Die Innenausstattung des Fahrgastraumes/Kofferraumes
ist unter nachfolgenden Bedingungen freigestellt.
Armaturenbrett: Das Armaturenbrett (Instrumententräger)
muss der Serie entsprechen. Verkleidungsteile, die
unterhalb des Armaturenbrettes liegen und nicht Bestandteil
desselben sind, dürfen entfernt werden.
Tür-/Seitenverkleidung: Türverkleidungen und hintere
Seitenverkleidungen müssen vorhanden sein. Die Türund
die hinteren Seitenverkleidungen können der Serie
entsprechen oder aus Metallblech mit einer Stärke von
min. 0,5 mm, aus Kohlefaser mit einer Stärke von min. 1
mm oder aus anderem, festen, nicht brennbaren Material
mit einer Stärke von min. 2 mm bestehen. Die Verkleidungen
müssen alle beweglichen Teile und die für die Tür,
Scharniere, Schloss und Fensterheberfunktionen erforderlichen
Teile flächig und wirkungsvoll abdecken

Mus Da jetzt eine Seitenverkleidung dran oder gilt das nur für Türen im hinteren breich?