Welche Rad-Reifen-Kombination muss eingetragen werden?
Moderator: PumaTreter
Welche Rad-Reifen-Kombination muss eingetragen werden?
Hallo,
ich fahre im Süden der Republik einen BMW E36 Compact im Clubslalom Gruppe G (seriennah). Laut Fahrzeugliste vom DMSB darf ich die Felgen 7 1/2 x 17 fahren. Muss diese Felge mit entsprechendem Reifen in meinen Fahrzeugpapieren eingetragen sein? Wo erfahre ich, welche Rad-Reifen-Kombination NICHT eingetragen werden muss, da es die bereits ab Werk gab? Da mein Fahrzeug der StVZO entsprechen muss, gelten ja nicht nur die Sport-Richtlinien, sondern auch die StVZO. Falls die o. g. Felge nicht eingetragen werden muss, muss ich nachweisen können (ggü. TÜV/Polizei bzw. Technischem Kommissar), dass es die Felge bereits ab Werk gab bzw. eine Freigabe vom Hersteller vorliegt?
Gruß,
Jörg
ich fahre im Süden der Republik einen BMW E36 Compact im Clubslalom Gruppe G (seriennah). Laut Fahrzeugliste vom DMSB darf ich die Felgen 7 1/2 x 17 fahren. Muss diese Felge mit entsprechendem Reifen in meinen Fahrzeugpapieren eingetragen sein? Wo erfahre ich, welche Rad-Reifen-Kombination NICHT eingetragen werden muss, da es die bereits ab Werk gab? Da mein Fahrzeug der StVZO entsprechen muss, gelten ja nicht nur die Sport-Richtlinien, sondern auch die StVZO. Falls die o. g. Felge nicht eingetragen werden muss, muss ich nachweisen können (ggü. TÜV/Polizei bzw. Technischem Kommissar), dass es die Felge bereits ab Werk gab bzw. eine Freigabe vom Hersteller vorliegt?
Gruß,
Jörg
Re: Welche Rad-Reifen-Kombination muss eingetragen werden?
Hallo,Jörgel hat geschrieben:Hallo,
ich fahre im Süden der Republik einen BMW E36 Compact im Clubslalom Gruppe G (seriennah). Laut Fahrzeugliste vom DMSB darf ich die Felgen 7 1/2 x 17 fahren. Muss diese Felge mit entsprechendem Reifen in meinen Fahrzeugpapieren eingetragen sein? Wo erfahre ich, welche Rad-Reifen-Kombination NICHT eingetragen werden muss, da es die bereits ab Werk gab? Da mein Fahrzeug der StVZO entsprechen muss, gelten ja nicht nur die Sport-Richtlinien, sondern auch die StVZO. Falls die o. g. Felge nicht eingetragen werden muss, muss ich nachweisen können (ggü. TÜV/Polizei bzw. Technischem Kommissar), dass es die Felge bereits ab Werk gab bzw. eine Freigabe vom Hersteller vorliegt?
Gruß,
Jörg
es gibt eine Freigabe von BMW ,aber für den Strassenverkehr muss die Felgen-Reifenkobination eingetragen sein.
Laut DMSB Fahrzeugliste ,da der DMSB anscheinend sehr grossen Wert legt, was die Fahrzeugliste angeht, anscheinend nicht.
Besser ist mit Wagenpass zu fahren.Einfach Kopie Fahrzeugliste beilegen.So die Info vom DMSB ist aber schon länger her.
Was für Bj. ist das Fahrzeug+ klasse + Gruppe??
Gruss Wolfgang
Re: Welche Rad-Reifen-Kombination muss eingetragen werden?
Im Gruppe G Reglement steht eindeutig das jede gefahrene Felge auch eingetragen sein muss.
Die FZG-Liste ist dafür kein Ersatz
Die FZG-Liste ist dafür kein Ersatz

Re: Welche Rad-Reifen-Kombination muss eingetragen werden?
Sehe ich auch so. Eintragen lassen. Und für den Straßenverkehr ist völlig irrelevant was es irgendwann
mal ab Werk gab. Eingetragen muss es sein. Falls du schon die neuen Papiere (Zulassungsbescheinigung)
haben solltest wird das aber wieder komplizierter, da dort meist nur noch die Basisgröße steht. Da hilft
dann das COC, also die EWG-Übereinstimmungserklärung.
mal ab Werk gab. Eingetragen muss es sein. Falls du schon die neuen Papiere (Zulassungsbescheinigung)
haben solltest wird das aber wieder komplizierter, da dort meist nur noch die Basisgröße steht. Da hilft
dann das COC, also die EWG-Übereinstimmungserklärung.
Gruß, Holger

Re: Welche Rad-Reifen-Kombination muss eingetragen werden?
Ist das wirklich so? Hier die Texpassage aus den DMSB-Richtlinien:EWO hat geschrieben:Im Gruppe G Reglement steht eindeutig das jede gefahrene Felge auch eingetragen sein muss.
Die FZG-Liste ist dafür kein Ersatz
Die Räder müssen für das betreffende Fahrzeug durch:
a) ABE, EG-Gesamtbetriebserlaubnis, EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certifcate of Conformity COC) des Fahrzeugherstellers, oder
b) Teilegutachten des Fahrzeugherstellers, oder
c) ABE oder Teilegutachten des Räderherstellers
freigegeben sein.
Die Räder nach b) und c) müssen im Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I und II eingetragen sein, sofern für das betreffende Fahrzeug weder eine Räder-ABE (ohne Auflage einer Anbauprüfung und Eintrag in die Fahrzeugpapiere) noch eine Anbaubestätigung nach §19 (3) Nr. 4 StVZO (ohne Auflage der Berichtigung der Fahrzeugpapiere) vorliegt, welche mitzuführen sind.
Wenn also a) zutrifft sind damit keine Auflagen verbunden (Anbauprüfung, Eintrag in die Fahrzeugpapiere) dann muss ich nur diese Unterlagen mitführen, oder? Wenn b) oder c) zutrifft, gelten die Ergänzungen hinsichtlich Anbauprüfung und Eintragung.
Woher bekomme ich den das COC für einen 318ti Compact E36 Baujaht 1997? Kennt jemand eine Quelle oder hat jemand dieses evtl.?
Gruß,
Jörg
Re: Welche Rad-Reifen-Kombination muss eingetragen werden?
Eingetragen sein steht hier natürlich als Platzhalter für "legalisiert auf dem FZG gemäß STVZO".Jörgel hat geschrieben: Ist das wirklich so?
Wenn also das mitführen der Unterlagen reicht für die STVZO dann auch für die Gruppe G.
Re: Welche Rad-Reifen-Kombination muss eingetragen werden?
Hallo,
die COC Bescheinigung bekommt man beim BMW Händler,nur auf das Fahrzeug bezogen. Kostet 56,-Euro
Aber aufpassen,wenn in der COC Bescheinigung Felgen u. Reifen eingetragen sind,die nicht in der Fahrzeugliste stehen,haste wieder ein Problem?
Gruss Wolfgang
die COC Bescheinigung bekommt man beim BMW Händler,nur auf das Fahrzeug bezogen. Kostet 56,-Euro
Aber aufpassen,wenn in der COC Bescheinigung Felgen u. Reifen eingetragen sind,die nicht in der Fahrzeugliste stehen,haste wieder ein Problem?
Gruss Wolfgang
Zuletzt geändert von chrisbuschee am Mo Jun 18, 2012 12:01, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Welche Rad-Reifen-Kombination muss eingetragen werden?
Das wäre dann fast kostenneutral zum Eintragen beim TÜV. Mal schauen, was ich mache.chrisbuschee hat geschrieben:Hallo,
die COC Bescheinigung bekommt man beim BMW Händler,nur auf das Fahrzeug bezogen. Kostet 56,-Euro
Gruss Wolfgang
Danke für Eure Tipps,
Jörg
Re: Welche Rad-Reifen-Kombination muss eingetragen werden?
Ja !!Jörgel hat geschrieben: Wenn also a) zutrifft sind damit keine Auflagen verbunden (Anbauprüfung, Eintrag in die Fahrzeugpapiere) dann muss ich nur diese Unterlagen mitführen, oder? Wenn b) oder c) zutrifft, gelten die Ergänzungen hinsichtlich Anbauprüfung und Eintragung.
Ruf mal die BMW-Hotline an (siehe BMW-Webseite).Jörgel hat geschrieben: Woher bekomme ich den das COC für einen 318ti Compact E36 Baujaht 1997? Kennt jemand eine Quelle oder hat jemand dieses evtl.?
Die EWG-Besch. ist fahrzeugspezifisch (inkl. deiner Fahrgestellnummer), also brauchst du sie individuell.
Ein Download aus dem Netz nützt dir nichts.
Gruß, Holger

Re: Welche Rad-Reifen-Kombination muss eingetragen werden?
Hallo Holger,
ich würde halt gerne wissen, was in der COC drinsteht, also welche Rad-Reifen-Kombinationen. Dazu würde das Dokument von einem vergleichbaren Fahrzeug reichen. Ist ja sicherlich Motor- und Baujahrs-abhängig und damit als Anhaltspunkt zu gebrauchen.
Hat jemand eine Quelle oder das COC vom E36 318ti Compact Baujahr 1997 (Handschalter mit Serienfahrwerk)?
Gruß,
Jörg
ich würde halt gerne wissen, was in der COC drinsteht, also welche Rad-Reifen-Kombinationen. Dazu würde das Dokument von einem vergleichbaren Fahrzeug reichen. Ist ja sicherlich Motor- und Baujahrs-abhängig und damit als Anhaltspunkt zu gebrauchen.
Hat jemand eine Quelle oder das COC vom E36 318ti Compact Baujahr 1997 (Handschalter mit Serienfahrwerk)?
Gruß,
Jörg
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- Registriert: So Apr 03, 2011 18:33
Re: Welche Rad-Reifen-Kombination muss eingetragen werden?
Moin,
schicke mir Deine kompletten Schlüsselnummern und ich sage Dir was Du fahren Serie fahren darfst. Also 0005 und ... .....
Grüße
Andreas
schicke mir Deine kompletten Schlüsselnummern und ich sage Dir was Du fahren Serie fahren darfst. Also 0005 und ... .....
Grüße
Andreas