Arne hat geschrieben:Das ist erlaubt. Allerdings muß der Nachweiß erbracht werden das alle Teile eine ABE besitzen oder eingetragen sind.
Sorry, das ist nicht ganz zutreffend !
In der Gruppe G sind rote Kennzeichen, egal, ob 06er oder 07er, nicht erlaubt. Siehe Art. 2, Abs.2.3 !
In der Gr. F2005 gilt: Alle eintragungspflichtigen Änderungen müssen auch eingetragen sein. Das Mitführen einer ABE wird zwar oft akzeptiert, ist nach dem exakten Wortlaut des Art. 2, Abs 2.6 wohl nicht ausreichend.
Die Gruppe H verlangt solche Einträge nur bei Fahrzeugen, die im Rallyesport eingesetzt werden. Aber hier ging es ja um den Slalom, da sind sie demnach nicht erforderlich.
Komplizierter, als man denkt, oder ????
Gruß
W. Böhmann