hi Ecki ( und Alle, die es interessiert ),
also, das Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger gilt z.B. auch für einen VW-Caddy
Man "belehrte" mich ( als ich noch meinen Bus hatte ) daß der Grund
die Behinderung sei. Aber mit einem technisch identischen Fahrzeug als PKW-Kombi zugelassen, gibt es diesen Grund nicht. Der darf fahren. Absoluter Nonsens.
Ja und dann wollte ich mir eine Ausnahmegenehmigung holen - und habe diese nicht bekommen

Für Motorsportfahrzeuge nicht, für Pferdetransporter ja

( Viernheim war schon damals rot-grün ) Behördenwillkür
Aber das ist auch viel einfacher zu regeln: ich hab mir in meinen geschloßenen Kastenwagen eine Gitterbox gestellt, ne Arbeitsplatte obendrauf und einen Schraubstock ( alles ordentlich befestigt ). Damit bin ich zum TÜV gefahren und habe einen Eintrag als Sonder KFZ Werkstattwagen erhalten - und somit kein LKW und durfte mit Anhänger auch sonntags fahren - ohne Ausnahmegenehmigung.
Wenn man von den Behörden schon so gegängelt wird, sollte man guten Gewissens die Lücken nutzen.
Grüße
Dieter - Japanese