Airbag Lenkrad
Moderator: PumaTreter
-
- Ordentliches Forumsmitglied
- Beiträge: 33
- Registriert: So Okt 10, 2010 05:24
- Wohnort: 73240 Wendlingen
Airbag Lenkrad
Hallo Forenmitglieder
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Nach langer Baufase unterbrochen und durch längerer Krankheit unterbrochen
ist mein G3 BMW E 36 318 is nun soweit fertiggestellt, musste nun aber nach den ersten Probefahrten feststellen
das mir das org. Lenkrad irgendwie nicht zusagt ,zumal sich die Ausenhaut des Lenkrades leicht zum drehen anfängt.
Meine frage (habe auch das Forum schon durchforstet aber nichts gefunden)
Kann ich das Airbag Lenkrad durch ein normales ersetzen wenn ich das eingetragen bekomme ?
Achso, was ich auch nicht so ganz verstehe ist das Thema Tieferlegung ,habe das Handbuch schon mehrmals durchgelesen.O.K. das mit den 40mm ist klar doch das ändert sich doch bei der Montage anderer
Reifenquerschnitte.Muß mann nun die tatsächliche ist Höhe des Fahrzeugs beachten oder die Tieferlegungs -eintragung ,habe darüber hier auch nichts gefunden.
Danke im vorraus für eure Antworten.
Möchte demnächst meine erste Veranstaltung fahren und nicht gleich evtl.Protesten
oder ähnlichem überrascht werden,in der heiß umkämpften G3 sondern einfach nur easy wieder Anfangen.
Gruß Thomas
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Nach langer Baufase unterbrochen und durch längerer Krankheit unterbrochen
ist mein G3 BMW E 36 318 is nun soweit fertiggestellt, musste nun aber nach den ersten Probefahrten feststellen
das mir das org. Lenkrad irgendwie nicht zusagt ,zumal sich die Ausenhaut des Lenkrades leicht zum drehen anfängt.
Meine frage (habe auch das Forum schon durchforstet aber nichts gefunden)
Kann ich das Airbag Lenkrad durch ein normales ersetzen wenn ich das eingetragen bekomme ?
Achso, was ich auch nicht so ganz verstehe ist das Thema Tieferlegung ,habe das Handbuch schon mehrmals durchgelesen.O.K. das mit den 40mm ist klar doch das ändert sich doch bei der Montage anderer
Reifenquerschnitte.Muß mann nun die tatsächliche ist Höhe des Fahrzeugs beachten oder die Tieferlegungs -eintragung ,habe darüber hier auch nichts gefunden.
Danke im vorraus für eure Antworten.
Möchte demnächst meine erste Veranstaltung fahren und nicht gleich evtl.Protesten
oder ähnlichem überrascht werden,in der heiß umkämpften G3 sondern einfach nur easy wieder Anfangen.
Gruß Thomas
Re: Airbag Lenkrad
Die Tieferlegung in der G bezieht sich immer auf die Serienreifengrößen.
Soll heißen, wenn du im Falle eines Protestes nachgemessen wirst, sollten vorher Serienräder draufgeschnallt werden dürfen, um die G-Konformität zu beurteilen.
Es steht im Regelwerk:
Art. 15 Fahrzeughöhe
Die in der G-Fahrzeugliste eingetragene Fahrzeughöhe
darf um maximal 50 mm über- oder unterschritten werden
(s.a. Art. 23.4).
23.4 Prüfung der Fahrzeughöhe und der Bodenfreiheit
Die Fahrzeughöhe wird am höchsten Punkt der Karosserie, evtl. Heckspoiler, ermittelt und in die Fz.-Papiere eingetragen. Das Gruppe G-Reglement
erlaubt eine Toleranz von ± 50 mm zu der in der G-Fahrzeugliste eingetragenen Höhe.
Bei Prüfung des Fahrzeugs muss an dem Punkt gemessen werden, der für die Angabe in der der GFahrzeugliste relevant war. Sollte die Angabe in der
G-Fahrzeugliste z.B. am höchsten Punkt des Daches ermittelt worden sein, so ist bei einem nachträglich montierten Heckspoiler, nicht am Spoiler, sondern
am Dach zu messen.
Die Fahrzeughöhe (Art. 15) muss ohne jede Änderung am Fahrzeug gemessen werden, d.h. auch mit den Rädern und Reifen, die bei der Veranstaltung
montiert waren. Wird bei der Überprüfung der Fahrzeughöhe die in der G-Fahzeugliste eingetragene Höhe unter Berücksichtigung der vorgenannten
StVZO-Toleranz unter- bzw. überschritten, so muss die Messung mit einer serienmäßigen Rad-/ Reifenkombination wiederholt und hierbei die
Fahrzeughöhe erreicht und eingehalten werden. Die StVZO-Toleranz, zu der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Fahrzeughöhe, beträgt ± 50 mm.
Beispiel 1:
Höhe laut G-Fahrzeugliste: 1370 mm, was einen zulässigen Höhenbereich nach Artikel 15 von 1320 mm bis 1420 mm ergibt.
Höhe laut Fahrzeugbrief (serienmäßige oder geänderte Höhe nach Tieferlegung): 1390 mm Unter Berücksichtigung der 50 mm-StVZO-Toleranz darf die
gemessene Höhe 1390 mm – 50 mm = 1340 mm nicht unterschreiten.
Beispiel 2:
Höhe laut G-Fahrzeugliste: 1370 mm, was einen zulässigen Höhenbereich nach Artikel 15 von 1320 mm bis 1420 mm ergibt.
Höhe laut Fahrzeugbrief (serienmäßige oder geänderte Höhe nach Tieferlegung): 1350 mm Unter Berücksichtigung der 50 mm-StVZO-Toleranz und
des Artikel 15 im G-Reglement darf die gemessene Höhe 1320 mm nicht unterschritten werden.
Soll heißen, wenn du im Falle eines Protestes nachgemessen wirst, sollten vorher Serienräder draufgeschnallt werden dürfen, um die G-Konformität zu beurteilen.
Es steht im Regelwerk:
Art. 15 Fahrzeughöhe
Die in der G-Fahrzeugliste eingetragene Fahrzeughöhe
darf um maximal 50 mm über- oder unterschritten werden
(s.a. Art. 23.4).
23.4 Prüfung der Fahrzeughöhe und der Bodenfreiheit
Die Fahrzeughöhe wird am höchsten Punkt der Karosserie, evtl. Heckspoiler, ermittelt und in die Fz.-Papiere eingetragen. Das Gruppe G-Reglement
erlaubt eine Toleranz von ± 50 mm zu der in der G-Fahrzeugliste eingetragenen Höhe.
Bei Prüfung des Fahrzeugs muss an dem Punkt gemessen werden, der für die Angabe in der der GFahrzeugliste relevant war. Sollte die Angabe in der
G-Fahrzeugliste z.B. am höchsten Punkt des Daches ermittelt worden sein, so ist bei einem nachträglich montierten Heckspoiler, nicht am Spoiler, sondern
am Dach zu messen.
Die Fahrzeughöhe (Art. 15) muss ohne jede Änderung am Fahrzeug gemessen werden, d.h. auch mit den Rädern und Reifen, die bei der Veranstaltung
montiert waren. Wird bei der Überprüfung der Fahrzeughöhe die in der G-Fahzeugliste eingetragene Höhe unter Berücksichtigung der vorgenannten
StVZO-Toleranz unter- bzw. überschritten, so muss die Messung mit einer serienmäßigen Rad-/ Reifenkombination wiederholt und hierbei die
Fahrzeughöhe erreicht und eingehalten werden. Die StVZO-Toleranz, zu der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Fahrzeughöhe, beträgt ± 50 mm.
Beispiel 1:
Höhe laut G-Fahrzeugliste: 1370 mm, was einen zulässigen Höhenbereich nach Artikel 15 von 1320 mm bis 1420 mm ergibt.
Höhe laut Fahrzeugbrief (serienmäßige oder geänderte Höhe nach Tieferlegung): 1390 mm Unter Berücksichtigung der 50 mm-StVZO-Toleranz darf die
gemessene Höhe 1390 mm – 50 mm = 1340 mm nicht unterschreiten.
Beispiel 2:
Höhe laut G-Fahrzeugliste: 1370 mm, was einen zulässigen Höhenbereich nach Artikel 15 von 1320 mm bis 1420 mm ergibt.
Höhe laut Fahrzeugbrief (serienmäßige oder geänderte Höhe nach Tieferlegung): 1350 mm Unter Berücksichtigung der 50 mm-StVZO-Toleranz und
des Artikel 15 im G-Reglement darf die gemessene Höhe 1320 mm nicht unterschritten werden.
-
- Spitzen-Mitglied
- Beiträge: 1335
- Registriert: Mo Sep 13, 2004 09:06
- Wohnort: 67435 Neustadt
Re: Airbag Lenkrad
Hallo Thomas,
die Fahrzeughöhe wird mit Serienbereifung gemessen, die Höhe ist also nicht nicht von den Rädern abhängig.
Ob du in 2012 ein Airbag-Lenkrad ausgetragen bekommst, ist fraglich.
Gruß
Jo
die Fahrzeughöhe wird mit Serienbereifung gemessen, die Höhe ist also nicht nicht von den Rädern abhängig.
Ob du in 2012 ein Airbag-Lenkrad ausgetragen bekommst, ist fraglich.
Gruß
Jo
nix mehr Polo!
nix mehr Astra!
nix mehr Astra!
Re: Airbag Lenkrad
Das denke ich auch. Ein Ansatz könnte es sein, ein Schalensitz mit 6-Punkt Gurten zu montieren. Dann ließe sich argumentieren, dass das verbaute Rückhaltesystem so gut ist, dass ein Kontakt mit dem Lenkrad ausgeschlossen werden kann. Bevor du in der Richtung Geld ausgibst, ist ein Vorgespräch bei einem Sachverständigen für Einzelabnahmen dringend angeraten. Möglicherweise findest Du aber auch ein Sportlenkrad mit Airbag und ABE!?Ob du in 2012 ein Airbag-Lenkrad ausgetragen bekommst, ist fraglich.
Gruß
Sebastian
Zuletzt geändert von SEMA-Motorsport am Fr Aug 17, 2012 22:10, insgesamt 2-mal geändert.
-
- Ordentliches Forumsmitglied
- Beiträge: 33
- Registriert: So Okt 10, 2010 05:24
- Wohnort: 73240 Wendlingen
Re: Airbag Lenkrad
Hallo
Danke für eure promte Antworten.
Das mit der Fahrzeughöhe habe ich jetzt verstanden ,gut,habe nichts falsch gemacht,
aber das mit dem Lenkrad???
Habe bei mir in Stuttgart ,direkt beim Dmsb ing,( Dekra) nachgefragt und der würde mir das auch
eintragen wenn ,haltet euch fest ,ich einen Nachweiß über eine Sachgerechte entsorgung des Airbags
erbringe,das ist doch o.k..Habe da auch schon einen gefunden der mir den Nachweiß ausstellt.
So, aber ob ich das in der G fahren darf wenn es eingetragen ist ,konnte mir der Dekra ing. nicht beantworten ,er würde sich drum kümmern hies seine Aussage ,vor 6 Wochen.
Also nochmals meine Frage : darf ich mit einem nicht Airbag Lenkrad, wenn es eingetragen ist,
wenn aber orginal ein Airbag Lenkrad drinn war,in der G Starten ?
Das ist mir nicht klar!!!
Danke im vorraus
Thomas
Danke für eure promte Antworten.
Das mit der Fahrzeughöhe habe ich jetzt verstanden ,gut,habe nichts falsch gemacht,
aber das mit dem Lenkrad???
Habe bei mir in Stuttgart ,direkt beim Dmsb ing,( Dekra) nachgefragt und der würde mir das auch
eintragen wenn ,haltet euch fest ,ich einen Nachweiß über eine Sachgerechte entsorgung des Airbags
erbringe,das ist doch o.k..Habe da auch schon einen gefunden der mir den Nachweiß ausstellt.
So, aber ob ich das in der G fahren darf wenn es eingetragen ist ,konnte mir der Dekra ing. nicht beantworten ,er würde sich drum kümmern hies seine Aussage ,vor 6 Wochen.
Also nochmals meine Frage : darf ich mit einem nicht Airbag Lenkrad, wenn es eingetragen ist,
wenn aber orginal ein Airbag Lenkrad drinn war,in der G Starten ?
Das ist mir nicht klar!!!
Danke im vorraus
Thomas
Re: Airbag Lenkrad
hallo Thomas,
ich meine dieses Thema hier bereits schon einmal gelesen zu haben.
Zum Einen gilt: alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten...
Zum Anderen gilt: wenn es dieses Fahrzeug werksseitig auch ohne Airbag-Lenkrad gab oder gibt, ist die Umrüstung sicherlich Gruppe G konform // andersrum heisst das, wurde dieses Fahrzeug ausschliesslich mit Airbag-Lenkrad ausgeliefert, muß es in der Gruppe G auch vorhanden sein
Grüße
Dieter - Japanese
Und im Zweifelsfall ganz einfach den DMSB anschreiben
ich meine dieses Thema hier bereits schon einmal gelesen zu haben.
Zum Einen gilt: alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten...

Zum Anderen gilt: wenn es dieses Fahrzeug werksseitig auch ohne Airbag-Lenkrad gab oder gibt, ist die Umrüstung sicherlich Gruppe G konform // andersrum heisst das, wurde dieses Fahrzeug ausschliesslich mit Airbag-Lenkrad ausgeliefert, muß es in der Gruppe G auch vorhanden sein

Grüße
Dieter - Japanese
Und im Zweifelsfall ganz einfach den DMSB anschreiben

Re: Airbag Lenkrad
Es steht geschrieben:
Die Innenausstattung des Fahrgastraumes und die Instrumentierung sind freigestellt. Jedoch müssen Innenausstattung und Instrumentierung – mit Ausnahme von Airbag-Systemen, welche freigestellt sind – mindestens der einfachsten serienmäßigen Fahrzeugvariante (siehe Art. 25) entsprechen.
Ferner steht sie STVZO immer mit dahinter, somit gilt: EIntragen eines Lenkrades ohne Airbag und gut ist.
Die Innenausstattung des Fahrgastraumes und die Instrumentierung sind freigestellt. Jedoch müssen Innenausstattung und Instrumentierung – mit Ausnahme von Airbag-Systemen, welche freigestellt sind – mindestens der einfachsten serienmäßigen Fahrzeugvariante (siehe Art. 25) entsprechen.
Ferner steht sie STVZO immer mit dahinter, somit gilt: EIntragen eines Lenkrades ohne Airbag und gut ist.
Re: Airbag Lenkrad
siehste Ecki, so lerne ich auch immer was dazu. Seit wann gibt es denn diesen Zusatz: mit Ausnahme von Airbag.....?
Da hat der DMSB offensichtlich auf aktuelle Probleme reagiert
find ich Klasse
Grüße
Dieter - Japanese
Da hat der DMSB offensichtlich auf aktuelle Probleme reagiert


Grüße
Dieter - Japanese
Re: Airbag Lenkrad
Bist ja auch schon lange aus der Gruppe G raus, da weiß man natürlich nicht jede Kleinigkeit.Japanese hat geschrieben:siehste Ecki, so lerne ich auch immer was dazu. Seit wann gibt es denn diesen Zusatz: mit Ausnahme von Airbag.....?
Da hat der DMSB offensichtlich auf aktuelle Probleme reagiertfind ich Klasse
![]()
Grüße
Dieter - Japanese
Nachlesen bringt oftmals erst die richtige Klarheit.
Re: Airbag Lenkrad
well 

Re: Airbag Lenkrad
äähm ja also soweit ich weiß ist es bei uns in den alten Bundesländern so dass die DEKRA keine §21 bzw. §19.3 Abnahmen machen darf sondern nur der TÜV also könnte der Dekra Mensch doch garnix eintragen nämlich eine Änderungsabnahme ist das definitiv nicht.
- Hans Bauer
- Spitzen-Mitglied
- Beiträge: 9307
- Registriert: Mo Sep 13, 2004 17:23
- Wohnort: 67551 Worms
Re: Airbag Lenkrad
snaxxx hat geschrieben:äähm ja also soweit ich weiß ist es bei uns in den alten Bundesländern so dass die DEKRA keine §21 bzw. §19.3 Abnahmen machen darf sondern nur der TÜV also könnte der Dekra Mensch doch garnix eintragen nämlich eine Änderungsabnahme ist das definitiv nicht.
Das sehe ich auch so, der DEKRA Ingenieur kann in den alten Bundesländern keine Einzelabnahme vornehmen.
Gruß Hans
Hans Bauer Fahrwerkstechnik
-
- Ordentliches Forumsmitglied
- Beiträge: 33
- Registriert: So Okt 10, 2010 05:24
- Wohnort: 73240 Wendlingen
Re: Airbag Lenkrad
Hallo
Natürlich habt ihr alle Recht das das normalerweise der Tüv eintragen muß ,hier in den alten Bundesländern aber....
Die eintragungung ist für mich das kleinere Problem,da wir das hier in unserer Firma mind.1x im Monat machen ,bei Kundenfahrzeugen denen wir das Airbaglenkrad
rausmachen und ein Normales kleines reinmachen,und dann auch eintragen lassen. Mir ist es ja nur um die Frage gegangen ob es im Rennsport in der Gruppe G überhaupt zulässig ist ,und nicht wer es einträgt.
So, Habe mir das Handbuch nochmals zur Brust genommen und folgendes im Braunen Teil gefunden:
Die Innenausstattung des Fahrgastraumes und die Ins-
trumentierung sind freigestellt. Jedoch müssen Innen-
ausstattung und Instrumentierung – mit Ausnahme von
Airbag-Systemen, welche freigestellt sind – mindestens
der einfachsten serienmäßigen Fahrzeugvariante (siehe
Art. 25) entsprechen.
Fahrzeug-Spezialausführungen, die z. B. aufgrund be-
sonderer Einsatzbedingungen vom Hersteller um- bzw.
Das Lenkrad und der Schalthebel sind freigestellt. Ein
nachträglich montiertes Lenkrad muss entweder in den
Fahrzeugpapieren eingetragen sein oder eine ABE bzw.
EG-Betriebserlaubnis besitzen.
So, habe aber keinen Art.25 gefunden ,wo ist den der????
oder war es einfach zu spät!!!
Ich verstehe das so, wenn es das Fahrzeug mal ohne Airbag gab ,dann ist es erlaubt, dieser Umbau.
Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
Grüße aus BaWü
Danke für eure Antworten
Thomas
P.S.
Suche noch einigermasen erschwingliche Sportsitze,
die in der Gruppe G erlaubt sind,welche könnt ihr mir den da Empfehlen ,Bezugsquellen,
und die muß ich doch sicherlich auch eintragen?
Natürlich habt ihr alle Recht das das normalerweise der Tüv eintragen muß ,hier in den alten Bundesländern aber....
Die eintragungung ist für mich das kleinere Problem,da wir das hier in unserer Firma mind.1x im Monat machen ,bei Kundenfahrzeugen denen wir das Airbaglenkrad
rausmachen und ein Normales kleines reinmachen,und dann auch eintragen lassen. Mir ist es ja nur um die Frage gegangen ob es im Rennsport in der Gruppe G überhaupt zulässig ist ,und nicht wer es einträgt.
So, Habe mir das Handbuch nochmals zur Brust genommen und folgendes im Braunen Teil gefunden:
Die Innenausstattung des Fahrgastraumes und die Ins-
trumentierung sind freigestellt. Jedoch müssen Innen-
ausstattung und Instrumentierung – mit Ausnahme von
Airbag-Systemen, welche freigestellt sind – mindestens
der einfachsten serienmäßigen Fahrzeugvariante (siehe
Art. 25) entsprechen.
Fahrzeug-Spezialausführungen, die z. B. aufgrund be-
sonderer Einsatzbedingungen vom Hersteller um- bzw.
Das Lenkrad und der Schalthebel sind freigestellt. Ein
nachträglich montiertes Lenkrad muss entweder in den
Fahrzeugpapieren eingetragen sein oder eine ABE bzw.
EG-Betriebserlaubnis besitzen.
So, habe aber keinen Art.25 gefunden ,wo ist den der????
oder war es einfach zu spät!!!
Ich verstehe das so, wenn es das Fahrzeug mal ohne Airbag gab ,dann ist es erlaubt, dieser Umbau.
Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
Grüße aus BaWü
Danke für eure Antworten
Thomas
P.S.
Suche noch einigermasen erschwingliche Sportsitze,
die in der Gruppe G erlaubt sind,welche könnt ihr mir den da Empfehlen ,Bezugsquellen,
und die muß ich doch sicherlich auch eintragen?
Re: Airbag Lenkrad
Mit genau der Aussage kannst du somit problemlos umbauen ohne das es das G-Regelwerk verletzt.Magictom hat geschrieben: Das Lenkrad und der Schalthebel sind freigestellt. Ein
nachträglich montiertes Lenkrad muss entweder in den
Fahrzeugpapieren eingetragen sein oder eine ABE bzw.
EG-Betriebserlaubnis besitzen.
Egal ob es ein Grundmodell mal ohne gab oder nicht.