Problem Sachmängelhaftung
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Problem Sachmängelhaftung
Hallo zusammen
Vieleicht kann mir jemand weiterhelfen
Mein alter Herr hat sich einen Neuen Gebrauchten geleistet
Opel Agila 1,2 ist jetzt 3 - 1/2 Jahre Alt und 46000 Gelaufen
Nun zum Problem
Fällt unter die Sachmängelhaftung des Hänlers auch die Zyl. Kopf Dichtung ??
Besten Dank
Gruß´Markus
Vieleicht kann mir jemand weiterhelfen
Mein alter Herr hat sich einen Neuen Gebrauchten geleistet
Opel Agila 1,2 ist jetzt 3 - 1/2 Jahre Alt und 46000 Gelaufen
Nun zum Problem
Fällt unter die Sachmängelhaftung des Hänlers auch die Zyl. Kopf Dichtung ??
Besten Dank
Gruß´Markus
***** Lieber nen Weber im Ohr als nen Lader im Arsch *****
Über dieses Problem streiten sich die Juristen seit Jahren.
Es gibt zahlreiche, auch höchstrichterliche Urteile, die genau das Gegenteil begründen.
Für Dein Problem müsste zunächst geklärt werden:
1. Handelt es sich bei dem Käufer um eine Privatperson oder einen gewerblichen Käufer
2. Wann wurde das Fahrzeug bei welchem Kilometerstand gekauft und wann trat der Schaden auf
Bevor hier auf dem (teuren) Rechtsweg eine Lösung gesucht wird, lassen sich viele Streitigkeiten durch das Zitat der passenden Gerichtsurteile vermeiden. Ich habe zum Glück eine recht gute Sammlung davon.
Nur zur Richtigstellung: ich kann und werde natürlich keine Rechtsberatung (bin ja auch kein Jurist) abgeben.
Aber aus beruflichen Gründen kann ich Dir über Erfahrungen vielleicht weiterhelfen.
Das ganze sollte dann aber über PN laufen.
Es gibt zahlreiche, auch höchstrichterliche Urteile, die genau das Gegenteil begründen.
Für Dein Problem müsste zunächst geklärt werden:
1. Handelt es sich bei dem Käufer um eine Privatperson oder einen gewerblichen Käufer
2. Wann wurde das Fahrzeug bei welchem Kilometerstand gekauft und wann trat der Schaden auf
Bevor hier auf dem (teuren) Rechtsweg eine Lösung gesucht wird, lassen sich viele Streitigkeiten durch das Zitat der passenden Gerichtsurteile vermeiden. Ich habe zum Glück eine recht gute Sammlung davon.
Nur zur Richtigstellung: ich kann und werde natürlich keine Rechtsberatung (bin ja auch kein Jurist) abgeben.
Aber aus beruflichen Gründen kann ich Dir über Erfahrungen vielleicht weiterhelfen.
Das ganze sollte dann aber über PN laufen.
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus....
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Art. 20 GG
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Ob freier oder sonstiger Händler ist egal.
Du müsstest erst die Fragen beantworten, sonst kommen wir nicht weiter.
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Hallo Nochmal
Also der Wagen wurde bei uns 1000 km bewegt, und dann trat der Schaden auf.
Nach einer c.a. 80 Km langen Strecke hatten wir einen Ölverlust am Motor sowie nur noch 10 Prozent Wassen im Ausgleichsbehälter.
Eben habe ich den Öleinfüllstutzen am Ventildeckel herausgedreht und an der Innenseite eine Weiße Ablagerung bemerkt. ???
Ich denke dass hier ein Schaden an der Zyl. Kopf Dichtung vorliegt.
Jedoch Tropft Aussen an Ölwanne und Getriebe dass Öl herunten was eher ugewöhnlich ist.
Gruß Markus
Also der Wagen wurde bei uns 1000 km bewegt, und dann trat der Schaden auf.
Nach einer c.a. 80 Km langen Strecke hatten wir einen Ölverlust am Motor sowie nur noch 10 Prozent Wassen im Ausgleichsbehälter.
Eben habe ich den Öleinfüllstutzen am Ventildeckel herausgedreht und an der Innenseite eine Weiße Ablagerung bemerkt. ???
Ich denke dass hier ein Schaden an der Zyl. Kopf Dichtung vorliegt.
Jedoch Tropft Aussen an Ölwanne und Getriebe dass Öl herunten was eher ugewöhnlich ist.
Gruß Markus
***** Lieber nen Weber im Ohr als nen Lader im Arsch *****
Ist Dein Vater ein privater Käufer oder Unternehmer, Selbständiger (muss kein Autohändler sein, kann auch Dachdecker, Klempner, Steuerberater usw sein)?
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- Registriert: Mi Aug 18, 2004 12:53
- Wohnort: Soest
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Sofern Privatman: Sachmängelhaftung liegt bei Schäden vor, die bereits bei Auslieferung vorhanden waren (auch wenn nicht sichtbar). In den ersten 6 Monaten ist der Händler in der Beweislast, danach der Kunde. Das bedeutet, der Händler muß beweisen, das der Mangel bei Auslieferung noch nicht vorhanden war.
Gott schuf Adam und Adam den Opel!!!
Und nie den Sand in den Kopf stecken!
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Hallo Arne, das ist nur bedingt richtig. Es gibt da ein BGH-Urteil, das sagt genau das Gegenteil aus. Danach trägt in vielen Fällen auch innerhalb der ersten 6 Monate der Käufer die Beweislast. Es kommt auf den Einzelfall an. Wenn Du Interesse hast, kann ich Dir das Urteil mal faxen. Mit hat es schon geholfen, wenn mich ein besonders "ehrlicher" Kunde besch..... wollte
Ist voll auf dieselbige gefallen und musste auch die Kosten tragen.

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- Registriert: So Nov 12, 2006 16:07
Hier wird möglicherweise die besser Taktik gewinnen.
Grundsätzlich hat man als privater Käufer recht gute Chancen.
Es kommt auf die Ursache des Schadens an.
Wenn es wie so häufig z.B. die Folge eines lockeren oder defekten Keilriemens (Verschleißteil, darf nach dieser Laufleistung auch mal kaputtgehen!) ist oder eines unserer beliebten kulturfolgenden Nagetierchen einen Kühlerschlauch als Nachtisch angesehen hat und dadurch der Motor überhitzte, gibt es nix.
Wenn der Händler dieses behauptet, wird man als Käufer möglicherweise nach dem BGH - Urteil das Gegenteil beweisen müssen.
Kann man es nicht, geht man leer aus.
Es gibt aber auch reichlich Urteile von diversen OLG, die trotzdem in den ersten 6 Monaten dem Händler die Beweislast auferlegen.
Es ist also ziemlich offen, beide Seiten haben hier ein erhebliches Risiko.
Ist die Dichtung ohne erkennbaren Grund durchgegangen und kommt dieses beim Agila öfter mal vor, sind die Chancen deutlich besser.
Darüber kann Arne sicher mehr mitteilen.
Die beste Lösung ist, mit dem Händler eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden, bevor man einen Rechtsgelehrten für viel Geld bemüht.
Eine Kopfdichtung ersetzen ist ja schließlich keine besonders teure Reparatur, beim Agila sicher auch nicht Arne?
Ich kenne mich mit dem Wägelchen nicht aus, weiss nur, dass es beim kleinsten Rempler schneller umkippt als man hinschauen kann...
Musste in meinem früheren Beruf des öfteren mal einen wieder auf die Räder stellen, nachdem Oma durch den Kofferraum ausgestiegen ist...
Als Slalomauto sicher nicht die beste Wahl
Grundsätzlich hat man als privater Käufer recht gute Chancen.
Es kommt auf die Ursache des Schadens an.
Wenn es wie so häufig z.B. die Folge eines lockeren oder defekten Keilriemens (Verschleißteil, darf nach dieser Laufleistung auch mal kaputtgehen!) ist oder eines unserer beliebten kulturfolgenden Nagetierchen einen Kühlerschlauch als Nachtisch angesehen hat und dadurch der Motor überhitzte, gibt es nix.
Wenn der Händler dieses behauptet, wird man als Käufer möglicherweise nach dem BGH - Urteil das Gegenteil beweisen müssen.
Kann man es nicht, geht man leer aus.
Es gibt aber auch reichlich Urteile von diversen OLG, die trotzdem in den ersten 6 Monaten dem Händler die Beweislast auferlegen.
Es ist also ziemlich offen, beide Seiten haben hier ein erhebliches Risiko.
Ist die Dichtung ohne erkennbaren Grund durchgegangen und kommt dieses beim Agila öfter mal vor, sind die Chancen deutlich besser.
Darüber kann Arne sicher mehr mitteilen.
Die beste Lösung ist, mit dem Händler eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden, bevor man einen Rechtsgelehrten für viel Geld bemüht.
Eine Kopfdichtung ersetzen ist ja schließlich keine besonders teure Reparatur, beim Agila sicher auch nicht Arne?
Ich kenne mich mit dem Wägelchen nicht aus, weiss nur, dass es beim kleinsten Rempler schneller umkippt als man hinschauen kann...
Musste in meinem früheren Beruf des öfteren mal einen wieder auf die Räder stellen, nachdem Oma durch den Kofferraum ausgestiegen ist...
Als Slalomauto sicher nicht die beste Wahl

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus....
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Art. 20 GG
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So.
Ich hab eben mit dem Werkstatt Meister gesprochen.
Zylinderkopfdichtung ist defekt.
Ölwannendichtung defekt.
Simmeringe Kurbelwellengehäuse beide defekt.
Aufgrund dessen muss dass Getriebe auch raus.
Später habe ich dann mit dem Verkäufer Tel.
Auf meine Frage wer für die Kosten einer Reperatur nun aufkommt oder ob wir einen Kompromiss finden,
Sagte er:
Ich Zahle nichts.
Ich bin mal gespannt wie es weiter geht.
Gruß markus
Ich hab eben mit dem Werkstatt Meister gesprochen.
Zylinderkopfdichtung ist defekt.
Ölwannendichtung defekt.
Simmeringe Kurbelwellengehäuse beide defekt.
Aufgrund dessen muss dass Getriebe auch raus.
Später habe ich dann mit dem Verkäufer Tel.
Auf meine Frage wer für die Kosten einer Reperatur nun aufkommt oder ob wir einen Kompromiss finden,
Sagte er:
Ich Zahle nichts.
Ich bin mal gespannt wie es weiter geht.
Gruß markus
***** Lieber nen Weber im Ohr als nen Lader im Arsch *****
Mach jetzt keinen Fehler!
Du musst den Verkäufer (schriftlich, Einschreiben mit Rückschein, sonst hat er den Brief nie erhalten!) zur Nachbesserung auffordern und ihm auch dazu die Gelegenheit geben. Wichtig: das Datum nennen, an dem der Defekt auftrat (möglichst genau, Zeit, Ort, bloß nicht z.B. "im Frühling...)
Wenn Du das Fahrzeug ohne sein Einverständnis zu einer anderen Werkstatt bringst, reparieren lässt und dann die Kostenerstattung forderst, wird er nicht zahlen müssen.
Teil ihm schriftlich die Diagnose mit und setz ihm eine Frist zur Nachbesserung. Wenn er die ablehnt, kannst Du den Rechtsweg beschreiten, nach Deiner Wahl die Nachbesserung, Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.
Die Chancen halte ich für recht gut, denn es wird kaum möglich sein, defekte Simmeringe und Ölwannendichtung auf Fremdverschulden zurückzuführen. Ob ein Jurist diese Defekte in Bezug auf Alter und Laufleistung als natürlichen Verschleiß bezeichnet, kann man bezweifeln.
Bei der Kopfdichtung ist das Risiko etwas größer.
Wenn Du im ADAC bist, frag mal bei einem der dortigen Hausjuristen nach. Der wird neutral antworten.
Wenn Du einen Anwalt fragst, der als Dein Rechtsbeistand in Frage kommt, kannst Du Pech haben. Es gibt vereinzelt Anwälte, die auch in den ausweglosen Fällen zur Klage raten. Denn sie verdienen am Streitwert. Je höher, desto mehr Kohle. Der Verlierer muss zahlen. Wer das ist, sein Mandant oder der Gegner, kann ihm ja egal sein.
Vielleicht ist ja auch unter den Forumsmitgliedern ein Rechtsgelehrter, der weiterhelfen kann.
Du musst den Verkäufer (schriftlich, Einschreiben mit Rückschein, sonst hat er den Brief nie erhalten!) zur Nachbesserung auffordern und ihm auch dazu die Gelegenheit geben. Wichtig: das Datum nennen, an dem der Defekt auftrat (möglichst genau, Zeit, Ort, bloß nicht z.B. "im Frühling...)
Wenn Du das Fahrzeug ohne sein Einverständnis zu einer anderen Werkstatt bringst, reparieren lässt und dann die Kostenerstattung forderst, wird er nicht zahlen müssen.
Teil ihm schriftlich die Diagnose mit und setz ihm eine Frist zur Nachbesserung. Wenn er die ablehnt, kannst Du den Rechtsweg beschreiten, nach Deiner Wahl die Nachbesserung, Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.
Die Chancen halte ich für recht gut, denn es wird kaum möglich sein, defekte Simmeringe und Ölwannendichtung auf Fremdverschulden zurückzuführen. Ob ein Jurist diese Defekte in Bezug auf Alter und Laufleistung als natürlichen Verschleiß bezeichnet, kann man bezweifeln.
Bei der Kopfdichtung ist das Risiko etwas größer.
Wenn Du im ADAC bist, frag mal bei einem der dortigen Hausjuristen nach. Der wird neutral antworten.
Wenn Du einen Anwalt fragst, der als Dein Rechtsbeistand in Frage kommt, kannst Du Pech haben. Es gibt vereinzelt Anwälte, die auch in den ausweglosen Fällen zur Klage raten. Denn sie verdienen am Streitwert. Je höher, desto mehr Kohle. Der Verlierer muss zahlen. Wer das ist, sein Mandant oder der Gegner, kann ihm ja egal sein.
Vielleicht ist ja auch unter den Forumsmitgliedern ein Rechtsgelehrter, der weiterhelfen kann.
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus....
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Art. 20 GG
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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