den hat Ingo verscheuchtRennziege hat geschrieben:Hallo,
hier gibt es neue Starterlisten für Samstag und Sonntag, nach Klassenzusammenlegung der Klassen H 12 und H 13 hat ein Teilnehmer seine Nennungen zurückgezogen.
bis zum Wochenende

den hat Ingo verscheuchtRennziege hat geschrieben:Hallo,
hier gibt es neue Starterlisten für Samstag und Sonntag, nach Klassenzusammenlegung der Klassen H 12 und H 13 hat ein Teilnehmer seine Nennungen zurückgezogen.
bis zum Wochenende
UnfassbarWas ist das für eine Welt![]()
Kopfschüttelnde Grüße vom Balkon ...![]()
Also solche nebulösen Floskeln kann ich ja überhaupt nicht ab! Bitte entweder Klartext schreiben oder es sein lassen. Ein bisschen bin ich ja informiert über die Szene, aber mir ist 0,Nix bekannt, was die Aussage, „dass die Slalomwelt nach dem Protest fragwürdig mit Philipp umgegangen ist“ rechtfertigt.opelklausi hat geschrieben:Tja da hat der neue Deutsche Slalommeister der Welt mal gezeigt was er von Ihr hält .
Absolut richtig was er macht nachdem was hier vorher schon geschrieben wurde![]()
Philipp brauchte beim Finale nichts mehr zu beweisen denn er hat seine Klasse in diesem Jahr dominiert wie kein anderer ! Und das mit einem Auto das , wie wir seit dem Eggebeck Wochenende wissen , absolut sauber ist .
Die Art Weise wie danach mit Ihm umgegangen wurde ist absolut fragwürdig und mehr als Lachhaft . Und da sollte sich die Slalomwelt mal Gedanken drüber machen !
Denn so bekommt man keinen Nachwuchs und neue Leute zu unserem Sport
das ist wohl wahr, aber wenn der Veranstalter das nicht merkt und die Begründung akzeptiert, muss er das Nenngeld zurückzahlenChristian Müller hat geschrieben:Die Zusammenlegung mit der H12 kann jedenfalls nicht der wahre Grund sein, denn vor denen muss und wird er sich nicht fürchten und von diesem Rücktrittsrecht dürfen auch nur die H12er Gebrauch machen.
Schau mal in andere Foren, egal welcher Themanklasse.flobo0 hat geschrieben:Ja, das Forum......![]()
Ich kann das Verhalten verstehen!
Eine gute Stimmung in der Slalomscene wird hier wunderbar am Leben gehalten......
nette Grüße Stefan
Das Nenngeld wird sicherlich nicht der Grund sein für die Entscheidung.Reinhard Stoldt hat geschrieben:das ist wohl wahr, aber wenn der Veranstalter das nicht merkt und die Begründung akzeptiert, muss er das Nenngeld zurückzahlenChristian Müller hat geschrieben:Die Zusammenlegung mit der H12 kann jedenfalls nicht der wahre Grund sein, denn vor denen muss und wird er sich nicht fürchten und von diesem Rücktrittsrecht dürfen auch nur die H12er Gebrauch machen.
das ist aus dem Veranstaltungsreglement oder ?M3Rainer hat geschrieben:Hallo Reinhard,
der Meinung war ich auch aber, das Reglement lautet anders. Dort ist nur von Klassenzusammenlegung die Rede. Dabei ist es egal, wer von den Betroffenen zurücktritt. Ist aber sicher nicht im Sinne des Erfinders
Art. 13 Rücktritt vom Nennvertrag
(1) Bewerber und Fahrer sind zum Rücktritt vom Nennvertrag
berechtigt:
– bei Absage oder Verlegung des Wettbewerbs um
mehr als 24 Stunden
– wenn weniger als drei Fahrzeuge in einer Klasse genannt
sind
– bei einer Klassenzusammenlegung (bei Ausübung des
Rücktrittsrechts aus diesem Grund haben Bewerber/
Fahrer das Recht, die Nennung für ein anderes Fahrzeug
auch noch nach Nennschluss abzugeben) und
– bei dem Veranstalter nachgewiesener, unverschuldeter
Nichtteilnahme
Allein in diesen Fällen hat der Bewerber bei fristgerechter
bzw. unverzüglicher Ausübung seines Rücktrittsrechts
Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes.