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RTW / KTW / Rettungsassistent

Verfasst: Do Aug 14, 2008 20:40
von Marco S.
Hallo Ewo-Gemeinde,

habe keine kurze Frage zum Slalom-Reglement Art. 6

es heißt:

Es muss ein einsatzbereiter RTW, KTW oder Arzt / Rettungsassistent [...] mit Funkverbindung zur Leitstelle anwesend sein [...]

Bedeutet das, dass auch ein Rettungsassistent ohne RTW / KTW ausreicht oder interpretiere ich den Satz falsch?

Falls RTW / KTW Pflicht: Muss dieser abtransportieren können (in diesem Fakt liegen einige Euros zwischen den Angeboten unser lokalen Rettungsdienste).

Grüße und Danke für Antwort

Marco

Verfasst: Fr Aug 15, 2008 11:48
von EWO
So wie es steht: RTW ODER Arzt. EIn Auto mit nem roten Kreuz drauf reicht nicht :wink:

Verfasst: Sa Aug 16, 2008 00:19
von Marco S.
Okay, war auch fast meine Vermutung :)

Bleibt noch offen: Muss der auch abtransportieren können oder geht es nur um die Erstversorgung im Falle des Falles?

Verfasst: Sa Aug 16, 2008 10:56
von Salle
Es geht darum das ein RTW ausgerüstet ist mit Notfallmedizin für die Notfallversorgung von Patienten. Die Versorgung kann aber meist nur erschlossen werden durch einen anwesenden RTW
(Sauerstoff,Defribillator,spezielle Tragen etc. und natürlich der Funk ist mit am Bord).
Gleichzeitig dient der RTW natürlich auch noch zum schnellen verfrachten des Patientens ins Kranknehaus oder in eine Fachklinik.

Hoffe Ich konnte dir helfen. :wink:

Verfasst: Mi Aug 20, 2008 20:21
von Marco S.
Alles klar, danke Dir :)