Das ist doch mal ne gute Neuigkeit vom DMSB

Ja mir ist auch bewußt das natürlich auch Apollo nur um unser Wohl gesorgt ist und natürlich bei nicht mehr 100% Sicht uns eine Brille verkaufen möchte.

Dennoch finde ich es eine gelungene Sache vom DMSB
Moderator: EWO
und wenn man dann den Stempel verwährt, um eine Brille zu verkaufen ...Japanese hat geschrieben:
Klar sieht das erst mal gut aus, kostenlose Augenprüfung - aber nicht, wenn man "die Kleinen aussticht".
Grüße
Dieter - Japanese
Naja, man muss ja von Apollo nicht annehmen. Ich weiß noch, wie einige geschriehen haben, weil deren Hausärzte eben nicht den Augentest durchführen wollten sondern für teuer Geld zum Augenarzt geschickt wurden wo solch ein Gutachten schon 100+ € kostetEWO hat geschrieben:und wenn man dann den Stempel verwährt, um eine Brille zu verkaufen ...Japanese hat geschrieben:
Klar sieht das erst mal gut aus, kostenlose Augenprüfung - aber nicht, wenn man "die Kleinen aussticht".
Grüße
Dieter - Japanese
Art. 11 Medizinische Untersuchung
(1) Bei Beantragung einer Nationalen Lizenz Stufe B und Stufe C bzw. Stufe C Plus muss
vom Antragsteller keine medizinische Eignungsbestätigung zur Teilnahme an Automobilsportwettbewerben
vorgelegt werden. Diese Lizenznehmer müssen auf dem
Nennungsformular eine Eignungsbestätigung unterschreiben (bei Minderjährigen die
Erziehungsberechtigten).
(2) Bei erstmaliger Beantragung einer Nationalen Lizenz Stufe A ist die Tauglichkeit zur
Teilnahme an Automobilsportwettbewerben durch eine, von einem in Deutschland
zugelassenen Arzt erstellten medizinischen Eignungsbestätigung nachzuweisen. Die
medizinische Eignungsbestätigung (auf dem DMSB-Fahrer-Lizenzantrag) muss spätestens
nach Ablauf von 3 Jahren erneuert werden.
(3) Bei Beantragung einer Nationalen EU-Profi-Lizenz oder bei Minderjährigkeit des Lizenznehmers
(Ausnahme: Nationale Lizenz Stufe B, Stufe C bzw. C Plus) ist die Tauglichkeit zur
Teilnahme an Automobilsportwettbewerben durch eine medizinische Eignungsbestätigung
(auf dem DMSB-Fahrer-Lizenzantrag) jährlich nachzuweisen.
(3) Bei Beantragung einer Kart-Lizenz (Nat. oder Int.) ist die Tauglichkeit zur Teilnahme an Kartsport-
Wettbewerben durch eine, von einem in Deutschland zugelassenen Arzt erstellten
medizinischen Eignungsbestätigung nachzuweisen. Die medizinische Eignungsbestätigung
(auf dem DMSB-Fahrer-Lizenzantrag) muss jährlich erneuert werden.
(4) Bei Beantragung einer Internationalen Lizenz gelten die Regelungen des Anhang L zum
ISG der FIA in Kapitel II, Art. 1 - auf dem DMSB-Fahrer-Lizenzantrag (jährliche medizinische
Eignungsbestätigung erforderlich).
Im Übrigen gelten die Regelungen des Anhang L zum ISG der FIA in Kapitel II.
Wichtige Hinweise zur Medizinischen Eignungsuntersuchung!
Die Untersuchung muss von einem approbierten und in Deutschland zugelassenen
Arzt durchgeführt werden. Aus dem auf dem Lizenzantrag befindlichen obligatorischen
Arztstempel, muss in jedem Fall der Name des untersuchenden Arztes hervorgehen.