Hallo Christian (und es wird sicher alle interessieren):Christian hat geschrieben:Orginale kommen natürlich per Post, wie das sein muß![]()
seht euch mal die 2014er Ausgabe des Veranstaltungsreglements an (Downloadbereich beim DMSB)
"Artikel 6 Nennung, Nenngeld
...
(2) Die Nennungen können per Telefax oder durch irgendein anderes elektronisches Kommunikationsmittel abgegeben werden, ..."
D.h. online-Nennen ist jetzt offiziell und allein zulässig!
Es geschehen noch Zeichen und Wunder!
(Es fehlt nur ein standardisiertes Online-Tool mit Datenbank, so dass man für alle Veranstaltungen mit zwei-drei Klicks nennen könnte - aber man soll ja nicht zu viel verlangen.)
Es ist aber dringend zu beachten, dass natürlich trotzdem die Nennung erst mit Eingang des Nenngeldes beim Veranstalter gültig wird und dass spätestens bei der Papierabnahme der jeweiligen Veranstaltung ein Nennformular unterschrieben werden muss, um den Haftungsverzicht rechtswirksam werden zu lassen!
In Bamberg wird (wie z.B. schon lange auch in Eggebek) ein ausgedrucktes Nennformular bei der Papierabnahme vorbereitet auf euch warten. Es ist also nicht mehr nötig, noch eins mit der Post zu schicken!
Hans-Martin Gass
P.S.: es ist so positiv, dass auch ich mal bunt werden muss (gell, Hans
