hammerman1 hat geschrieben:
Erst nach dem Nennungsschluss ist über die Ablehnung von (zu viel) gültigen Nennungen zu befinden, bei einem DM-Lauf unter Hinzuziehung des aktuellen DM-Zwischenstandes.
Laut. Art. 12, Abs. 2, müssen alle Fahrer eine Startberechtigung erhalten, die "... mindestens 30 % der Punkte des im Prädikat führenden Fahrers erreicht" haben.
In meinen Augen greift diese Regelung nur bei den Prädikaten, die auch vom DMSB im Kalender aufgelistet sind. Sprich in diesen Fall die DM.
Wurde nun ein DM Fahrer abgelehnt, der diese Vorrausetzung erfüllt, kann dieser natürlich dagegen angehen.
Bei Gau-Veranstaltungen finde ich es aber etwas schwierig und kann mir auch nicht vorstellen, das hier der DMSB sich viel von annimmt. Diese sind in den meisten fällen eh ADAC oder von einem anderen Automobilclub benannt und somit hat der DMSB damit auch nicht viel am Hut. Hier müsste man sich dann die Grundausschreibung der Jeweiligen Veranstaltung / CUp zu gemüte führen und Prüfen, ob hier auch irgendetwas über diesen Fall drin steht.
@ Ralf, irgendwann muss es aber mal gut sein. Ich hab keine Ahnung in was für ein Verhältnis du zu Jürgen Lehmann stehst, aber seid dem versuchst du in meinen Augen regelrecht Stimmung gegen den Veranstalter zu machen. Auch wenn es alles andere als günstig bisher gelaufen ist, bin ich der Meinung, das man es auch mal gut sein lassen muss. Nun liegt es an den Fahrern, welche ebend anhand dieser Klausel nicht berücktsichtigt wurden und somit nicht zum start zugelassen wurden, beim DMSB eine Beschwerde ein zu reichen.
Im schlimmsten Fall wird somit doch der Lauf in Meschede als Ersatzlauf hinzu gezogen und der in Meinerzhagen gestrichen. Das obliegt aber alleinig dem DMSB hierüber zu urteilen.