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Clubsport - Für jeden ?

Verfasst: So Jun 25, 2006 21:52
von Lars Stell
Sehr geehrte Damen und Herren,

Clubsportslalom hat ja einen gewissen Reiz. Es macht Spaß ist erschwinglich und bietet
Neueinsteigern die Möglichkeit in einem gesicherten Umfeld das eigene Fahrzeug
kennen zu lernen. Obendrein ist es noch ein preiswerter Zeitvertrieb der seit
nun fast 2-3 Jahren die Slalomgemeinschaft wieder ein wenig mehr aufleben lässt.

Alles kein Problem, wenn man nicht in OWL mitmachen möchte...
Dort wird, mir aus unverständlichen Gründen, das Fahren mit Fahrzeugen der
Super-Seven Art untersagt. Die Versicherung und die Sicherheit seien schuld.
Die Überrollbügel würden nicht den Kopf schützen und müssten mit mindestens
drei Punkten an der Karosserie befestigt sein zwecks Abknickschutz.
Es gibt kein Dach und ebenso ist die Höhe des Bügels nicht ausreichend,
der Helm muss in einer gedachten Linie von Fahrzeugnase bis Bügelhöhe
ca. eine Handbreit unter dieser liegen. Würde bei meinem Fahrzeug eine
Bügelhöhe von fast einem Meter machen. Welcher Seven, der nicht auf
Rennstrecken oder in Meisterschaften gebraucht wird, hat dieses.


Wie jetzt... man fährt ein Fahrzeug, welches für den Straßenverkehr zugelassen
ist, die Besitzer pflegen und hegen Ihre Fahrzeuge wie sonst kein anderer
KFZ - Typ.
Und dann das... Sein wir mal ehrlich: Natürlich ist sich jeder Seven Fahrer
bewusst, das er bei einem Überschlag nicht die besten Chancen hat. Aber auch nicht
bei einem Zusammenstoss mit einem anderen Fahrzeug auf der Strasse, da er nicht über
Airbag, Gurtstraffer, Sicherheitszelle ect. verfügt. Aber die Seven - Gemeinde ist
sich sicherlicht dieser Gefahr bewusst und nützt die Fahrzeuge dann auch mit Achtung und
dem gehörigen Respekt. Zumal ein Schaden an einem solchen Auto nicht gerade mit Pflaster
und Spachtelmasse gerichtet werden kann.
Natürlich gibt es besondere Bügel für den Sporteinsatz. Auch besondere Gurte und
weiteres Zubehör wie für andere Fahrzeuge auch.
Aber wir sprechen hier von Clubsport, dem Einstieg in den Motorsport, halt eine
"Sportart" für Jedermann - die ersten Erfahrungen sammeln, mit dem eigenen gehegten und
gepflegtem Auto mal probieren ob es schmeckt.

Seitens der Veranstalter wird aber auf die oben beschriebenen Regularien verwiesen.
Ich kann nur sagen, da sollte man sich noch einmal wirklich Gedanken machen, denn so
verlieren die Veranstalter schöne Fahrzeuge und Publikumsmagnete für Ihre Events.
Es gibt sicherlicht Verzichtserklärungen oder Möglichkeiten der Sonderklassen für solche
Fahrzeuge.

Für uns ist jetzt erst einmal der Clubsportslalom in OLW gestorben!

Mein Dank geht auf jeden Fall an alle anderen Veranstalter, die diese Fahrzeuge zu schätzen
wussten, das Prinzip von Colin Chapman verstanden haben und Ihrem Publikum diese Fahrzeugklasse
nicht vorenthalten haben.

Wer möchte, kann hierzu gerne etwas beitragen. Ich bin für jede Kritik und Anmerkung offen ;)

mfg Lars

Verfasst: Mo Jun 26, 2006 07:08
von Hans Bauer
Hallo Lars,

Du hast meine volle Unterstützung:

Im Clubsport-Slalom sollte jedes Fahrzeug starten dürfen, welches eine ordnungsgemäße Zulassung zum Straßenverkehr hat.

Genau dieses ist nämlich der Grundgedanke zu der ganzen Sache.

mit sportlichen Grüßen

Hans Bauer

Verfasst: Mo Jun 26, 2006 09:23
von EWO
Schleswig-Holstein macht sowas nicht.
Alle STVZO-konformen Fzg sind startberechtigt !
Desweiteren ist in der Gruppe 3 alles startberechtigt was Räder hat und irgendwie dem Freestyle-regelwerk entspricht.

Verfasst: Mo Jun 26, 2006 10:01
von nova
hm eigentlich in owl doch auch.
die haben doch auch ne offene klasse. da können ja auch nicht angemeldete fahrzeuge starten.

Verfasst: Mo Jun 26, 2006 10:39
von FGH
Hallo Lars,

ich habe Euch vor Ort noch im gepflegten Drift mit Euren tollen Autos das Fahrerlager verlassen sehen und dachte mir, daß Euch vielleicht die Bordsteine an der relativ schmalen Straße veranlaßt hätten, lieber nicht zu starten.

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, daß man Euch den Start verweigert hat; meine persönliche Meinung deckt sich da voll und ganz mit der von Hans und EWO !!!

Straßenzugelassene Autos gehören ohne wenn und aber in die regulären LG-Klassen des Clubslalom.

Ich habe sofort den Slalombeauftragten des ADAC-OWL kontaktiert, der von dem Vorfall nichts wußte, obwohl er vor Ort war; er versprach, sich umgehend um die Sache zu kümmern (Fehler im Reglement? übereifriger TK?)

Schade eigentlich, da ansonsten der Clubslalom in OWL
seit der Pilotveranstaltung im Herbst 2004 sich toll entwickelt hat mit zahlreichen Neu- und Wiedereinsteigern und einer Fahrzeug-Bandbreite von Renault 8 Gordini bis neuem BMW M3; da hätten Eure Exoten prima reingepaßt!

Sollten wir uns mal bei einem Clubslalom treffen (Erkrnnungszeichen: orangefarbener Manta) seid Ihr von mir schon mal zu ner Runde Imbißstand eingeladen als kleine "Wiedergutmachung"

mit sportlichen Grüßen

Franz Gregor Heisel ( dersichimmerfürlarseeinsetzt)

Verfasst: Mo Jun 26, 2006 11:02
von Hans Bauer
Hallo nova,

bitte nichts durcheinander werfen :

das eine ist, jedes Fahrzeug mit Straßenzulassung kann fahren.....

das andere, es muß darüber hinaus irgendwelchen DMSB Sicherheitsbestimmungen entsprechen.......

mit sportlichen Grüßen

Hans Bauer

Verfasst: Mo Jun 26, 2006 11:10
von nova
naja aber der dmsb hat doch eigentlich nichts mit dem clbslalom zu tun in dem sinne. ist ja eine adac veranstaltung.

naja mus smir das ncohmal durchlesen die tage.

Verfasst: Mo Jun 26, 2006 13:40
von Hans Bauer
Hallo nova,

da sind wir am Punkt:

wenn ein Fahrzeug eine Zulassung zum Straßenverkehr hat, muß das auch für die Zulassung zum Clubsport-Slalom genügen :!:

Denn genau das war der Grundgedanke in der Sache Clubsport-Slalom :idea:

Darüber hinaus gehende DMSB-Sicherheitsauflagen dürfen im Clubsport-Slalom nicht erhoben werden :!:

mit sportlichen Grüßen

Hans Bauer

Verfasst: Mo Jun 26, 2006 15:13
von Günter M.
@Hans, @nova

Du kannst im Clubsport mit jedem Strassenauto fahren. Hauptsache ordnungsgemäß zugelassen und alle "Extras" eingetragen.
Wer hier mehr will, ist auf der falschen Spur und hat den Sinn des Clubsports nicht verstanden.

Verfasst: Mo Jun 26, 2006 15:30
von Hans Bauer
Hallo Günter,

meine Rede Tag und Nacht :D :P :lol:

Gruß Hans

P.S.: da dürfen auch Krabbeltiere mit Typ IV Motor fahren, oder Buggy oder Mini Moke oder Wiessmann oder TVR, um nur mal ein paar Exoten zu nennen........... :!: :!: :!:

P.S.P.S.: oder ein VW Bonito - das wärs doch Günter, oder nicht :wink:

Verfasst: Mo Jun 26, 2006 17:22
von Günter M.
wartet nur, wartet nur. Da kommt noch was. 8) Aber nicht im Clubsport !!!

Verfasst: Mo Jun 26, 2006 19:49
von EWO
Hans Bauer hat geschrieben:
das eine ist, jedes Fahrzeug mit Straßenzulassung kann fahren.....

das andere, es muß darüber hinaus irgendwelchen DMSB Sicherheitsbestimmungen entsprechen.......

Das ist nicht richtig.
Das Clubslalom-Regelwerk ist Regionalclub-Sache. Da die STVZO als Grundlage gilt ist das Autos damit auch beim Slalom startberechtigt.

Verfasst: Mo Jun 26, 2006 20:06
von Lars Stell
Hallo an alle,

erst einmal vielen Dank für die positive Unterstützung.
Ich gebe zu, als ich diese Zeilen schrieb, war ich ein wenig emotionsreich belastet :)
Um so mehr freut es mich, das sich keiner persönlich angegriffen fühlt, das
ist wirklich nicht Sinn dieses Beitrages gewesen. Ich wünsche mir nur, das
man fair darüber nachdenkt, welche Zielgruppe man mit dem Clubsport erreichen
möchte und welches Regelwerk, was sicherlich auch nötig ist, benutzt wird.

Als Beispiel wird in den ADAC Ausschreibungsunterlagen OWL der Klasse 6 gefordert, das
2 Türen da sein müssen. Nun hat sich aber der Fahrzeugkonzepterfinder Colin Chapman 1957
keine Gedanken über Türen bei dieser Fahrzeugklasse gemacht. Einige Nachbauten bieten zwar
Türen und Verdeck an, diese sind aber in Ihrer Gestaltung genauso individuell
wie Ihre Benutzer. Viele Fahrzeuge werden halt nur bei schönem Wetter bewegt und bieten
nicht solche Regenschutzvorrichtungen.

Vielleicht noch ein paar weitere Details zum Wochenende.
Der Versuch am Wochenende war nicht der erste in OWL.
Das ich dort leider die falschen Schrauben verwendet habe, die wirklich nicht
für eine Schutzeinrichtung geeignet sind, ist mir leider etwas zu spät eingefallen.
Es war der Versuch! durch eine 3cm Erhöhung die geforderten Auflagen zu erfüllen.
Tja, manchmal besser vorher den eigenen Kopf einschalten ;)
Auf jeden Fall werde ich persönlich meinen Bügel durch einen RAC Original aus England
ersetzen, alleine schon um meiner Frau /Tochter den nötigen Sicherheitsanspruch zu geben.
Gut dieser Bügel wird nicht die aktuelle Meinung erfüllen können, aber ist auf jeden Fall
eine gute Investition in die eigene Sicherheit.

Einige von uns sind bereits bei Clubsport Veranstaltungen im Raum Niedersachen gefahren.
Die besten Veranstaltungen waren mit über 15-20 Fahrzeugen besucht.
Wobei jeder Hersteller, Importeur, Selbstbauer eine eigene Bügelart/Typ hat.
Bei diesen Fahrzeugen gibt es halt keine Serieteile. Aber alle haben eine Zulassung für
den öffentlichen Strassenverkehr und sollten somit auch im Clubsport einsetzbar sein.

@Franz Gregor Heisel: Vielen Dank für die Einladung, ist eine wirklich nette Idee.
Ich übernehme die Getränke und Du die Bratwurst ;)
Ich kann mich gerne einmal mit jemand vom ADAC unterhalten. Ich denke ein offenes Gespräch
macht hier sicherlich Sinn und hilft beide Seiten zu verstehen. Es wäre schön dort mal
einen Ansprechpartner zu bekommen.

So ich wünsche natürlich allen eine erfolgreiche und schadenfreie Saison 2006.

mfg Lars

Verfasst: Mo Jun 26, 2006 21:51
von FGH
Hallo Lars,

Dein Ansprechpartner wäre unser Slalom-Beauftragter Adolf Wiebusch; Adolf war heute morgen selbst überrascht, daß man Euch nicht hat starten lassen und wollte sich umgehend um die Angelegenheit kümmern. Ruf ihn doch einfach mal an oder schreibe ihm eine Mail!

Tel.: 05232/87032
Mail:ADOLF.WIEBUSCH@gmx.de

mfg
Franz Gregor Heisel

alles was zugelassen ist, darf fahren?

Verfasst: Mo Jun 26, 2006 21:55
von Reinhard Stoldt
P.S.: da dürfen auch Krabbeltiere mit Typ IV Motor fahren, oder Buggy oder Mini Moke oder Wiessmann oder TVR, um nur mal ein paar Exoten zu nennen...........
wo hier gerade der Mini Moke genannt wird, ist zwar kein Lotus Seven, aber auch straßenzugelassen und das ohne Sicherheitsgurt. Solche Dinge tolerieren wir im Bereich Hansa nicht. Ein Grundmaß an Sicherheit muß schon vorhanden sein. Man muß dabei auch bedenken, daß diejenigen, die ein Fahrzeug freigeben, irgendwo auch mit in der Verantwortung stehen.