Zur Montage wurde halt das angeschraubte Frontblech unten ausgeschnitten, so dass der Ölkühler Platz hat. Ich hab mal ein Foto angehangen...
Im Reglement steht dazu eigentlich nur:
"Ölkühler dürfen nur dann außerhalb der Karosserie montiert werden, wenn sie unterhalb einer durch die Radnabenmitte gedachten horizontalen Ebene liegen."
Das sollte gewährleistet sein. Muss das nochmal auf nen mm nachmessen, sollte aber klappen. Zur Not kommt er etwas tiefer. Kann mir jemand mal erklären, was für einen Sinn das Ganze hat?!?
Zum Thema Karosserie und Fahrgestell:
"Das Entfernen bzw. Ausschneiden von großflächigen Bauteilen ist nicht erlaubt."
Nun ja, ist das Blech "Karosserie"? Wo hört Karosserie auf und wo fängt Anbauteil an? Könnte ich das Blech nicht theoretisch ganz weglassen, davon abgesehen, dass es s*** aussieht?
"Die serienmäßige Karosserie und/oder das Fahrgestell –gemäß Art. 251-2.5.2 und 2.5.1 des Anhangs J (ISG) – dürfen verstärkt oder erleichtert werden. Jedoch darf die projizierte Gesamtfläche von Ausschnitten an einem Bauteil maximal 30% der ursprünglichen projizierten Gesamtfläche des Originalbauteils betragen."
Nun gut, so weit könnte ich mich zurückhalten, dass 70% stehen bleiben

Spricht sonst noch etwas dagegen, den Ölkühler dort zu lassen, wie er ist?