Bekannte Gesichter

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MovieGeorg
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Re: Bekannte Gesichter / noch paar Bilder vom 18.07. 2010

Beitrag von MovieGeorg »

http://i30.tinypic.com/zmzb6e.jpg - Michael Benden fährt sehr erfolgreich das ex-Schild Auto (dass der P. Schild 2002 deutscher Slalommeister wurde - das habe ich bis heute noch nicht verarbeitet, vor allem - die heroische Leistungen von Claus Gerlach von damals bleiben bei mir für *ewig* in Erinnerung !!!)

http://i32.tinypic.com/2nw388g.jpg - ein Golf gegen die 318 iS Übermacht ... - da kommt man schnell ins Grübeln ... :D

http://i32.tinypic.com/21d1o4p.jpg - man beachte den Aufkleber :!: (nix links im Bild, der ist uninteressant ... - eher rechts :lol: )

http://i27.tinypic.com/ws4d8n.jpg - ein Clubpolo sorgte für *heissen Reifen* !!!

http://i25.tinypic.com/14x0zdl.jpg - beim Clubsport trifft man viiele Neue Autos, wie hier im Bild !

http://i31.tinypic.com/10zv8rb.jpg - sehr spektakulär unterwegs - spin # 2, ob der fehlende 4x4 Antrieb der Grund war ? :shock:
ich bin hier teils raus; mein Haupthobby ist wieder Schallplattensammeln; zum Slalom komme ich nur als Gast; wenn überhaupt !
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PumaTreter
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Re: Bekannte Gesichter

Beitrag von PumaTreter »

Hallo zusammen,

ich finde das Thema schon interessant, zumal es hier im Forum einige gibt, die filmen oder fotografieren. Und die sollte es schon interessieren, was sie mit dem Material machen dürfen und was nicht. Nach einiger Recherche stellt sich die rechtliche Situation so dar:

Wenn eine Person deutlich erkennbar (nicht in der Menge untergehend) gezeigt wird und diese Person keine Person ist, die in der Öffentlichkeit steht, hat diese Person das Recht am eigenen Bild und muss einer Veröffentlichung zustimmen oderkann eine Veröffentlichung rückgängig machen.

Das bedeutet aber meiner Interpretation nach auch, dass wenn ein Auto auf dem Bild zu sehen ist, in dem ein Fahrer hinter einer spiegelden Scheibe mit (Integral)Helm zu sehen ist, das Bild ein Auto zeigt und keine Person. Dies dürfte dann wohl ohne Zustimmung der Person veröffentlicht werden. In dem Fall würde ich dem Fotografen auch das Recht an seinem Bild zugestehen. Im Fall, dass eine Person erkennbar ist, hat die Person das Recht am eigenen Bild und der Fotograf das Urheberrecht - das ist ein Unterschied. Dem einen "gehört" das Bild, das er aber streng genommen nur mit Zustimmung des anderen veröffentlichen darf. Er müsste es dem fotografierten auch nicht geben, wenn er nicht will.

Wie kompliziert die Geschichte ist, habe ich in einem Videoforum (das es leider nicht mehr gibt) mal gelesen. Stellen wir uns vor, wir drehen in Hagebecks Tierpark einen Film mit den Tieren. In einer Szene filmen wir ein Familienmitglied, das deutlich lesbar eine Cola kauft und in die Kamera zeigt, am Eingang haben wir den Kassierer groß beim Aushändigen des Tickets gefilmt. Das ganze unterlegen wir mit einer schönen Musik aus den Charts (Gema-Pflichtig) und setzen es bei youtube rein. Irgendwelche Zustimmungen haben wir nicht eingeholt. Auf einmal kommt Post von einem Anwalt der erstaunlicherweise nicht nur die Musik abmahnt, sondern in Summe:
1. Die Gemapflichtige Musik
2. Die Bilder aus dem Tierpark (hier hat der Tierpark das Recht an den Bildern, die auf seinem Privatgrund aufgenommen wurden und muss einer Veröffentlichung zustimmen)
3. Der Hersteller der Cola hat ein Recht an seinem Produkt und muss der Veröffentlichung zustimmen.
4. Der Kassierer kann das Recht am eigenen Bild geltend machen.

Was mich besonders erstaunt hat, waren die Punkte 2 und 3, die ich definitiv nie bedacht hätte. Bei der Nutzung im privaten Kreis ist alles kein Problem. Bei einer Veröffentlichung schon.

Das Urteil zum Recht am Bild für einen Fotografen würde mich sehr interessieren.

Viele Grüße
Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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nova
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Re: Bekannte Gesichter

Beitrag von nova »

Hab hier noch etwas

§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:

* (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
* (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.


Zu den Urteil guck ich mal am WE. In der Woche komme ich da jetzt nicht zu.

Punkt 2 wäre auslegungssache. vielleicht könnte es da schon drunter fallen.

Aber wie du selber schon schreibst Achim, solange wie nicht die Person im Vordergrund steht, wird es schwer, als Person dieses auch zu verbieten.
Und bei einem Slalom steht ja nicht die Person bzw. der Fahrer in vordergrund, sondern der Sport oder das Auto.

Und Georg, es wundert mich, das gerade dir dieses egal ist. Gerade für dich müsste das Thema doch hoch interessant sein als Filmer und Fotograf.
Benny92
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Re: Bekannte Gesichter

Beitrag von Benny92 »

Hochladen und Sinnvoll nutzen ist ja nicht das Problem. ôo

Also, finds auch nicht ganz okay was Sandtler da scheinbar treibt. Immerhin werden da 'einfach' irgendwelche Bilder 'ohne' Einverständniss des Abgelichteten in riesiger Auflage Veröffentlicht...
Ich kenne es so, dass der jenige vor einer Kamera posiert ein Ablichten provoziert und daher ein stilles Einverständnis abgibt.

Ich würde mal sagen, da werden wohl bei dem ein oder anderen Nachverhandlungen mit Sandtler fällig? *fg* Ich denke aber bevor man an sowas nun rangeht, sollte man als erstes mit dem Rechtsanwalt sprechen und mal abklären, wies wirklich da aussieht. Wir sind hier alle keine Juristen und haben daher nicht unbedingt die Ahnung was sowas angeht.

Goerg du fotografierst & filmst ja nur zu nicht-kommerziellen Verwendung wenn ich mich nicht Irre?
Dabei ist alles eigentlich nur eine Sache der Absprache. Habe in meinem Blog auch einige Bilder, natürlich ohne Namen und XY. Wenn nun jemand ankommt und will, dass ich ein gewisses Bild lösche, weil derjenige darauf ist. Werde ich es löschen, warum auch nicht? :o
Gruß
Benjamin Möller

MotorsportBilder aus dem Norden auf MotorsportBilder-Nord.de :)
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MovieGeorg
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Re: Bekannte Gesichter

Beitrag von MovieGeorg »

@ nova - (Zitat) : ""Und Georg, es wundert mich, das gerade dir dieses egal ist. Gerade für dich müsste das Thema doch hoch interessant sein als Filmer und Fotograf.""

Marcel, nimm bitte, nicht alles soo ernst, was ich schreibe - die Hitze wirkt auf mich doch schlimmer, als ich dachte ... :!:

- zudem habe ich mich noch nicht richtig ausgedruckt - was ich damit meinte : ich kann einfach nicht verfolgen, wo überall meine / unsere Bilder "landen"; daher kommt bei Mehrzahl der Bilder, die online gehen, ein Logo rein - selbst, wenn die Betrachtung des Fotos etwa drunter leidet !
Etwas anderes ist - wenn jemand von mir ein Foto / Fotos "auf Papier" bekommt und - er stellt es einer Fa. zur Verfügung, um es z.B. in einem Katalog abzubilden, dann erfahre ich es kaum ...
Natürlich gibts auch helle Ausnahmen - z.B. *Yeti* fragte mich, ob er es "darf" - ich sagte ihm "geht in Ordnung" und basta :D
Da ich / wir es als Hobby betreiben, sehe ich darin kein Problem, anders würde es bei gewerblichen Tätigkeit aussehen ...

Was die abgelichtete Personen, usw (z.B. Auto-Kennzeichen) angeht : wenn jemand eine VÖ nicht wünscht, oft sagt er es schon während "Fotografieren"; bzw wenn sich derjenige nach einer VÖ melden würde - selbstverständlich wäre das Bild aus dem Netz genommen !
Ich schreibe absichtlich "würde und wäre" - solchen Fall hatte ich bis dato (zum Glück) nicht !
Ich denke - dazu gehört viel Feingefühl, was man für Bilder ins Netz stellt - natürlich habe ich auch Fotos (das gilt auch für Videos), die spektakulär sind (z.B. Unfälle) oder etwas *heikel* - das gehört bis auf Ausnahmen (der Gezeigte / Betroffene wünscht ausdrücklich eine VÖ) aber nicht ins Netz !


@ Benny - (Zitat) : ""Goerg du fotografierst & filmst ja nur zu nicht-kommerziellen Verwendung wenn ich mich nicht Irre?
Dabei ist alles eigentlich nur eine Sache der Absprache. Habe in meinem Blog auch einige Bilder, natürlich ohne Namen und XY. Wenn nun jemand ankommt und will, dass ich ein gewisses Bild lösche, weil derjenige darauf ist. Werde ich es löschen, warum auch nicht?""

- genau so sehe ich es auch !
ich bin hier teils raus; mein Haupthobby ist wieder Schallplattensammeln; zum Slalom komme ich nur als Gast; wenn überhaupt !
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