No!GSI hat geschrieben:Warum muss man bei einer A-Lizenz, wenn man diese nur fuer den Slalomsport braucht, zum Arzt? Hat sich da was geaendert? Bin ich schon zu lange weg? Wenn ich auf dem Lizenatrag ankreuze, dass ich die A-Lizenz nur zum Slalomfahren benoetige und nicht fuer Berg oder sonstiges, dann muss ich doch auch nicht zum Arzt. Ich hatte ganz frueher eine fuer mich unnoetige Int. C-Lizenz und habe mich dann auf Nat. A runterstufen lassen. Anfangs bin ich alle paar Jahre zum Arzt, auch wegen meiner sporadischen Rallyestarts, zum Schluss dann nicht mehr, weil ich nur noch Slalom gefahren bin.
Gruss Gerold
Art. 11 Medizinische Untersuchung
(1) Bei Beantragung einer Nationalen Lizenz Stufe C muss vom Antragsteller keine medizinische Eignungsbestätigung zur Teilnahme an Automobilsportwettbewerben vorgelegt werden. Diese Lizenznehmer müssen auf dem Nennungsformular eine Eignungsbestätigung
unterschreiben (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten).
(2) Bei erstmaliger Beantragung einer Nationalen Lizenz Stufe A ist die Tauglichkeit zur Teilnahme an
Automobilsportwettbewerben durch eine, von einem in Deutschland zugelassenen Arzt erstellten medizinischen
Eignungsbestätigung nachzuweisen. Die medizinische Eignungsbestätigung (auf dem DMSBFahrer- Lizenzantrag) muss spätestens nach Ablauf von 3 Jahren erneuert werden.