Grundsätzliches zum Nennungsverhalten
Verfasst: Di Apr 04, 2006 12:27
Hallo liebe "Slalomfreaks",
in der Regel sprechen wir hier doch immer über Deutsche Meisterschaft, über Rennslalom-Cup oder andere, sehr hochwertige, Prädikate. Also über Motorsport in professioneller Aus- und Durchführung. Ihr steckt sehr viel Fachwissen und fast noch mehr Geld in Eure Rennwagen.
Um euren professionellen Bemühungen gerecht zu werden, versuchen wir Veranstalter ebenso perfekte Veranstaltungen zu planen und durchzuführen. Das man es nicht immer allen recht machen kann ist dabei klar. Ihr erwartet aber, zu recht, gut organisierte und koordinierte Slaloms.
Womit beginnt für Euch also eine Veranstaltung? Mit dem Trainingsbeginn? Mit der technischen Abnahme? Mit der Papierabnahme? NEIN. Sondern mit dem Erhalt der Ausschreibung und mit dem Ausfüllen, bzw. Versenden der Nennung und der Zahlung des Nenngeldes.
Die Nennung, der natürliche Feind eines Motorsportlers, ist die vertragliche Bindung mit dem Veranstalter. Um diesen Vertrag mit Euch anzunehmen (Nennungsbestätigung) muss die Nennung ordnungsgemäß (gem. dmsb-Veranstaltungsreglement) ausgefüllt sein.
Veranstalungsreglement:"Art.11 Ablehung von Nennungen
(1) Der Veranstalter hat eine Nennung abzulehnen wenn:
...
- die Nennung nicht form- oder fristgerecht abgegeben oder ... wurde."
Ihr vermeidet damit Verwechslungen, Unstimmigkeiten und unnötigen Ärger für Euch und uns.
Grundsätliches:
1. Jedes Formular muss auf der Rückseite vom Fahrer, bei Minderjährigen von den Erziehungsberechtigten, und vom Bewerber unterschrieben sein.
2. Ist weder der Fahrer noch der Bewerber Eigentümer des Fahrzeuges muss auf der Rückseite die Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers ausgefüllt und unterschrieben sein. In jedem Fall muss aber auf der Vorderseite das Häckchen entsprechend gesetzt sein.
3. Mit der Angabe des Bewerbers und oder des Sponsors muss die entsprechende Lizenznummer eingetragen sein.
4. Bei den Fahrzeugdaten muss immer Kfz-Kennzeichen/Wagenpass-Nr angegeben sein.
Veranstalungsreglement:"Art. 10 Nennungsschluss
...
(3) Ein Austausch des Bewerbers/Sponsors oder des Fahrzeuges und jede Umstufung sind nach Nennungsschluss ausgeschlossen. ..."
5. Die Nennungen solten maschinenschriftlich oder in deutlicher Handschrift ausgefüllt sein. Das Nennbüro hat nicht die Zeit und die Musse jede undeutlich ausgefüllte Nennung auf inhaltliche Fehler zu untersuchen.
6. Das Nenngeld ist immer mit der Nennung zu bezahlen (per Scheck oder Überweisung)
Veranstalungsreglement:"Art. 6 Nennung/Nenngeld
...
(3) Das ... Nenngeld ist der Nennung beizufügen. Es kann, ..., mit Bar- oder Verrechnungsscheck oder durch Bank- oder Postüberweisung geleistet werden. Der Scheck muss der Nennung beigefügt werden (bei telegrafischen oder fernschriftlicher Nennung dem Bestätigungsschreiben). ..."
Entsprechendes muss auf der Nennung eingetragen sein!
Nennungen per Fax/Email
7. Die Originalnennung muss noch am selben Tag versandt werden.
Veranstalungsreglement:"Art. 6 Nennung/Nenngeld
...
(2) Die Nennung kann auch formlos schriftlich, aber nicht mündlich oder fernmündlich abgegeben werden. Bei telegrafischen oder gefaxten fernschriftlichen Nennungen muss die Nennung mit einem gleichzeitig zur Post gegebenen Schreiben bestätigt werden. Das Nennformular ist nach Erhalt noch am gleichen Tag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet nachzureichen.
..."
Es sind nur einige wenige Punkte, die es uns Veranstaltern die Arbeit enorm erleichtern würde.
Vielleicht ist der DMSB, bzw. die FIA irgendwann so weit, dass Online-Nennungen möglich sind. Möglicherweise mit einer zentralen Datenbank, die auch die Veranstalter nutzen könnten. Auch das würde die Arbeit Euch und uns nicht nur erleichtern, sondern auch einheitlicher und eindeutiger machen.
Und nun zum Schluß doch noch ein Wort an die Teilnehmer unseres "Slalomweekend Wunstorf": Es hat wieder unheimlich viel Spass gemacht mit euch zusammen dieses Wochenende erleben zu dürfen. Hoffen wir, dass im nächsten Jahr wieder mehr Slalomfreunde den Weg auf unser Gelände finden.
Mario Ehlers
Nennbüro Slalomweekend Wunstorf
in der Regel sprechen wir hier doch immer über Deutsche Meisterschaft, über Rennslalom-Cup oder andere, sehr hochwertige, Prädikate. Also über Motorsport in professioneller Aus- und Durchführung. Ihr steckt sehr viel Fachwissen und fast noch mehr Geld in Eure Rennwagen.
Um euren professionellen Bemühungen gerecht zu werden, versuchen wir Veranstalter ebenso perfekte Veranstaltungen zu planen und durchzuführen. Das man es nicht immer allen recht machen kann ist dabei klar. Ihr erwartet aber, zu recht, gut organisierte und koordinierte Slaloms.
Womit beginnt für Euch also eine Veranstaltung? Mit dem Trainingsbeginn? Mit der technischen Abnahme? Mit der Papierabnahme? NEIN. Sondern mit dem Erhalt der Ausschreibung und mit dem Ausfüllen, bzw. Versenden der Nennung und der Zahlung des Nenngeldes.
Die Nennung, der natürliche Feind eines Motorsportlers, ist die vertragliche Bindung mit dem Veranstalter. Um diesen Vertrag mit Euch anzunehmen (Nennungsbestätigung) muss die Nennung ordnungsgemäß (gem. dmsb-Veranstaltungsreglement) ausgefüllt sein.
Veranstalungsreglement:"Art.11 Ablehung von Nennungen
(1) Der Veranstalter hat eine Nennung abzulehnen wenn:
...
- die Nennung nicht form- oder fristgerecht abgegeben oder ... wurde."
Ihr vermeidet damit Verwechslungen, Unstimmigkeiten und unnötigen Ärger für Euch und uns.
Grundsätliches:
1. Jedes Formular muss auf der Rückseite vom Fahrer, bei Minderjährigen von den Erziehungsberechtigten, und vom Bewerber unterschrieben sein.
2. Ist weder der Fahrer noch der Bewerber Eigentümer des Fahrzeuges muss auf der Rückseite die Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers ausgefüllt und unterschrieben sein. In jedem Fall muss aber auf der Vorderseite das Häckchen entsprechend gesetzt sein.
3. Mit der Angabe des Bewerbers und oder des Sponsors muss die entsprechende Lizenznummer eingetragen sein.
4. Bei den Fahrzeugdaten muss immer Kfz-Kennzeichen/Wagenpass-Nr angegeben sein.
Veranstalungsreglement:"Art. 10 Nennungsschluss
...
(3) Ein Austausch des Bewerbers/Sponsors oder des Fahrzeuges und jede Umstufung sind nach Nennungsschluss ausgeschlossen. ..."
5. Die Nennungen solten maschinenschriftlich oder in deutlicher Handschrift ausgefüllt sein. Das Nennbüro hat nicht die Zeit und die Musse jede undeutlich ausgefüllte Nennung auf inhaltliche Fehler zu untersuchen.
6. Das Nenngeld ist immer mit der Nennung zu bezahlen (per Scheck oder Überweisung)
Veranstalungsreglement:"Art. 6 Nennung/Nenngeld
...
(3) Das ... Nenngeld ist der Nennung beizufügen. Es kann, ..., mit Bar- oder Verrechnungsscheck oder durch Bank- oder Postüberweisung geleistet werden. Der Scheck muss der Nennung beigefügt werden (bei telegrafischen oder fernschriftlicher Nennung dem Bestätigungsschreiben). ..."
Entsprechendes muss auf der Nennung eingetragen sein!
Nennungen per Fax/Email
7. Die Originalnennung muss noch am selben Tag versandt werden.
Veranstalungsreglement:"Art. 6 Nennung/Nenngeld
...
(2) Die Nennung kann auch formlos schriftlich, aber nicht mündlich oder fernmündlich abgegeben werden. Bei telegrafischen oder gefaxten fernschriftlichen Nennungen muss die Nennung mit einem gleichzeitig zur Post gegebenen Schreiben bestätigt werden. Das Nennformular ist nach Erhalt noch am gleichen Tag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet nachzureichen.
..."
Es sind nur einige wenige Punkte, die es uns Veranstaltern die Arbeit enorm erleichtern würde.
Vielleicht ist der DMSB, bzw. die FIA irgendwann so weit, dass Online-Nennungen möglich sind. Möglicherweise mit einer zentralen Datenbank, die auch die Veranstalter nutzen könnten. Auch das würde die Arbeit Euch und uns nicht nur erleichtern, sondern auch einheitlicher und eindeutiger machen.
Und nun zum Schluß doch noch ein Wort an die Teilnehmer unseres "Slalomweekend Wunstorf": Es hat wieder unheimlich viel Spass gemacht mit euch zusammen dieses Wochenende erleben zu dürfen. Hoffen wir, dass im nächsten Jahr wieder mehr Slalomfreunde den Weg auf unser Gelände finden.
Mario Ehlers
Nennbüro Slalomweekend Wunstorf