also, zumindest ungeschickt ist diese Bestimmung doch, denn:
es soll ja der Sicherheit dienen..
aber, ich darf zum Beispiel an einem Käfig mit Hom. nichts verändern, sonst ist die Homologation ungültig. Die meisten Käfige, auch mit Hom. die nicht neuesten Baujahrs sind, haben nur 1 Strebe als Flankenschutz. Wenn ich jetzt aus Sicherheitsgründen da ein "Kreuz" einbauen will, darf ich das nicht.
O.K. ihr könnt sagen, dann ist es eben ein "Eigenbau-Käfig". Aber auch das ist oftmals ein Trugschluß, denn da gelten plötzlich andere Rohrdurchmesser oder sogar das Material ist nicht zulässig
Und solange ein Käfig noch nicht mal vorgeschrieben ist, habe ich überhaupt kein Verständnis für solche "Änderungsvorschriften".
Noch was, wer seinen Käfig z.B. aus Versteifungsgründen nachträglich mit einer Lasche versehen und an der B-Seule verschraubt oder verschweisst hat, hat jetzt auch einen "Eigenbau-Käfig", wenn diese Lasche nicht ausdrücklich im Homologationsblatt vorgesehen ist.
Man sollte doch nochmals mit dem DMSB reden, ob diese Änderung wirklich sinnvoll ist und Bestand hat.
Grüße
Dieter - Japanese