F 2005: Abgasrückführung ausbauen erlaubt ?

Alles zum Thema Technik, welches in die anderen Foren nicht passt.

Moderator: PumaTreter

Arne
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Beitrag von Arne »

Arne hat geschrieben:
Wobei das bei vielen Autos nicht mehr Reglementkonform ist.1,5 Meter nach Auslaßausgang muß der Kat spätestens sitzen.
Thomas,
also entweder bin ich Blind, oder Du?
Ich sehe da ganz eindeutig den Satz bei VIELEN Autos. Da ich weiß das es nicht bei allen so ist habe ich das Wort "viele" verwendet.
Mit den Heckmotorfahrzeuge hast Du absolut Recht. Aus diesem Grund hatte ich die Enschränkung verwendet.
Wenn ein Sierra Turbo den Kat als Endrohr verwendet entspricht das genau so wenig dem Regelwerk wie ein Corsa oder ein E30.

Aber nun zurück zum Thema "ABGASRÜCKFÜHRUNG"
Gott schuf Adam und Adam den Opel!!!
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Erich
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Beitrag von Erich »

Erst einmal vielen Dank für die vielen Tips und Hinweise!
Ich werde in den nächsten Tagen mal öfter das Telefon benutzen und einige Leute dazu befragen. Vielleicht bekomme ich auch aus Frankfurt ein verbindliche Antwort. Die werde ich natürlich hier veröffentlichen. Dieses Problem wird sicher noch bei anderen Fahrzeugen für die F 2005 und nicht nur bei unserem Oldi.

Gruß

Erich
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus....
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Art. 20 GG
Wilfried Böhmann
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Beitrag von Wilfried Böhmann »

Ich denke, dass du dir zukünftig besser an deine eigene Nase fassen solltest, bevor du textest, dass jemand nicht richtig zugehört hat! :wink:[/quote]

Moin !

Thomas, warst Du das ?
Wenn ja, dann glaube mir, daß ich nicht der einzige war, der Deinen Verweis auf Porsche und NSU anders verstanden hatte.
>Beim Porsche 911 oder NSU sind das aber höchstens 40cm...!<
Das mit "an die Nase fassen" ist im Moment schwierig, denn wenn mein Auto so stark laufen würde wie meine Nase, das wär schön....

WB
vonderAlb
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Beitrag von vonderAlb »

Folgende Informationen unter dem Stichwort ABGASRÜCKFÜHRUNG hab ich im WWW gefunden:

Aufgabe
Die Abgasrückführung soll hauptsächlich die Verbrennungstemperatur und damit den Anteil schädlicher Stickoxide im Abgas senken. Allerdings verschlechtert sie meist den Wirkungsgrad, das Drehmoment und die Leistung des Verbrennungsmotors. Deshalb wird sie für jeden Betriebsbereich entsprechend geregelt, insgesamt auf ca. 30 - 35% begrenzt und inzwischen sogar gekühlt, allerdings nur bei warmem Motor.

Funktion
Innere Abgasrückführung ist durch eine größere Ventilüberschneidung möglich und kann bei Nockenwellen-Verstellung oder elektrischer/hydraulischer Ventilsteuerung verändert werden. Die äußere Abgasrückführung verbindet Abgas- und Ansaugtrakt durch eine Leitung. Dies kann entweder noch im Zylinderkopf auf sehr kurzem Weg oder außen als Verbindung zwischen Abgas- und Ansaugrohr geschehen. Ein Abgasrückführungsventil in der Leitung steuert die Durchsatzrate. Ein Elektromagnet im Ventil erhält vom Steuergerät elektrische Signale, mit denen dieses die Druckdose steuert. Diese öffnet oder schließt die Abgasrückführungsleitung. Bei Volllast muss die Abgasrückführung abgeschaltet werden, weil es sonst (z.B. beim Dieselmotor) nicht mehr genug Überschuss an Sauerstoff gäbe. Der Motor würde eher rußen.


Jedwede Änderung am Fahrzeug, die Einfluß auf das Abgasverhalten des Fahrzeuges hat (Reifen, Sportkats, Getriebeuntersetzungen, Motortuning), muß durch ein Abgasgutachten überprüft werden. Damit wird festgestellt ob das Fahrzeug noch die vorgeschriebene Abgasnorm einhält (nicht zu verwechseln mit einer AU). Erst durch dieses Gutachten hat das Fahrzeug wieder seine ABE und Straßenzulassung. So jedenfalls ist es bei den neueren Fahrzeugen ab 2001, die mit einer Onboarddiagnose (OBD) eingerichtet und Euro3-Norm einhalten müssen.

Selbst wenn der DMSB den Ausbau einer Abgasrückführung erlaubt, heißt das noch lange nicht, dass das Fahrzeug damit eine Straßenzulassung hat. Und in der F2005 dürfen nur Fahrzeuge mit Straßenzulassung teilnehmen, oder?
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Erich
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Beitrag von Erich »

Daß jede Änderung eingetragen werden muß, ist hier sicher nicht das Problem und durchaus machbar, auch ohne AGR. Erst recht bei "Red Corsa Hunter", der ist immerhin 17 Jahre alt und trotz geregeltem Kat eher schadstoffreich nach heutigem Standard. OBD war da noch Zukunftsmusik. Das Problem ist die Bestimmung des Reglements, daß die Einspritzanlage weitgehend seriemäßig sein muß. Jetzt könnte man ja auf die Idee kommen, eine AGR als Bestandteil der Einspritzung zu sehen, es kommen/gehen doch jede Menge Schläuche, Rohre usw da dran. Wenns wech ist fehlt was und ist nicht mehr serienmäßig. Wenn es nicht zur Einspritzung gehört, dann kann es runter. Das Abgasgutachten schafft er schon.
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus....
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Art. 20 GG
205

Beitrag von 205 »

Thomas, warst Du das ?
Wenn ja, dann glaube mir, daß ich nicht der einzige war, der Deinen Verweis auf Porsche und NSU anders verstanden hatte.
>Beim Porsche 911 oder NSU sind das aber höchstens 40cm...!<
Das mit "an die Nase fassen" ist im Moment schwierig, denn wenn mein Auto so stark laufen würde wie meine Nase, das wär schön....WB
Moin, moin...
Äh, ja, aber hatte wohl vergessen mich einzuloggen. Macht aber nix- Thema ist jetzt wohl durch...wollte damit eigentlich nur zum Ausdruck bringen, dass es nicht grundsätzlich untersagt ist den KAT an das Ende der AGA zu setzten...

So kann man aneinander "vorbeitexten"... :?

Beim nächsten Mal versuche ich nicht mich kurz zu fassen (dann fehlen halt z.T. einige Worte, die Klarheit schaffen würden), sondern konkret den Sinn "rüberzubringen".

Laß`laufen Willi... :wink:
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