In der Vergangenheit ist mir immer mal wieder aufgefallen, daß Untergewicht konsequent mit Lizenzentzug bestraft wird, auch bei relativ kleinen Abweichungen.
Diesmal gibt es einen Fall mit 10,4 Kg, der bestraft wurde. Es steht nicht dabei, wie hoch das eigentliche Mindestgewicht war, aber mal angenommen irgendwo zwischen 700 und 1.000 Kg, dann handelt es sich um rd. 1% Abweichung. Nicht viel, wie ich meine. Sicher ein gewisser Wettbewerbsvorteil aber kaum Meßbar (die Abweichungen beim Gewicht der Fahrer untereinander fallen in der Regel weitaus größer aus
![Very Happy :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Die Suspendierung ist letztendlich mit einem Monat auch „überschaubar“ ausgefallen.
Das genau darauf folgende Urteil bezieht sich auf ein Gruppe G Auto, bei dem Motorleistung, Querlenker und Getriebe nicht Reglements konform waren. Der Wettbewerbsvorteil dürfte hier weitaus größer sein als bei dem 1% Untergewicht – allein bei der Motorleistung kann man, glaube ich, von mind. +10% ausgehen, ansonsten hätten die Beschuldigten die „Tat“ wohl kaum eingeräumt, weshalb es auch nicht zu einer techn. Nachuntersuchung kann.
Die Strafe unterscheidet sich aber kaum von der oben genannten für das Untergewicht, es sind rd. Zwei Monate Suspendierung.
Aus meiner Sicht sind die Urteile unverhältnismäßig.
10 Kg Untergewicht „das kann schon mal passieren“ beim Fzg.-Umbau (auch wenn es natürlich mindestens fahrlässig ist, das nicht vor der Veranstaltung zu prüfen und letzendlich völlig zu Recht bestraft wurde).
Ein „frisierter“ Gr. G Motor mit anderem Getriebe und Querlenkern – das passiert aber nicht mal eben so „aus versehen“…
![Rolling Eyes :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Ich glaube, solch ein mildes Urteil ist nicht geeignet, Andere abzuschrecken, mit ähnlich "faulen" Autos zu starten.
Kleine Anekdote noch dazu:
Ich erinnere mich noch gut, wie der Protestführer des „Gr. G Falles“ vor einigen jahren selbst auf einem vergleichbaren Auto einen ähnlichen Protest bekommen hat. Er hat sich damals auf dem Weg zur techn. Untersuchung irgendwie (sicherheitshalber???) "verfahren", weshalb es auch damals zu einer Verurteilung ohne techn. Untersuchung kam…