Sitze ausbauen im Clubslalom
Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom
Nun hört mal auf mit den Wortspielchen.
Die Anzahl der Sitzplätze zu verändern ist eintragungspflichtig, jedenfalls sagt das der TÜV und damit ist es Teil der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Die Anzahl der Sitzplätze zu verändern ist eintragungspflichtig, jedenfalls sagt das der TÜV und damit ist es Teil der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
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Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom
Das hatte ich heute ausführlich dargelegt, wie es in der Fahrzeugzulassungsverordnung steht, aber SEMA löscht wohl alles, was nicht in das Kieler Weltbild passt.EWO hat geschrieben:Nun hört mal auf mit den Wortspielchen.
Die Anzahl der Sitzplätze zu verändern ist eintragungspflichtig, jedenfalls sagt das der TÜV und damit ist es Teil der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
(wird sicher auch gelöscht..)
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Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom
Ich habe mir beide Seiten angehört, die Argumente beider Seiten verglichen, und beide Seiten haben Recht. Der amtlich anerkannte Sachverständige möchte die geänderte Sitzplatzanzahl auch beim PKW im Fahrzeugschein sehen, obwohl keine Meldepflicht zur Straßenverkehrsbehörde besteht.
Fazit: Mir ist immer noch nicht klar, wie mit ausgebauten Sitzen bei der technischen Abnahme umgegangen werden muss. Da wir alle Sportler sind, wie wärs zunächst mit einer Einigung, zumindest übergangsweise? Bis auf diesen einen Punkt ist die Regelung im Clubslalom doch wirklich klar und einfach, und dieser eine Punkt "Sitze" hat ja nur 2 Alternativen:
Möglichkeit 1: Es müssen soviel Sitze eingebaut sein, wie im Fz.-Schein vermerkt
Möglichkeit 2: oder eben nicht.
Für mich als unerfahrenen Sportler: ist eine demokratische Abstimmung darüber erwünscht, und wenn ja auf welcher Plattform?
(rein rechtlich gesehen ist ja bereits ein umgeklappter Sitz keine Sitzmöglichkeit für den Personentransport mehr, und es gab Autos, an denen man Sitze ohne Werkzeug ausbauen konnte. Wo ist da die Grenze?)
Fazit: Mir ist immer noch nicht klar, wie mit ausgebauten Sitzen bei der technischen Abnahme umgegangen werden muss. Da wir alle Sportler sind, wie wärs zunächst mit einer Einigung, zumindest übergangsweise? Bis auf diesen einen Punkt ist die Regelung im Clubslalom doch wirklich klar und einfach, und dieser eine Punkt "Sitze" hat ja nur 2 Alternativen:
Möglichkeit 1: Es müssen soviel Sitze eingebaut sein, wie im Fz.-Schein vermerkt
Möglichkeit 2: oder eben nicht.
Für mich als unerfahrenen Sportler: ist eine demokratische Abstimmung darüber erwünscht, und wenn ja auf welcher Plattform?
(rein rechtlich gesehen ist ja bereits ein umgeklappter Sitz keine Sitzmöglichkeit für den Personentransport mehr, und es gab Autos, an denen man Sitze ohne Werkzeug ausbauen konnte. Wo ist da die Grenze?)
Welcher Arzt kann das behandeln? Ich habe TK A.
Sitze ausbauen im Clubslalom
Da offensichtlich weiterhin Interesse an dem Thema besteht, habe ich diesen Beitrag aufgemacht.
Hier geht es um die Frage: "Darf man ohne Änderung der Fahrzeugpapiere Rücksitzbank und/oder Beifahrersitz ausbauen und somit ein straßenzugelassenes Auto zum Einsitzer machen.
Gruß
Sebastian
Hier geht es um die Frage: "Darf man ohne Änderung der Fahrzeugpapiere Rücksitzbank und/oder Beifahrersitz ausbauen und somit ein straßenzugelassenes Auto zum Einsitzer machen.
Gruß
Sebastian
Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom
Björn
bitte kopiere Deinen Beitrag in das Thema zu den Sitzen, dann kann ich ihn hier löschen. Verschieben kann ich Beiträge leider nicht. Danke!
bitte kopiere Deinen Beitrag in das Thema zu den Sitzen, dann kann ich ihn hier löschen. Verschieben kann ich Beiträge leider nicht. Danke!
Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom
Wenn nicht Sebastian, dann ja vielleicht EWO, aber der kommt ja auch aus Kiel, welch ein MistWilfried Böhmann hat geschrieben:Das hatte ich heute ausführlich dargelegt, wie es in der Fahrzeugzulassungsverordnung steht, aber SEMA löscht wohl alles, was nicht in das Kieler Weltbild passt.EWO hat geschrieben:Nun hört mal auf mit den Wortspielchen.
Die Anzahl der Sitzplätze zu verändern ist eintragungspflichtig, jedenfalls sagt das der TÜV und damit ist es Teil der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
(wird sicher auch gelöscht..)

- KekeRubinho
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TÜV Mölln: Sitze ausbauen im Clubslalom
Guten Nachmittag,
nach Aussage des Kfz-Sachverständigen vom TÜV Mölln sind ausgebaute Sitze NICHT eintragungspflichtig und die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erlischt NICHT. Denn
Paragraph 19 StVZO besagt
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
1. Die Fahrzeugart ändert sich dadurch in keinster Weise. 2. Eine Gefährdung wäre nur zu erwarten, wenn der Fahrzeugführer die Sitze während des Fahrzeugbetriebes ausbaut und abwirft... 3. Weder das Abgas- noch das Geräuschverhalten ändert sich am Fahrzeug.
Als Beispiel hat er genau das angeführt, was ich hier auch schon oft gelesen habe, wenn jemand für einen Möbeltransport einen Sitz ausbaut, dann müsste er ja jedes Mal damit zum TÜV. Anders verhält es sich natürlich beim Einbau weiterer Sitze, aber das stellt ja niemand in Frage.
Dann habe ich noch einen weiteren Kfz-Sachverständigen aus dem Dorf befragt, der für die DEKRA arbeitet und auch der schließt sich der Meinung des Kollegen in Mölln uneingeschränkt an.
Ist also TÜV = TÜV oder ist es so wie früher, dass man nur wissen musste, zu wem man fährt?
nach Aussage des Kfz-Sachverständigen vom TÜV Mölln sind ausgebaute Sitze NICHT eintragungspflichtig und die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erlischt NICHT. Denn
Paragraph 19 StVZO besagt
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
1. Die Fahrzeugart ändert sich dadurch in keinster Weise. 2. Eine Gefährdung wäre nur zu erwarten, wenn der Fahrzeugführer die Sitze während des Fahrzeugbetriebes ausbaut und abwirft... 3. Weder das Abgas- noch das Geräuschverhalten ändert sich am Fahrzeug.
Als Beispiel hat er genau das angeführt, was ich hier auch schon oft gelesen habe, wenn jemand für einen Möbeltransport einen Sitz ausbaut, dann müsste er ja jedes Mal damit zum TÜV. Anders verhält es sich natürlich beim Einbau weiterer Sitze, aber das stellt ja niemand in Frage.
Dann habe ich noch einen weiteren Kfz-Sachverständigen aus dem Dorf befragt, der für die DEKRA arbeitet und auch der schließt sich der Meinung des Kollegen in Mölln uneingeschränkt an.
Ist also TÜV = TÜV oder ist es so wie früher, dass man nur wissen musste, zu wem man fährt?

Gruß, Gunnar
Sport- und Jugendgruppenleiter
Auto-Sport-Club (ASC) Breitenfelde e.V. im ADAC
http://www.asc-breitenfelde.de
mailto: ASC.Breitenfelde@gmx.de
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Re: Sitze ausbauen im Clubslalom
das trifft jetzt genau den Kern, wollte ich auch gerade schreiben.
Als Ergänzug dazu möchte ich noch ein paar Beispiele aus der Praxis anbringen.
Beim Golf 1 gibt es den Vermerk: 1 bis 5 Sitzplätze je nach Rüstzustand
Ich habe ein Auto bei dem steht: maximal 9 Sitzplätze
Das ist wohl selbsterklärend, da hier ja die Zulassung selbst sagt, ist piepegal.
Als Ergänzug dazu möchte ich noch ein paar Beispiele aus der Praxis anbringen.
Beim Golf 1 gibt es den Vermerk: 1 bis 5 Sitzplätze je nach Rüstzustand
Ich habe ein Auto bei dem steht: maximal 9 Sitzplätze
Das ist wohl selbsterklärend, da hier ja die Zulassung selbst sagt, ist piepegal.
Re: Sitze ausbauen im Clubslalom
Dazu wäre noch der völlig fehlplatzierte Vergleich mit uneingetragenem Motortuning hinzuzuführen:
jeder Laie sieht, ob da jetzt ein Sitz im Auto ist, oder nicht. Dafür muss ich kein KFZ Sachverständiger sein
Da es so oder so jederzeit eintragbar ist?!? Mein Gott. Kann doch nicht so schwer sein. Ich verstehe die Aufregung überhaupt nicht. Wen interessieren denn irgendwelche Paragraphen (die ja anscheinend auch noch fürs ausbauen ohne eintragen sprechen, aber hey, hallo deutschland. Ich weiß hier mag mans kompliziert
). Leistungsgewicht okay? Alles klar, weiterfahren. So sehe ich das. Da ist nicht eingetragenes Motortuning definitiv etwas völlig anderes!
jeder Laie sieht, ob da jetzt ein Sitz im Auto ist, oder nicht. Dafür muss ich kein KFZ Sachverständiger sein


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Re: TÜV Mölln: Sitze ausbauen im Clubslalom
Es gibt in jeder Berufsgruppe Menschen, die in ihrem Fachgebiet mehr Wissen und fachliche Kompetenz angesammelt haben als andere.KekeRubinho hat geschrieben: Ist also TÜV = TÜV oder ist es so wie früher, dass man nur wissen musste, zu wem man fährt?
Wenn hier TÜV-Sachverständige zitiert wurden, die angeblich andere Darstellungen gegeben haben, drängt sich aber bei mir der Verdacht auf, dass denen u.U. andere Fragen gestellt wurden als hier behandelt wurden.
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Re: Sitze ausbauen im Clubslalom
Wenn SEMA meinen gelöschten Beitrag von heute wieder aufnehmen würde - habe leider keine Kopie davon gemacht -, würdet ihr sehen, dass er ziemlich genau mit den Aussagen der zitierten Kollegen übereinstimmt.
Aber dem Motto " Das war immer schon so" oder "Was scheren mich die neuen Vorschriften" ( FZV) kann man wohl nichts entgegensetzen.
Gruß
W. Böhmann
( der 35 Jahre in diesem Themenbereich sein Geld verdient hat )
Aber dem Motto " Das war immer schon so" oder "Was scheren mich die neuen Vorschriften" ( FZV) kann man wohl nichts entgegensetzen.
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Re: TÜV Mölln: Sitze ausbauen im Clubslalom
!!!Reinhard Stoldt hat geschrieben: Es gibt in jeder Berufsgruppe Menschen, die in ihrem Fachgebiet mehr Wissen und fachliche Kompetenz angesammelt haben als andere.

Re: Sitze ausbauen im Clubslalom
Wie wir jetzt gelernt haben gibt es unterschiedliche Sichtweisen zum Thema "Sitzplätze austragen oder nicht austragen zu müssen" selbst bei den verschiedenen TÜV-Stellen. Die aus aktuellen Gesetzesunterlagen lesbaren Textpassagen lassen den Schluss zu, dass es der STVZO offenbar egal ist, welchen Zustand das Fzg aktuell hat im Bezug auf die Sitzplatzanzahl, vorausgesetzt es ist nur temporär modifiziert (Sitze/Sitzbank umklappen oder rausnehmen usw.).
Es gab offenbar Änderungen zu früheren Gesetzestexten die dies aus meienr Sicht klarer regelten. Aber EU hat's modifiziert. Danke an alle, die zur Aufklärung
beigetragen haben.
Somit wäre ein Protest gegen ausgebaute Sitze ein eher "zweifelhaft motivierter" Protest, vergleichbar mit einem Zierleistenprotest der Gruppe G, der ja ausdrücklich unterbunden wird. Vorausgesetzt das Gewicht passt weiterhin mit der LG-Klasse sollte es also im Clubslalom des Nordens erlaubt sein.
Aber bitte, wie schon weiter oben vonjemandem geschrieben: Wie bitte soll ein Schiedsgericht oder TK vor Ort solche Fragen immer zweifelsfrei beantworten können, wenn es nicht einmal alle TÜV-Beamten im Gleichklang beantworten ?
Ich denke man sollte die wesentlichen Dinge wie Leistungsgewicht und sonstige sportlich relevanten Fakten am Fzg im Auge haben und nicht zu sehr auf Formalismus und Regelwerksformulierungen herumreiten.
In an deren Bereichen gilt die regelung "serienmäßig". Da ist mit Sicherheit ein Ausbauen der Sitze nicht erlaubt.
Es gab offenbar Änderungen zu früheren Gesetzestexten die dies aus meienr Sicht klarer regelten. Aber EU hat's modifiziert. Danke an alle, die zur Aufklärung
beigetragen haben.
Somit wäre ein Protest gegen ausgebaute Sitze ein eher "zweifelhaft motivierter" Protest, vergleichbar mit einem Zierleistenprotest der Gruppe G, der ja ausdrücklich unterbunden wird. Vorausgesetzt das Gewicht passt weiterhin mit der LG-Klasse sollte es also im Clubslalom des Nordens erlaubt sein.
Aber bitte, wie schon weiter oben vonjemandem geschrieben: Wie bitte soll ein Schiedsgericht oder TK vor Ort solche Fragen immer zweifelsfrei beantworten können, wenn es nicht einmal alle TÜV-Beamten im Gleichklang beantworten ?
Ich denke man sollte die wesentlichen Dinge wie Leistungsgewicht und sonstige sportlich relevanten Fakten am Fzg im Auge haben und nicht zu sehr auf Formalismus und Regelwerksformulierungen herumreiten.
In an deren Bereichen gilt die regelung "serienmäßig". Da ist mit Sicherheit ein Ausbauen der Sitze nicht erlaubt.
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Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom
Ich sag alles Quatsch !EWO hat geschrieben: Die Anzahl der Sitzplätze zu verändern ist eintragungspflichtig, jedenfalls sagt das der TÜV und damit ist es Teil der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Sitzplätze sind definitiv nur auszutragen wenn die entsprechenden Rückhaltesysteme sprich Gurte
entfernt werden.
Wie sollten sonst Fahrzeuge mit Flexibelem Sitzkonzept zB. T5 Multivan oder Sharan behandelt werden?
Ich habe noch nie eine HU erlebt wo ein Fahrzeug durchgefallen ist weil ein Sitz oder eine Sitzbank fehlte!

Und glaubt mir ich mach das schon ein paar Jahre

Und nun kommt mal auf den Punkt was den CS betrifft.
Jahrelang wurde es von den Tk's und Fahrern geduldet ohne Sitzbänke zu Starten und plötzlich wir hier ein
riesen Faß aufgemacht.
Das achso einfache CS-Regelwerk SH bietet anscheinend immer noch genug Möglichkeiten gewisse Dinge unterschiedlich
auszulegen, ich hab schonmal geschrieben das zwischen StVZO und Regelwerk eine Diskrepanz besteht, das sieht man hier
allzudeutlich.
Wenn Menschen Regeln befolgen sollen muss man sie ganz klar definieren !
Also, zusätzlichen Absatz ins CS-Regelwerk und die Klassen 1 bis 2C fahren mit der Sitzkombination wie sie vom
Fahrzeughersteller vorgesehen war!
Gruß Ditmar
P.S Hab noch was vergessen die eingetragene Sitzplatzanzahl bezieht sich auf die maximalen
Sitzplätze , dadrunter ist man flexibel.
Zuletzt geändert von CodeRed am Mi Aug 22, 2012 21:35, insgesamt 1-mal geändert.

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