FZG nach §70 STVZO zugelassen wird (egal ob mit Lachgaseinspitzung oder Flux-Kompensator) erfüllt es die Bedingungen um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.Porthvwrt hat geschrieben: Und genau in diesen beiden Fällen bringt der KFP nichts, weil die beiden Änderungen nach Gruppe F-Reglement ja sowieso eintragen lassen muss! Somit kann ich das Auto dann auch normal zulassen.
Re: neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass 2013
Das ganze bezog sich ja auf die Aussage von Hans. Was hilft es mir denn, wenn ich mit dem Auto zwar auf der Straße fahren darf, aber es nicht dem Gruppe F Reglement entspricht! Lt. Gruppe F muss eine geänderte Achsübersetzung eingetragen sein und ich gehe davon aus, dass sich diese "Eintragungspflicht" NICHT auf den KVP bezieht!EWO hat geschrieben: Die Formulierung "eintragen lassen" hat doch nichts mit einem bestimmten Paragraphen zu tun, sondern mit der Abnahme und Dokumentation gemäß STVZO. Die STVZO ist abr nur der Gesamtrahmen. Wenn also ein FZG nach §70 STVZO zugelassen wird (egal ob mit Lachgaseinspitzung oder Flux-Kompensator) erfüllt es die Bedingungen um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.
Somit kann man im Umkehrschluss sagen, dass der KVP im der Gruppe F keinen Sinn macht (Sicherheitsausrüstung ausgenommen), weil man sowieso alles im Fahrzeugbrief eintragen muss und dann kann ich das Fahrzeug gleich "normal" zulassen. Und die Eintragung des Schalensitzes und des Gurtes (in meinem Fall mit Fia und Ece) war nun wirklich das kleinste Problem.
Re: neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass 2013
[quote="Porthvwrt"][quote="EWO"] Was hilft es mir denn, wenn ich mit dem Auto zwar auf der Straße fahren darf, aber es nicht dem Gruppe F Reglement entspricht! Lt. Gruppe F muss eine geänderte Achsübersetzung eingetragen sein und ich gehe davon aus, dass sich diese "Eintragungspflicht" NICHT auf den KVP bezieht![/quote]
Letzteres sehe ich 100%ig anders ! Aber wie gesagt das ist mein Verständnis auf Basis des Informationsstandes.
Letzteres sehe ich 100%ig anders ! Aber wie gesagt das ist mein Verständnis auf Basis des Informationsstandes.