Helm Frage Sparco Formula!

Alles zum Thema Technik, welches in die anderen Foren nicht passt.

Moderator: PumaTreter

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gr4yFox
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Helm Frage Sparco Formula!

Beitrag von gr4yFox »

Hallo!

Ich habe mir am Mittwoch bei der Firma Sandtler der Sparco Formula Helm gekauft. Gestern habe ich das Teil bekommen und innen den "nicht für Motorrad" Aufkleber gefunden. Da ich mir den Helm eigentlich in der Annahem gekauft habe das ich den auch fürs Motorrad also im öffentlichem Strassenverkehr gekauft habe, habe ich erstmal da angerufen ob ich das Dingen nur im Renneinsatz nicht auf dem Motorrad fahren darf. Die gute Frau am anderen Ende meinte dann zu miener Enttäuschung das das reines Rennsport Equipment wäre und nur für Rennzwecke genutzt werden könne. Habe den Helm dann sofort wieder zu minem "Zwischenhändler" gebracht der den wieder zurückschiken sollte. Er da auch angerufen und ihm haben die dgesagt das s eigentlich kein Problem wäre im Strassverkehr mit dem Motorrad damit zu fahren.

Hat evtl einer auch so einen Helm und fährt damit nebenbei Motorrad?? Was soll ich denn nu machen?

Hinzu kommt das dann 20% (ca. 80€) Wiedereinlagerungsgebühren + Versandkosten also insgesamt ca 100€ Weitere kosten entstehen wenn ich den jetzt Zurückschicke. Ebay wäre natürlich auch eine alternative.

Danke schonmal..

Gruss Heiner
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"Wennst den Baum siehst, in den du rein fährst, hast untersteuern.
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Heiko
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Beitrag von Heiko »

Erstmal brauchst du für die Straße einen Helm mit E Norm ( Eine E nummer) solang der die hat, kann man ihn auf der Straße zum Motorrad fahren benutzen.


Gruß

Heiko
gr4yFox
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Beitrag von gr4yFox »

Soweit ich weiss hat er die nicht.. hat mir zumindest die frau bei sandtler gesagt. Habe den grade nicht hier liegt noch beim händler..

Sollte dem so sein, was miente dann der "chef" von sandtler das das eigentlcih keine rolle spielt und man den auf der Strasse fahren könne. (schwammige rechtslage etc.) .

ach wie mans macht man machts verkehrt... :evil: :evil:
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Beitrag von Heiko »

§ 21a Absatz 2 StVO

Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Im Anhang steht:

Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der EGE Regelung Nr. 22 (BGBl 1984 II 5. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach der EGE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind.


Bis auf weiteres dürfen auch Schutzhelme verwendet werden, die nicht amtlich genehmigt sind. Dabei muss es sich aber jedenfalls um Kraftrad- Schutzhelme mit ausreichender Schutzwirkung handeln. Es gilt die 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 (BGBl. I S. 550) geändert durch die Verordnung vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481).
gr4yFox
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Beitrag von gr4yFox »

Also kann man den Helm wg. der Ausnahme Verordnung fahren??

Schutzwirkung dürfte ja mindestends gleichwertig mit nem 80€ Strassenmotorradhelm sein..

Danke schonmal Heiko
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Beitrag von Heiko »

Ja kann man!
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