Nach intensivem Studium des Reglements kann ich mir die Frage immer noch nicht mit Sicherheit selbst beantworten: Darf die gesamte Einrichtung zur Abgasrückführung ausgebaut werden oder nicht? Ich glaube nicht, daß die AGR als Bestandteil der Einspritzanlage zu sehen ist, denn sie hat einzig und alleine den Zweck, in gewissem Umfang die Abgaswerte zu beeinflussen. Bei einem alten Fahrzeug dürften die Abgaswerte mit einem leistungsfähigen Kat allemale zu erfüllen sein, zumal die AGR nur in einem ganz bestimmten Betriebszustand und einem kleinen Drehzahlbereich überhaupt aktiviert wird. Wie mir mein Prüfinschnöhr (ey weissu, der Macka in grauen Kittel wo immer die Plaketten am Auto dran klebt

Die Motorleistung wird man durch den Ausbau wohl kaum beeinflussen können, aber wenn ich das ganze Gewusel mit einem halben Kilometer Schläuchen im Motrorraum und unzählige Ventilen, Sensoren und das ganze Gedöns sehe, dann wird mir übel.
Also: alles was überflüsig ist: raus damit und möglich Fehlerquellen eliminieren.
Wer weiß Rat?