4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom
Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom
Eric,
so verstehe ich das Regelwerk auch. Wenn alle sofort nach dem 2. WL das Gelände verlassen dürften, dann ergibt die 30 minütige Einspruchsmöglichkeit ja keinen Sinn.
Unabhängig davon stelle ich mir die Frage, ob der Protestgeber über das Jahr gesehen einen wirklichen Vorteil davon haben wird. Wir stehen am Anfang der Saison und diese Möglichkeit Konkurrenten los zu werden (wenn es denn das Ziel war) gelingt nur einmal und zwar gestern. Jetzt sind wir alle gewarnt und es entscheiden wieder die Zeiten. Übrigens haben wir gesten auch kurz mit dem Gedaken gespielt direkt nach der Veranstaltung zu fahren. Beim DMSB ist einem das mit der Wartezeit immer präsent, aber beim Club habe ich da in dem Moment auch nicht dran gedacht.
Der Veranstalter verdient aus meiner Sicht jedenfalls ein Lob, weil er spontan eine eigentlich ausgefallene Veranstaltung für uns gerettet hat. Das sollten wir bei all den Emotionen nicht vergessen und wir möchten uns beim MSC-Holstein dafür bedanken.
Gruß
Sebastian
so verstehe ich das Regelwerk auch. Wenn alle sofort nach dem 2. WL das Gelände verlassen dürften, dann ergibt die 30 minütige Einspruchsmöglichkeit ja keinen Sinn.
Unabhängig davon stelle ich mir die Frage, ob der Protestgeber über das Jahr gesehen einen wirklichen Vorteil davon haben wird. Wir stehen am Anfang der Saison und diese Möglichkeit Konkurrenten los zu werden (wenn es denn das Ziel war) gelingt nur einmal und zwar gestern. Jetzt sind wir alle gewarnt und es entscheiden wieder die Zeiten. Übrigens haben wir gesten auch kurz mit dem Gedaken gespielt direkt nach der Veranstaltung zu fahren. Beim DMSB ist einem das mit der Wartezeit immer präsent, aber beim Club habe ich da in dem Moment auch nicht dran gedacht.
Der Veranstalter verdient aus meiner Sicht jedenfalls ein Lob, weil er spontan eine eigentlich ausgefallene Veranstaltung für uns gerettet hat. Das sollten wir bei all den Emotionen nicht vergessen und wir möchten uns beim MSC-Holstein dafür bedanken.
Gruß
Sebastian
-
- Spitzen-Mitglied
- Beiträge: 1379
- Registriert: Mi Jan 25, 2012 06:42
- Wohnort: Westensee / Felde
- Kontaktdaten:
Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom
@Heiko
da hast du völlig recht, das ISG wurde mehrfach ins Spiel gebracht, dann aber immer so nach dem Motto
ihr habt den Lizenzantrag unterschrieben, damit unterwerft ihr euch dem ISG.
Das dass Blödsinn ist weiß ja selbst ich

da hast du völlig recht, das ISG wurde mehrfach ins Spiel gebracht, dann aber immer so nach dem Motto
ihr habt den Lizenzantrag unterschrieben, damit unterwerft ihr euch dem ISG.
Das dass Blödsinn ist weiß ja selbst ich




codered-slalom.de
-
- Spitzen-Mitglied
- Beiträge: 849
- Registriert: Di Nov 07, 2006 13:00
- Wohnort: Tangstedt
Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom
Die Tatsache, dass hier keine Frist genannt ist, hebelt das Einspruchsrecht nicht aus. Hier muss vielmehr das Schiedsgericht entscheiden, ob es einen Einspruch annimmt.Heiko hat geschrieben:
18. Einsprüche
Teilnehmer, die meinen, durch eine Entscheidung, Handlung oder Unterlassung seitens eines anderen Teilnehmers,
des Veranstalters oder eines Sportwartes benachteiligt zu sein, haben das Recht zum Einspruch.
Ihr könnt gegen einen Teilnehmer einen Einspruch machen. Doch der wird nicht bearbeitet. Keine Fristen, keine Bezüge. Fällt also weg. Oder sehe ich das Falsch?
Im normalen Veranstaltungsbetrieb haben wir ja einige Fixpunkte wie Nennungsschluss, Aushang der Starterliste (falls vorhanden), Aushang der Ergebnisse, Siegerehrung.
Wenn jetzt ein technischer Einspruch nach der Siegerehrung eingelegt werden sollte, würde ich den als Schiedsrichter nicht mehr annehmen, vor der Siegerehrung schon.
Für Einsprüche gegen Teilnehmer gilt die 30 Minuten Frist nicht, siehe oben.Heiko hat geschrieben:
Einsprüche gegen Entscheidungen eines Sportwarts (Renn-/Fahrt-/Veranstaltungsleiter, Sportkommissar,
Schiedsrichter, Technischer Kommissar) sind spätestens 30 Minuten nach Bekanntgabe der Entscheidung
an das Schiedsgericht schriftlich zu stellen. Entscheidungen des Schiedsgerichts sind verbindlich, endgültig
und unanfechtbar.
Einsprüche gegen Entscheidungen von "Offiziellen" könnt ihr an das Schiedgericht spätestens 30min nach Bekanntgabe der Enscheidung an das Schiedsgericht stellen, aber nicht gegen Teilnehmer oder falscher Technik im Fahrzeug
Technikeinsprüche könnten als Einsprüche gegen eine Entscheidung eines technischen Kommissars aufgefasst werden. Im Sinnzusammenhang des Textes oben muss man das aber verwerfen, da ja der Einspruchsführer über den Zeitpunkt dieser Entscheidung garnicht informiert sein kann, nämlich die technische Abnahme eines Fahrzeugs. Gemeint ist hier offenkundig der Einspruch gegen eine Nichtzulassung durch eine TK-Entscheidung.
Da bei technischen Einsprüchen der Grund des Einspruches normalerweise erst im Laufe der Veranstaltung ersichtlich wird, kann hier also nur der erste Absatz zum Tragen kommen, d.h. Zuwiderhandlungen gegen das technische Reglement sind eine Handlung eines Teilnehmers, nicht des abnehmenden TK.
- PumaTreter
- Spitzen-Mitglied
- Beiträge: 2182
- Registriert: Do Nov 18, 2004 16:26
- Wohnort: HB
Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom
Es ist echt verrückt, wenn man drüber nachdenkt und drei Mal die Passagen im Reglement liest... Reinhardt und ich haben hier gleichzeitig geschrieben und gehen in eine ähnliche Richtung...
Heiko hat die Passagen zitiert - hier noch eine Zusammenstellung im zeitlichen Ablauf:
Das Reglement
- legt keine Frist für eine technische Nachkontrolle fest, die auf Grund der DMSB Rahmenausschreibung Art. 18, erster Abschnitt, beruht: "Teilnehmer, die meinen, durch eine Entscheidung, Handlung oder Unterlassung seitens eines anderen Teilnehmers, des Veranstalters oder eines Sportwartes benachteiligt zu sein, haben das Recht zum Einspruch."
- und besagt zur Beurteilung des Einspruchs: "Bezüglich jedweder Streitigkeit im Zusammenhang mit der Veranstaltung, den durchgeführten Rennen und vorgenommenen Wertungen, einschließlich etwaiger Verstöße gegen das Reglement, entscheidet zunächst der Renn-/Fahrt-/Veranstaltungsleiter."
- und im Sinne einer Berufung gilt: "Einsprüche gegen Entscheidungen eines Sportwarts (Renn-/Fahrt-/Veranstaltungsleiter, Sportkommissar, Schiedsrichter, Technischer Kommissar) sind spätestens 30 Minuten nach Bekanntgabe der Entscheidung an das Schiedsgericht schriftlich zu stellen. Entscheidungen des Schiedsgerichts sind verbindlich, endgültig und unanfechtbar."
Das heißt: Als Teilnehmer kannst du theoretisch direkt nach dem letzten Wertungslauf vom Hof fahren. Fordert dann jemand eine technische Nachkontrolle beim Rennleiter, entscheidet dieser zunächst über die Sache (und nimmt dich z.B. aus der Wertung, er könnte dich aber auch drin lassen). Dann kannst du (oder der Einreicher des Einspruchs) innerhalb von 30 Minuten, gegen die Entscheidung des Rennleiters Einspruch beim Schiedsgericht einlegen, das dann berät, ob die Entscheidung des Rennleiters korrekt war und endgültig entscheidet. Einspruch kannst du halt nur einlegen, wenn du noch da bist...
Insofern stellt sich auch nicht notwendigerweise die Frage nach einer Parc-Fermé Frist und wo die verankert ist. Hier sehe ich die Situation nun anders.
Cheers, Achim
Heiko hat die Passagen zitiert - hier noch eine Zusammenstellung im zeitlichen Ablauf:
Das Reglement
- legt keine Frist für eine technische Nachkontrolle fest, die auf Grund der DMSB Rahmenausschreibung Art. 18, erster Abschnitt, beruht: "Teilnehmer, die meinen, durch eine Entscheidung, Handlung oder Unterlassung seitens eines anderen Teilnehmers, des Veranstalters oder eines Sportwartes benachteiligt zu sein, haben das Recht zum Einspruch."
- und besagt zur Beurteilung des Einspruchs: "Bezüglich jedweder Streitigkeit im Zusammenhang mit der Veranstaltung, den durchgeführten Rennen und vorgenommenen Wertungen, einschließlich etwaiger Verstöße gegen das Reglement, entscheidet zunächst der Renn-/Fahrt-/Veranstaltungsleiter."
- und im Sinne einer Berufung gilt: "Einsprüche gegen Entscheidungen eines Sportwarts (Renn-/Fahrt-/Veranstaltungsleiter, Sportkommissar, Schiedsrichter, Technischer Kommissar) sind spätestens 30 Minuten nach Bekanntgabe der Entscheidung an das Schiedsgericht schriftlich zu stellen. Entscheidungen des Schiedsgerichts sind verbindlich, endgültig und unanfechtbar."
Das heißt: Als Teilnehmer kannst du theoretisch direkt nach dem letzten Wertungslauf vom Hof fahren. Fordert dann jemand eine technische Nachkontrolle beim Rennleiter, entscheidet dieser zunächst über die Sache (und nimmt dich z.B. aus der Wertung, er könnte dich aber auch drin lassen). Dann kannst du (oder der Einreicher des Einspruchs) innerhalb von 30 Minuten, gegen die Entscheidung des Rennleiters Einspruch beim Schiedsgericht einlegen, das dann berät, ob die Entscheidung des Rennleiters korrekt war und endgültig entscheidet. Einspruch kannst du halt nur einlegen, wenn du noch da bist...
Insofern stellt sich auch nicht notwendigerweise die Frage nach einer Parc-Fermé Frist und wo die verankert ist. Hier sehe ich die Situation nun anders.
Cheers, Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -
Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom
NOCH MAL ZUM MITLESEN !! Ich habe niemanden Aufgehetzt oder Gestichelt einen Einspruch zu machen !! Wer dieses behaubtet , der LÜGT !! Ich wurde nur zum Regelwerk befragt , dafür habe ich einen Zeugen, der dieses letzte Nacht noch mal nachgefragt hat.Zu diesem Zeitpunkt hingen NOCH nicht einmal die Ergebnislisten aus . Ich habe dann nur gehört von einem anderen , mach einen Einspruch gegen das Gewicht . Da die Einsprüche auf meiner Motorhaube geschrieben worden sind , waren manche wohl der Meinung , das ich da meine Finger mit im Spiel hatte. DAS IST ABER NICHT DER FALL
Jetzt zum Einspruch gegen 5 Fahrer : Da der Einspruch gegen das Gewicht gemacht wurde , aber diese 5 nicht mehr am Ort waren , konnte das Schiedsgericht den Einspruch nur recht geben . Es hat sich auch keiner von den Fahern beim Slalomleiter ( Rennleiter ) nach aushang der Ergebnislisten abgemeldet , da diese schon weg waren . Somit war dann wohl niW rechtens . So , das wars , gruß Dirk , der hier beschuldigt wird seine Finger mit im Spiel hatte, hatte ER aber nicht





Zuletzt geändert von DMK am Mo Mai 05, 2014 18:03, insgesamt 1-mal geändert.
Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom
Jetzt wird es doch mal Interessant. Freu mich darüber das das mal öffentlich diskutiert wird. Wie man sieht ist es kaum einen klar, wie es richtig geht.
Achim: 17.2. hab ich vergessen. Danke.
Reinhard: Danke für deine klaren Worte
PS: Jetzt fehlt nur noch der Bartels, aber der betäubt bestimmt noch seine Kunden.
Achim: 17.2. hab ich vergessen. Danke.
Reinhard: Danke für deine klaren Worte
PS: Jetzt fehlt nur noch der Bartels, aber der betäubt bestimmt noch seine Kunden.

-
- Spitzen-Mitglied
- Beiträge: 849
- Registriert: Di Nov 07, 2006 13:00
- Wohnort: Tangstedt
Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom
Den Aspekt habe ich noch nicht gesehen, damit ergibt sich tatsächlich mittelbar die 30 Minuten-Frist für technische Einsprüche, da sie sich ja immer gegen eine Entscheidung des Rennleiters richten. Allerdings gibt es da dann immer noch den Vorlauf bis der Rennleiter entscheidet.PumaTreter hat geschrieben: Das heißt: Als Teilnehmer kannst du theoretisch direkt nach dem letzten Wertungslauf vom Hof fahren. Fordert dann jemand eine technische Nachkontrolle beim Rennleiter, entscheidet dieser zunächst über die Sache (und nimmt dich z.B. aus der Wertung, er könnte dich aber auch drin lassen). Dann kannst du (oder der Einreicher des Einspruchs) innerhalb von 30 Minuten, gegen die Entscheidung des Rennleiters Einspruch beim Schiedsgericht einlegen, das dann berät, ob die Entscheidung des Rennleiters korrekt war und endgültig entscheidet. Einspruch kannst du halt nur einlegen, wenn du noch da bist...
Insofern stellt sich auch nicht notwendigerweise die Frage nach einer Parc-Fermé Frist und wo die verankert ist. Hier sehe ich die Situation nun anders.
Cheers, Achim
Die Sache mit den Fristen ist ja etwas schwierig zu verarbeiten, da ja z.B. kein klassenweiser Start vorgeschrieben ist. Und das wird tatsächlich teilweise noch so gehandhabt (so gesehen letztes Jahr in OWL).
Bei so einer Veranstaltung hätte man theoretisch einen ganzen Tag "parc-fermé", da man nicht weiss ob irgendjemand einen Einspruch einlegt und Rennleiter und/oder Schiedsgericht den guten alten Rechtsgrundsatz "in dubio pro reo" über Bord werfen, wie hier geschehen.
- Sportfahrer
- Spitzen-Mitglied
- Beiträge: 1852
- Registriert: Mo Aug 27, 2012 10:24
- Wohnort: Hannover
Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom
Moin ,
wenn die 5 Fahrer nun nicht in Wertung sind, dann verlieren die Erstplatzierten ja wichtige Meisterschaftspunkte , da es ja zu einer deutlich geringeren Starterzahl in Wertung kommt.
Da Dirk dritter geworden ist, würde er sich ins eigene Fleisch schneiden. ?!
wenn die 5 Fahrer nun nicht in Wertung sind, dann verlieren die Erstplatzierten ja wichtige Meisterschaftspunkte , da es ja zu einer deutlich geringeren Starterzahl in Wertung kommt.
Da Dirk dritter geworden ist, würde er sich ins eigene Fleisch schneiden. ?!
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)
Volkswagen Lupo 1.4 16V powerd by GTÜ
Volkswagen Lupo 1.4 16V powerd by GTÜ
- PumaTreter
- Spitzen-Mitglied
- Beiträge: 2182
- Registriert: Do Nov 18, 2004 16:26
- Wohnort: HB
Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom
Hallo Reinhard,
ich weiß nicht, ob ich dich richtig verstehe: Man kann zwar einen Einspruch gegen die Entscheidung des TK einlegen, den Teilnehmer überhaupt fahren zu lassen. Dann hast du natürlich eine 30minütige Frist, aber bis dahin ist der Teilnehmer vielleicht noch gar nicht gefahren.
Ich sehe die Einsprüche eher gegen die Teilnehmer selbst, die durch ein mutmaßlich nicht reglementkonformes Fahrzeug, andere mutmaßlich benachteiligen. Damit wäre es ein Einspruch nach Art. 18 und ohne explizite zeitliche Frist. Dass diese Frist spätestens mit der Siegerehrung endet, sehe ich auch so.
Beste Grüße
Achim
PS: @Sportfahrer
niW heißt gestartet und ohne Platzierung gewertet. Die Anzahl der Starter verändert sich nicht. Was du meinst, ist eine Sportstrafe aus dem DMSB Reglement (a.d.W.) "aus der Wertung" (genommen).
ich weiß nicht, ob ich dich richtig verstehe: Man kann zwar einen Einspruch gegen die Entscheidung des TK einlegen, den Teilnehmer überhaupt fahren zu lassen. Dann hast du natürlich eine 30minütige Frist, aber bis dahin ist der Teilnehmer vielleicht noch gar nicht gefahren.
Ich sehe die Einsprüche eher gegen die Teilnehmer selbst, die durch ein mutmaßlich nicht reglementkonformes Fahrzeug, andere mutmaßlich benachteiligen. Damit wäre es ein Einspruch nach Art. 18 und ohne explizite zeitliche Frist. Dass diese Frist spätestens mit der Siegerehrung endet, sehe ich auch so.
Beste Grüße
Achim
PS: @Sportfahrer
niW heißt gestartet und ohne Platzierung gewertet. Die Anzahl der Starter verändert sich nicht. Was du meinst, ist eine Sportstrafe aus dem DMSB Reglement (a.d.W.) "aus der Wertung" (genommen).
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -
Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
-
- Spitzen-Mitglied
- Beiträge: 849
- Registriert: Di Nov 07, 2006 13:00
- Wohnort: Tangstedt
Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom
Hallo Achim,PumaTreter hat geschrieben:Hallo Reinhard,
ich weiß nicht, ob ich dich richtig verstehe: Man kann zwar einen Einspruch gegen die Entscheidung des TK einlegen, den Teilnehmer überhaupt fahren zu lassen. Dann hast du natürlich eine 30minütige Frist, aber bis dahin ist der Teilnehmer vielleicht noch gar nicht gefahren.
Ich sehe die Einsprüche eher gegen die Teilnehmer selbst, die durch ein mutmaßlich nicht reglementkonformes Fahrzeug, andere mutmaßlich benachteiligen. Damit wäre es ein Einspruch nach Art. 18 und ohne explizite zeitliche Frist. Dass diese Frist spätestens mit der Siegerehrung endet, sehe ich auch so.
Beste Grüße
Achim
so habe ich es auch gemeint.
Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom
Dirk , da ich durch fahren 3 geworden bin , brauchte ICH auch keinen Einspruch ,um nach vorne zu kommen 

Zuletzt geändert von DMK am Mo Mai 05, 2014 21:54, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Spitzen-Mitglied
- Beiträge: 849
- Registriert: Di Nov 07, 2006 13:00
- Wohnort: Tangstedt
Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom
Es handelt sich hier nicht um einen Lauf zur Deutschen Slalom Meisterschaft, deshalb gibt es auch keine Zusatzpunkte für gewertete Teilnehmer.Sportputzer hat geschrieben:Moin ,
wenn die 5 Fahrer nun nicht in Wertung sind, dann verlieren die Erstplatzierten ja wichtige Meisterschaftspunkte , da es ja zu einer deutlich geringeren Starterzahl in Wertung kommt.
Da Dirk dritter geworden ist, würde er sich ins eigene Fleisch schneiden. ?!
- Sportfahrer
- Spitzen-Mitglied
- Beiträge: 1852
- Registriert: Mo Aug 27, 2012 10:24
- Wohnort: Hannover
Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom
Reinhard jeder kann was.Reinhard(ich mach die Reifen warm) Stoldt hat geschrieben: Es handelt sich hier nicht um einen Lauf zur Deutschen Slalom Meisterschaft, deshalb gibt es auch keine Zusatzpunkte für gewertete Teilnehmer.
Auch im Clubsport (Beispiel Ecurie)werden die Punkte nach Tabelle durch die Anzahl der Starter vergeben. Mehr Starter mehr Punkte.
@Achim NIW = nicht in Wertung. Wie man nun damit in der Punktewertung umgeht, ist dann wohl mal wieder Auslegungssache.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)
Volkswagen Lupo 1.4 16V powerd by GTÜ
Volkswagen Lupo 1.4 16V powerd by GTÜ
-
- Spitzen-Mitglied
- Beiträge: 849
- Registriert: Di Nov 07, 2006 13:00
- Wohnort: Tangstedt
Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom
Alle Achtung, du liest aufmerksam.Sportfahrer hat geschrieben:Reinhard jeder kann was.Reinhard(ich mach die Reifen warm) Stoldt hat geschrieben: Es handelt sich hier nicht um einen Lauf zur Deutschen Slalom Meisterschaft, deshalb gibt es auch keine Zusatzpunkte für gewertete Teilnehmer.

Wie du sagst, Anzahl der Starter (genauer Wortlaut: Anzahl der Teilnehmer). Ausgeschlossene sind auch Teilnehmer, die sind nur nicht gewertet.Sportfahrer hat geschrieben: Auch im Clubsport (Beispiel Ecurie)werden die Punkte nach Tabelle durch die Anzahl der Starter vergeben. Mehr Starter mehr Punkte.
Re: 4.&5. ADAC Holsten-Clubslalom
Denk mal an die Schulung der Youngster.CodeRed hat geschrieben:@Heiko
da hast du völlig recht, das ISG wurde mehrfach ins Spiel gebracht, dann aber immer so nach dem Motto
ihr habt den Lizenzantrag unterschrieben, damit unterwerft ihr euch dem ISG.
Das dass Blödsinn ist weiß ja selbst ich![]()
![]()
Genau das haben wir immer wiederholt.
Das ISG wacht über allem. Und genau da liegt auch das Thema Bereithaltung für die techn. Nachkontrolle (nennt es wie ihr woltl) und Siegerehrung als Teil der VA, die ja bekanntlich erst nach Ende der Protest-/Einspruchsfrist stattfindet. Wer also vorher ohne Abmeldung wegfährt bringt sich wissentlich in die schlechte Ausgangslage im Fall eines Einspruchs gegen das Fzg automatisch als Verlierer dazustehen.
Dann kommen schnell die sportlichen Pappnasen nach vorn, die sowas ausnutzen, weil es eine sichere Bank ist.
Niemand weiß nun, wie schwer der Golf wirklich ist, aber Fakt ist, er war nciht da und daher wurde dem Einspruch gegen das Gewicht stattgegeben.
Das musste das Schiedsgericht so aussprechen.