Guten Tag,
nachdem ich dankenswerter Weise aufgeklärt wurde, das Rhein-Neckar-Pokal und Main-Kinzig-Pokal nach DMSB Slalomreglement ausgetragen
werden, habe ich meine Frage aus der Clubslalom Rubrik nach hier verschoben:
Wenn ich mit einem angemeldeten Fahrzeug in der Gruppe H fahren will, ohne Wagenpass, muss dass Fahrzeug
dem Fahrzeugschein entsprechen, oder reicht es, wenn es dem Gruppe H Reglement entspricht?
Zum Beispiel: Darf ich den Beifahrersitz rausnehmen, wenn im Fahrzeugschein 2 Sitzplätze eingetragen sind?
Viele Grüße
Klaus
STVZO-Fzg in Gruppe H ohne Wagenpass
Moderator: EWO
- HaPe
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STVZO-Fzg in Gruppe H ohne Wagenpass
Hallo Klaus !
Ich hatte mitgeteilt dass meines Wissens alle Läufe die zum "Main-Kinzig-Pokal" zählen, DMSB-Slaloms sind.
Im "Rhein-Neckar-Pokal" gibt es auch Veranstaltungen die Clubslaloms sind.
Bei den RNP-Clubslaloms gibt es regional unterschiedliche Reglements die in der Ausschreibung:
http://www.schwaben-motorsport.de/downl ... s_2016.pdf
in der dritten Spalte mit CB, CP und CW markiert sind.
Lies für deine Frage dazu in den 2016er CS-Reglements für den jeweiligen Gau nach:
Nord-Baden: http://www.motorsport-nordbaden.de/file ... t_2016.pdf
Pfalz: http://www.motorsportpfalz.de/app/downl ... 1456498174
Württemberg: http://www.schwaben-motorsport.de/downl ... om2016.pdf
Anmerkung: Es wird nur in Württemberg die Gruppe H im Clubslalom ausgeschrieben, in den beiden anderen Gauen fährt man mit einem DMSB-Gruppe-H Fahrzeug in der "verbesserten" Gruppe also Klasse 4 -6 (Pfalz) oder Klasse 7 - 9 in Gruppe 3 (Nord-Baden).
Das stimmt so nicht.nachdem ich dankenswerter Weise aufgeklärt wurde, das Rhein-Neckar-Pokal und Main-Kinzig-Pokal nach DMSB Slalomreglement ausgetragen
werden, habe ich meine Frage aus der Clubslalom Rubrik nach hier verschoben:

Ich hatte mitgeteilt dass meines Wissens alle Läufe die zum "Main-Kinzig-Pokal" zählen, DMSB-Slaloms sind.
Im "Rhein-Neckar-Pokal" gibt es auch Veranstaltungen die Clubslaloms sind.
Bei den RNP-Clubslaloms gibt es regional unterschiedliche Reglements die in der Ausschreibung:
http://www.schwaben-motorsport.de/downl ... s_2016.pdf
in der dritten Spalte mit CB, CP und CW markiert sind.
Lies für deine Frage dazu in den 2016er CS-Reglements für den jeweiligen Gau nach:
Nord-Baden: http://www.motorsport-nordbaden.de/file ... t_2016.pdf
Pfalz: http://www.motorsportpfalz.de/app/downl ... 1456498174
Württemberg: http://www.schwaben-motorsport.de/downl ... om2016.pdf
Anmerkung: Es wird nur in Württemberg die Gruppe H im Clubslalom ausgeschrieben, in den beiden anderen Gauen fährt man mit einem DMSB-Gruppe-H Fahrzeug in der "verbesserten" Gruppe also Klasse 4 -6 (Pfalz) oder Klasse 7 - 9 in Gruppe 3 (Nord-Baden).
--
Hans-Peter
100 % Sauger; nur Halbtote werden aufgeladen.
Hans-Peter
100 % Sauger; nur Halbtote werden aufgeladen.
STVZO-Fzg in Gruppe H ohne Wagenpass
Vielen Dank Hans Peter,
es wird wohl noch eine Weile dauern, bis ich da einigermassen durchblicke...
So wie ich das zumindest für die DMSB-Slaloms sehe darf ich den Beifahrersitz ausbauen:
Laut DMSB-Handbuch: Art. 23 Fahrgastraum/Innenraum brauner Teil Seite 49
....Der Beifahrersitz und die Rücksitzbank/Rücksitze dürfen entfernt werden.
desweiteren:
3.11 DMSB-Wagenpass und StVZO
In verschiedenen Fahrzeuggruppen, z. B. N, A, B oder H besteht – außer im Rallyesport – die Möglichkeit auf der
Basis eines DMSB-Wagenpasses oder mit einem zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeug an Veranstaltungen
teilzunehmen.
Ein Fahrzeug ohne DMSB-Wagenpass, welches eine Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr hat, muss, falls
vom Reglement nicht anders verlangt (wie z. B. in den Gruppen G und F), während des Wettbewerbes nicht den
Bestimmungen der StVZO entsprechen. Eine gültige HU muss vorliegen. Es genügt hierbei, wenn die Regelungen
der jeweiligen Fahrzeuggruppe eingehalten werden. Der Teilnehmer muss bei der technischen Abnahme den Fz.-
Schein, den Fz.-Brief oder die Zulassungsbescheinigung Teil I vorlegen können.
Soweit das Handbuch...
Viele Grüße
Klaus
es wird wohl noch eine Weile dauern, bis ich da einigermassen durchblicke...
So wie ich das zumindest für die DMSB-Slaloms sehe darf ich den Beifahrersitz ausbauen:
Laut DMSB-Handbuch: Art. 23 Fahrgastraum/Innenraum brauner Teil Seite 49
....Der Beifahrersitz und die Rücksitzbank/Rücksitze dürfen entfernt werden.
desweiteren:
3.11 DMSB-Wagenpass und StVZO
In verschiedenen Fahrzeuggruppen, z. B. N, A, B oder H besteht – außer im Rallyesport – die Möglichkeit auf der
Basis eines DMSB-Wagenpasses oder mit einem zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeug an Veranstaltungen
teilzunehmen.
Ein Fahrzeug ohne DMSB-Wagenpass, welches eine Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr hat, muss, falls
vom Reglement nicht anders verlangt (wie z. B. in den Gruppen G und F), während des Wettbewerbes nicht den
Bestimmungen der StVZO entsprechen. Eine gültige HU muss vorliegen. Es genügt hierbei, wenn die Regelungen
der jeweiligen Fahrzeuggruppe eingehalten werden. Der Teilnehmer muss bei der technischen Abnahme den Fz.-
Schein, den Fz.-Brief oder die Zulassungsbescheinigung Teil I vorlegen können.
Soweit das Handbuch...
Viele Grüße
Klaus
- PumaTreter
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STVZO-Fzg in Gruppe H ohne Wagenpass
Das Fahrzeug muss dem technischen Reglement der genannten Gruppe entsprechen. Beispiel Gruppe G: Die Reifen und Felgen innerhalb gewisser Grenzen freigestellt. Also sind Slicks möglich. Da fährt man Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.H-Fan hat geschrieben:Wenn ich mit einem angemeldeten Fahrzeug in der Gruppe H fahren will, ohne Wagenpass, muss dass Fahrzeug
dem Fahrzeugschein entsprechen, oder reicht es, wenn es dem Gruppe H Reglement entspricht?
Viele Grüße
Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -
Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
Re: STVZO-Fzg in Gruppe H ohne Wagenpass
hab mal den Titel geändert ....