07er Kennzeichen
Moderator: EWO
- chriss-bellas
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ach, das stand 2005 noch nicht im buch. gabs ja auch kein ZB I.
fazit: auto muß ordentlich angemeldet sein mit schwarz/weiß. punkt.
aufklärung zu meine part wilfried:
meine briefe sind schon vor 2-5 jahren verfallen! da gabs noch keine entwertung. ungültig wurden sie einfach nach 18 monaten. das ist bis dato auch noch so. 7 jahre gilt erst ab abmeldungen nach 01.01.07.
eintragungen verfallen sehr wohl. bei einem von mir durch den §21 neu erreichte abnahme und brief mußten alle eintragungen wiederholt werden. ich mußte jahrzehnte alte gutachten beibringen und vorlegen, natürlich sind diese seit 2001nicht mehr gültig und so wurden einzelabnahme daraus, welche ausschließlich(!!) in den fahrzeugbrief eingetragen werden.
da es bei rennsportfahrzeugen fast ausschließlich um einzelabnahmen geht werden diese auch immer im brief eingetragen. hier in nordbayern kuckten die mich doof an und meinten was ich mit einzelabnahmen in einem verfallenen brief will. machen sie nicht.....
bin langsam etwas frustriert und werde NAVC fahren. können mich mal in FF.......
fazit: auto muß ordentlich angemeldet sein mit schwarz/weiß. punkt.
aufklärung zu meine part wilfried:
meine briefe sind schon vor 2-5 jahren verfallen! da gabs noch keine entwertung. ungültig wurden sie einfach nach 18 monaten. das ist bis dato auch noch so. 7 jahre gilt erst ab abmeldungen nach 01.01.07.
eintragungen verfallen sehr wohl. bei einem von mir durch den §21 neu erreichte abnahme und brief mußten alle eintragungen wiederholt werden. ich mußte jahrzehnte alte gutachten beibringen und vorlegen, natürlich sind diese seit 2001nicht mehr gültig und so wurden einzelabnahme daraus, welche ausschließlich(!!) in den fahrzeugbrief eingetragen werden.
da es bei rennsportfahrzeugen fast ausschließlich um einzelabnahmen geht werden diese auch immer im brief eingetragen. hier in nordbayern kuckten die mich doof an und meinten was ich mit einzelabnahmen in einem verfallenen brief will. machen sie nicht.....
bin langsam etwas frustriert und werde NAVC fahren. können mich mal in FF.......
"Christian! Halt di ohh......" - Walter Röhrl
ich sehe es ewas anders. 2.1 bzw 2.2 sind nur als anlehnung gedacht bzw diese aufalgen müssen erfüllt werden. in 3c steht ja auch das 07er kennzecihen erlaubt sind allerdings muss ein hu-nachweis nach §29 nachgewiesen werden, welche rnicht älter wie 24 monate ist.Wilfried Böhmann hat geschrieben:nova hat geschrieben: Eigentlich hatte ich vor das 07er Kennzeichen als wagenpass ersatz zu benutzen oder halt Anmeldung wie derzeit.
Feiner Dialog, der sich hier aufbaut !
Das 07er Kennzeichen ersetzt nicht den Wagenpaß !
Da das 07er Kennzeichen keine Straßenzulassung darstellt, gilt Gr.-F2055-Reglement Art. 2.2 :
Fahrzeuge ohne Straßenzulassung benötigen einen DMSB-Wagenpass ausgestellt auf die Gruppe F2005
Soeben entdecke ich in Art. 4 des F2005-Reglementes noch einen Stolperstein, dass "...Einträge zu Fahrzeugänderungen i.d.R. ( in der Regel, also nicht ausnahmslos ) durch die Zulassungsbescheinigung Teil I nachzuweisen sind. Das kann logischerweise nur für zugelassene Fahrzeuge gelten, denn die anderen haben ja gar keine ZB I.
Gruß
W.Böhmann
mensch, da haben die herren wieder viel geschrieben und nichts ausgedrückt.

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Nö, auch mit Wagenpass geht es !chriss-bellas hat geschrieben: fazit: auto muß ordentlich angemeldet sein mit schwarz/weiß. punkt.
Wir reden aneinander vorbei !eintragungen verfallen sehr wohl. bei einem von mir durch den §21 neu erreichte abnahme und brief mußten alle eintragungen wiederholt werden. ich mußte jahrzehnte alte gutachten beibringen und vorlegen, natürlich sind diese seit 2001nicht mehr gültig und so wurden einzelabnahme daraus, welche ausschließlich(!!) in den fahrzeugbrief eingetragen werden.
Die von mir beschriebene Gültigkeit von Eintragungen in einem entwertetem Brief hat nichts zu tun mit mit der Abnahme nach § 21 StVZO ! Hier bescheinigt der Sachverständige die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges. Das kann er bei umfangreich geänderten Autos nur durch Einsicht in die entsprechenden Gutachten. Ein pures Übernehmen der Einträge ist nur bei nachvollziehbaren, standardisierten Änderungen angebracht. Diese 21er Abnahme ist auch nur nötig, wenn das Fahrzeug wieder zugelassen werden soll, sonst nicht!
Drucke diesen Thread -nennt man doch so, oder ? - doch mal aus und erkläre den Kollegen dort mal genau, um was es hier geht. Dann werden sie dir gewiß helfen können.da es bei rennsportfahrzeugen fast ausschließlich um einzelabnahmen geht werden diese auch immer im brief eingetragen. hier in nordbayern kuckten die mich doof an und meinten was ich mit einzelabnahmen in einem verfallenen brief will. machen sie nicht.....
Nicht doch, bleib uns erhalten !....und werde NAVC fahren. können mich mal in FF

Gruß
W. Böhmann
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?????????????????nova hat geschrieben: mensch, da haben die herren wieder viel geschrieben und nichts ausgedrückt.

Gruß
W. Böhmann
(Nun genehmige ich mir ein Bierchen und gehe schlafen !)
das war jetzt keine kritik gegen dich sondern eher den erstellern der dmsb texte im handbuch.Wilfried Böhmann hat geschrieben:?????????????????nova hat geschrieben: mensch, da haben die herren wieder viel geschrieben und nichts ausgedrückt.Glaubst Du, ich bin Milchmann ? Wer meinen Ausführungen nicht glaubt, darf sich nicht wundern, wenn reglementsmäßig mal klemmt.
Gruß
W. Böhmann
(Nun genehmige ich mir ein Bierchen und gehe schlafen !)
ist auch schwer im Lückensucherdeutschland den richtigen Text zu finden.nova hat geschrieben:
das war jetzt keine kritik gegen dich sondern eher den erstellern der dmsb texte im handbuch.
Nicht umsonst nennen wir 70% der weltweit geschriebenen Steuergesetze unser Eigen. Warum sollte es im reglementierten Hobbybereich anders laufen ? Ist halt Deutsch.