Hallo Ewo-Gemeinde,
habe keine kurze Frage zum Slalom-Reglement Art. 6
es heißt:
Es muss ein einsatzbereiter RTW, KTW oder Arzt / Rettungsassistent [...] mit Funkverbindung zur Leitstelle anwesend sein [...]
Bedeutet das, dass auch ein Rettungsassistent ohne RTW / KTW ausreicht oder interpretiere ich den Satz falsch?
Falls RTW / KTW Pflicht: Muss dieser abtransportieren können (in diesem Fakt liegen einige Euros zwischen den Angeboten unser lokalen Rettungsdienste).
Grüße und Danke für Antwort
Marco
RTW / KTW / Rettungsassistent
Moderator: EWO
-
- Ordentliches Forumsmitglied
- Beiträge: 26
- Registriert: So Mär 19, 2006 14:37
- Wohnort: Waltrop
- Kontaktdaten:
Es geht darum das ein RTW ausgerüstet ist mit Notfallmedizin für die Notfallversorgung von Patienten. Die Versorgung kann aber meist nur erschlossen werden durch einen anwesenden RTW
(Sauerstoff,Defribillator,spezielle Tragen etc. und natürlich der Funk ist mit am Bord).
Gleichzeitig dient der RTW natürlich auch noch zum schnellen verfrachten des Patientens ins Kranknehaus oder in eine Fachklinik.
Hoffe Ich konnte dir helfen.
(Sauerstoff,Defribillator,spezielle Tragen etc. und natürlich der Funk ist mit am Bord).
Gleichzeitig dient der RTW natürlich auch noch zum schnellen verfrachten des Patientens ins Kranknehaus oder in eine Fachklinik.
Hoffe Ich konnte dir helfen.

Fahre nicht ohne Luffilter ansonsten haste Katzen drin!!