ich präzisiere nochmal deine Aussage, siehe mein posting weiter oben:
Mit einem Wagenpass kann man nicht in der Gruppe 1/2 starten. Das Auto darf aber einen Wagenpass haben und man darf trotzdem in der Gruppe 1 / 2 starten, wenn die Nennung aufgrund der HU/STVZO erfolgt.
Weil die Nennung zu dieser Veranstaltung nicht mit dem Wagenpass erfolgt.
@Marcus,
vielen Dank für die sehr gute Aufstellung. Für mich sieht das so aus, das wir in Norddeutschland beim Übertrag aus der Grundausschreibung den Begriff "verbessert" gegen "offen/open" getauscht haben.
Demnach muss/sollte/werde ich zur Präzisierung in meiner VA-Ausschreibung die Gruppe 3 als verbessert deklarieren.
Damit wäre das dann eindeutig und Dirk fährt mit seinem 75 PS Serienpolo mit Cardiff-Zelle inklu allen Zusatzstreben ohne TÜV-Abnahme aber mit Wagenpass in der Gruppe 3.

Gruß
Stefan