Letztes Jahr gab es einen Veranstalter, der Filmaufnahmen auf dem Gelände untersagt hat. Einen Passus finde dazu im Reglement auch nicht. Fakt ist jedoch, dass der Hausherr (Eigentümer, Pächter) eines Platzes darüber verfügen kann, ob darauf gefilmt wird oder nicht. Randnotiz: Du darfst (rein rechtlich) auch nicht in einem Zoo filmen und das Ergebnis bei youtube hochladen, ohne dass du eine Zustimmung des Zoos hast, da der Zoo Rechte am Bild innerhalb des Zoos hat.buGGi hat geschrieben:Davon habe ich noch nie gehört, dass Veranstalter es verbieten, aus dem Auto heraus seine Läufe zu filmen.
Sofern die Kamera entsprechend angebracht und gesichert ist, können die meiner Meinung nach nichts dagegen sagen.
Da ich keinen Verweis auf Aufnahmen im Reglement finde, vertrete ich derzeit die Ansicht, dass filmen erlaubt ist, wenn
* das technische Reglement zur Anbringung von Kameras erfüllt ist
* der Veranstalter die Filmaufnahmen nicht per Bulletin oder in der Ausschreibung ausschließt
OK, für meine Ansicht kann sich auch niemand etwas kaufen... Aber ich habe hier und da schon Erfahrungen gemacht und viel darüber gelesen, bevor ich das NFM Video (siehe Signatur) gedreht habe.
Viele Grüße
Achim