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07er Kennzeichen
Verfasst: Mi Okt 25, 2006 19:35
von nova
Hallo,
ich hab da mal ne Frage.
Und zwar ist es erlaubt mit dem 07er Kennzeichen ein Slalom zu fahren oder gilt das gleich wie beim 06er, das es ncith geht?
habe leider mein Handbuch nciht hier um es nach zu lesen.
Bevor ich ne email zum DMSB schreibe wollte ich mal ebend hier um rat fragen.
Grüße
Marcel
Verfasst: Do Okt 26, 2006 08:34
von Arne
Das ist erlaubt. Allerdings muß der Nachweiß erbracht werden das alle Teile eine ABE besitzen oder eingetragen sind.
Verfasst: Do Okt 26, 2006 18:51
von nova
naja ist ja alles im brief eingetragen. denke das sollte dann reichen oder?
Verfasst: Do Okt 26, 2006 18:53
von Wilfried Böhmann
Arne hat geschrieben:Das ist erlaubt. Allerdings muß der Nachweiß erbracht werden das alle Teile eine ABE besitzen oder eingetragen sind.
Sorry, das ist nicht ganz zutreffend !
In der Gruppe G sind rote Kennzeichen, egal, ob 06er oder 07er, nicht erlaubt. Siehe Art. 2, Abs.2.3 !
In der Gr. F2005 gilt: Alle eintragungspflichtigen Änderungen müssen auch eingetragen sein. Das Mitführen einer ABE wird zwar oft akzeptiert, ist nach dem exakten Wortlaut des Art. 2, Abs 2.6 wohl nicht ausreichend.
Die Gruppe H verlangt solche Einträge nur bei Fahrzeugen, die im Rallyesport eingesetzt werden. Aber hier ging es ja um den Slalom, da sind sie demnach nicht erforderlich.
Komplizierter, als man denkt, oder ????
Gruß
W. Böhmann
Verfasst: Do Okt 26, 2006 19:02
von nova
ok, da es sich um meinen kleinen corsa um einen für die gruppfe f-2005 handelt und alles in dem schein wie auch brief eingetragen ist, dürfte es mit 07er nummern kein problem geben oder?
Verfasst: Fr Okt 27, 2006 09:34
von Arne
@Willi, Du hast natürlich vollkommen Recht. Da ich aber wusste wo Nova fahren will habe ich meine Antwort nicht allgemein sondern auf ihn bezogen.
Verfasst: Fr Nov 17, 2006 15:32
von chriss-bellas
nova hat geschrieben: und alles in dem schein wie auch brief eingetragen ist, dürfte es mit 07er nummern kein problem geben oder?
welchen schein? was für nen brief?
nullsimmner hat beides nicht mehr!
also wie sollen die eintragungen nachgewiesen werden?
gruß
Verfasst: Fr Nov 17, 2006 17:13
von Wilfried Böhmann
chriss-bellas hat geschrieben:nova hat geschrieben: und alles in dem schein wie auch brief eingetragen ist, dürfte es mit 07er nummern kein problem geben oder?
welchen schein? was für nen brief?
nullsimmner hat beides nicht mehr!
also wie sollen die eintragungen nachgewiesen werden?
gruß
Warum sollte @nova keinen Brief mehr für seinen Corsa haben ?? Der wird bei der Beantragung eines 07erKennzeichens doch nicht weggeworfen, nur als entwertet zurückgegeben.
Schwierig wird es jedoch bei "echten" Oldtimern, z.B. aus den Vorkriegsjahren. Für diese war die 07er ja ursprünglich gedacht, damit die Museumsstücke auch mal an die Luft kommen. Aber da ist das Thema Eintragungen schon keines mehr, die Originalität steht im Vordergrund.
Gruß
W. Böhmann
Verfasst: Fr Nov 17, 2006 18:27
von chriss-bellas
ist ja auch ganz klar! aber ein abgemeldeter (entwerten tut er sich nach 18 monaten dauerhaften abgemeldet seins) brief ist für eintragungen genauso unsinnig.
a) sind mit der 07er alle meine briefe nun ja verfallen und die eintragungen ungültig.
b) trägt mir niemand in einem abgemeldeten brief irgendwelche sachen ein.
fazit: was sollen eintragungen in einem ungültigen brief in der f-2005 bringen? ich stehe vor selbigem problem!
ciao
Verfasst: Fr Nov 17, 2006 18:51
von nova
warum sollen die eintragungen verfallen, nur weil er nicht mehr angemeldet ist?
wenn es einmal eingetragen ist wird es auch der techniker für ok befinden.
und mit der abmeldung mehr wie 18 monate wurde glaube ich auch auf 7 jahre geändert oder sie sind dabei.
aber sicher das der schein entwertet wird?
hatte zwar bisher noch keine 07er nummer aber warum sollten sie ihn entwerten?
er wird ja nur abgemeldet und nicht verschrottet.
oder meint ihr wegen dem neuen schein?
mit zusätzlichen eintragungen hast du sicher recht. das wird problematischer.
darum am besten alles vorher eintragen.
wobei wenn der brief nicht entwertet wird, sollte auch das kein problem sein später noch eintragungen zu bekommen. der tüv darf ja auch in den schein eintragen.
oder ebend mit dem auto zum tüv udn den eintragungsbericht mit nehmen.
Verfasst: Fr Nov 17, 2006 19:03
von Wilfried Böhmann
chriss-bellas hat geschrieben:ist ja auch ganz klar! aber ein abgemeldeter (entwerten tut er sich nach 18 monaten dauerhaften abgemeldet seins) brief ist für eintragungen genauso unsinnig.
Ist es nicht ! Der Brief wird nicht erst nach 18 Monaten entwertet, sondern schon sofort beim Abmelden ! Dann bekommst Du das neue Zulassungsdokument Teil II, den alten Fahrzeugschein mit dem Stilllegungsvermerk und den Brief mit einem abgeschnittenen Ende zurück. Der darin beschriebene Zustand bleibt weiterhin gültig, darum nicht wegwerfen, denn in den neuen Papieren steht kaum noch was drin, was vorher unter Ziffer 33 vermerkt war.
a) sind mit der 07er alle meine briefe nun ja verfallen und die eintragungen ungültig.
siehe oben !
b) trägt mir niemand in einem abgemeldeten brief irgendwelche sachen ein
.
In den Brief wurden- zumindest hier im Norden - vom TÜV schon lange keine Eintragungen geschrieben. Die Änderungen werden auf einem DIN A 4-Blatt als " Gutachten nach § 19,2 StVZO" dokumentiert. Warum sollte das nun bei einem abgemeldeten Fahrzeug nicht so sein ??? Diese Dokumente der Abnahmen kann man nun sammeln, sie stehen einem Eintrag im Fz-Brief gleich.
fazit: was sollen eintragungen in einem ungültigen brief in der f-2005 bringen? ich stehe vor selbigem problem!
Ich nicht.
Der Brief meines F2005-Autos ist nun schon seit Jahren abgelaufen wg Abmeldung, aber als Nachweis der Eintragungen bei der Abnahme noch immer gültig und auch erforderlich.
Gruß
W. Böhmann
Verfasst: Fr Nov 17, 2006 19:08
von nova
so habe gerade mal ein wenig gegooglet. habe zwar nicht das gefudnen was ich wollte aber dafür ne kosten auflistung.
vielleicht hat ja hier jemand ein 07er Kennzeichen und kannd ie Preise bestätigen.
Eigentlich hatte ich vor das 07er Kennzeichen als wagenpass ersatz zu benutzen oder halt Anmeldung wie derzeit.
Aber wenn man sich die kosten so anguckt, kann man vermutlich auch nen wagenpass dafür ausstellen lassen oder ihn angemeldet weiter laufen lassen.
Der Antrag für das Rote Dauerkennzeichen 07 kostet mit KBA-Gebühr
64,70 EURO
Das Führungszeugnis kostet mit KBA-Gebühr
15,60 EURO
Das Fahrzeugscheinheft für Rote Kennzeichen 07 (Bei Erstantrag 1 Jahr gültig)
15,30 EURO
Das Fahrtenbuch zum Eintrag der durchgeführten Fahrten
6,50 EURO
Ein Satz Rote Dauerkennzeichen 07
32,00 EURO
Die Steuer beträgt für 07er Zulassung jährlich
191,73 EURO
Für die Versicherung ist ein Classic Data Gutachten zur Wertermittlung und zur Beitragsberechnung notwendig (Je besser der Zustand umso geringer die Prämie, dabei die Mindestprämien beachten) Auch wichtig bei einem unverschuldeten Unfall zur Wertfeststellung des Fahrzeugs ! Gültig ca. 2 Jahre.
89,00 EURO
Beispiel Versicherung: Die Zürich Versicherung berechnet für eine 07er Zulassung eine Haftpflichtprämie pro Jahr von
151,30 EURO
Die Teilkasko mit 150 EURO SB kostet bei Zustand 3+ und Wert 5500 EURO= 42,90 EURO aber Mindestprämie = 70 EURO
Mindestprämie 70,00 EURO
Verfasst: Fr Nov 17, 2006 19:12
von Wilfried Böhmann
nova hat geschrieben:
.... der tüv darf ja auch in den schein eintragen.
Oh, @nova, du warst etwas schneller !
Aber nicht ganz auf der richtigen Spur, glaub mir das oben geschriebene.
In den Schein hat der TÜV noch nie was eingetragen, vergiß auch diese Bezeichnung. Das Ding heißt jetzt " Zulassungsbescheinigung Teil I" und sieht ganz anders aus.
Gruß
W.Böhmann
Verfasst: Fr Nov 17, 2006 19:16
von nova
Wilfried Böhmann hat geschrieben:nova hat geschrieben:
.... der tüv darf ja auch in den schein eintragen.
Oh, @nova, du warst etwas schneller !
Aber nicht ganz auf der richtigen Spur, glaub mir das oben geschriebene.
In den Schein hat der TÜV noch nie was eingetragen, vergiß auch diese Bezeichnung. Das Ding heißt jetzt " Zulassungsbescheinigung Teil I" und sieht ganz anders aus.
Gruß
W.Böhmann
naja bei mir im straßencorsa haben die alles in den brief eingetragen. stempel und unterschrift rein und danach bin ich zum straßenverkehrsamt und die haben mir dann alels in den schein eingetragen. ok war hatl ncoh das alte papier und nciht die neuen dinger.
kann gut sein das es da nun anders gehandhabt wird.
dann halt das prüfungsblatt mitführen wo alles geänderte und für gut befunde aufgelistet wurde.
Verfasst: Fr Nov 17, 2006 19:30
von Wilfried Böhmann
nova hat geschrieben:
Eigentlich hatte ich vor das 07er Kennzeichen als wagenpass ersatz zu benutzen oder halt Anmeldung wie derzeit.
Feiner Dialog, der sich hier aufbaut !
Das 07er Kennzeichen ersetzt nicht den Wagenpaß !
Da das 07er Kennzeichen keine Straßenzulassung darstellt, gilt Gr.-F2055-Reglement Art. 2.2 :
Fahrzeuge ohne Straßenzulassung benötigen einen DMSB-Wagenpass ausgestellt auf die Gruppe F2005
Soeben entdecke ich in Art. 4 des F2005-Reglementes noch einen Stolperstein, dass
"...Einträge zu Fahrzeugänderungen i.d.R. ( in der Regel, also nicht ausnahmslos )
durch die Zulassungsbescheinigung Teil I nachzuweisen sind. Das kann logischerweise nur für zugelassene Fahrzeuge gelten, denn die anderen haben ja gar keine ZB I.
Gruß
W.Böhmann