
Dann such ich mal nach passenden 7zoll

Danke @Hans Bauer und auch die andern für die Unterstützung =)
Moderator: EWO
Moin Holger,the bruce hat geschrieben:Guck auch mal nach der OZ Allegerita wenn sie extrem leicht sollen, wenn es preiswerter sein muss, Motec Nitro.
Domo hat geschrieben:So, Felgen habe ich mittlerweile.
7x15 Zoll sinds geworden
Jetzt stößt mir grade noch eine Frage auf.
Ich hatte vor auf die Felgen 205 50 R15 aufzuziehen.
Das ganze wird dann beim TÜV eingetragen.
Wenn ich nun die 205er eingetagen habe, wie sieht es denn dann aus wenn ich mich irgendwann später für beispielsweise 195 55 R15 entscheide?
Muss ich das das auch eintragen lassen?
Oder nurs Gutachten von den Felgen mitschleppen?
Beide größen sind in dem Gutachten eingetragen also sowohl 195 55 15 als auch 205 50 15.
Es geht mir jetzt konkret darum was beim Slalom Rennen/ Technischer Abnahme dann der Fall ist
Hi Dieter,Japanese hat geschrieben:ähm, Hans![]()
ich dachte das Thema Zulassung und Eintragung im Brief gäbe es so nicht mehr ( hab ja keine Ahnung da ich seit langem Gr. H fahre)
Klär mich mal auf.
Grüße
Dieter - Japanese
Roawdy hat geschrieben:Bis auf die Kleinigkeit, dass in einigen Bundesländern der TÜV für die Eintragungen nach §19 bis 22 StVZO nicht zuständig ist....da gibts dann die DEKRA oder den GTÜ![]()
Hans Bauer hat geschrieben: Wen es sich bei dem von Dir genannten Gutachten um eine allgemeine Betriebserlaubnis handelt kannst Du alle Reifen fahren, die in der ABE für Dein Fahrzeug aufgeführt sind. Die ABE mußt Du dann zusammen mit Deinen Fahrzeugpapieren zum Nachweis immer mitführen.
Wenn die von Dir gekauften Felgen nur ein TÜV-Gutachten haben, montierst Du für die Eintragung beim TÜV die 205/50er Reifen und läßt Dir von Deinem TÜV-Ingenieur die 195/55er Reifen, die im Teilegutachten für Dein Fahrzeug stehen, gleich mit eintragen. Mit der vom TÜV ausgestellten Eintragung gehst Du dann zur Zulassungsstelle und läßt Dir das ganze in Deine Fahrzeugpapiere übertragen, die Du dann immer dabei hast.
the bruce hat geschrieben:
Moin Holger,
Hans, in einer Räder-ABE steht aber meist (wenn nicht immer) die Auflage, dass das Fahrwerk
serienmäßig sein muss. Ist es das nicht kann man die ABE als Teilegutachten betrachten, denn
die Räder müssen dann zusammen mit dem Fahrwerk abgenommen werden. So kenne ich's
jedenfalls aus den ABEs, die ich gelesen habe.
Deshalb ganz ganz wichtig: GUTACHTEN SELBST LESEN, NOTFALLS ZWEI- ODER DREIMAL !!
Das ist in der Ergänzung zu meinen Ausführungen absolut korrekt und auf jeden Fall zu beachten![]()
Und ob ein TÜV-Prüfer (oder im wilden Osten ein Dekra-Mann) auch eine zweite Reifengröße ein-
trägt, die er nicht gesehen hat? Es mag sein, dass er das tut wenn er einen gut kennt (ich könnte
mir vorstellen du bist bei deinem TÜV kein Unbekannter), aber die Regel ist das nicht.
In der Regel ist es so, dass mir ein kompetenter TÜV-Ingenieur, wenn ich mit dem größten Reifen des Gutachtens am Fahrzeug montiert, bei ihm vorstellig werde, eine kleinere Größe, die ebenfalls im Gutachten mit aufgeführt ist, ohne Probleme einträgt. Sollte er das nicht tun, würde ich mir einen anderen TÜV-Ingenieur meines Vertrauens suchen.
Gruß Hans