Unterbodenschutz weg in der G erlaubt?
Moderator: PumaTreter
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Unterbodenschutz weg in der G erlaubt?
Hallo!
Ich hab von meinem Wagen den Unterbodenschutz mit Trockeneis gestrahlt um mich eventuellen Rostansätzen zu widmen. Nur überlege ich überhaupt wieder einen derartigen dranzumachen. Ich meine waren geschätzte 35Kilo. Im Reglement finde ich rein gar nichts in dieser Hinsicht!
Dank Euch!
Martin
Ich hab von meinem Wagen den Unterbodenschutz mit Trockeneis gestrahlt um mich eventuellen Rostansätzen zu widmen. Nur überlege ich überhaupt wieder einen derartigen dranzumachen. Ich meine waren geschätzte 35Kilo. Im Reglement finde ich rein gar nichts in dieser Hinsicht!
Dank Euch!
Martin
Die Beschichtung der Karosserie ist nicht weiter geregelt. Von poben nicht und auch nicht von unten.
Dennoch darf ich andere Lacke und Aufkleber usw. aufbringen oder auch entfernen. In der gruppe G zählt schließlich nicht das absolute Gewicht sondern glücklicherweise das Leistungsgewicht !
Wenn du rdir ein Auto ohne Schutz bestellst und ihn selbst aufbringst, sollte es dennoch ein gruppe G AUto sein dürfen.
So sehe ich das jedenfalls.
Wer es ganz genau wissen wil, muss doch wohl mal den Hörer in die Hand nehmen und in Frankfurt anfragen.
Dennoch darf ich andere Lacke und Aufkleber usw. aufbringen oder auch entfernen. In der gruppe G zählt schließlich nicht das absolute Gewicht sondern glücklicherweise das Leistungsgewicht !
Wenn du rdir ein Auto ohne Schutz bestellst und ihn selbst aufbringst, sollte es dennoch ein gruppe G AUto sein dürfen.
So sehe ich das jedenfalls.
Wer es ganz genau wissen wil, muss doch wohl mal den Hörer in die Hand nehmen und in Frankfurt anfragen.
- Frischling
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- hammerman1
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Re: Unterbodenschutz weg in der G erlaubt?
Sicherlich!Die Garantievorschriften der Fahrzeughersteller zum Korrosionsschutz schreiben die Kontrolle und ggf. Reparatur des Unterbodenschutzes im Garantiezeitraum sicherlich sogar vor.Knusper hat geschrieben:ist es denn erlaubt ein fahrzeug mit unterbodenschutz zu behandeln ?
Kann man ein Auto so "nackt" bestellen?EWO hat geschrieben:Wenn du dir ein Auto ohne Schutz bestellst und ihn selbst aufbringst, sollte es dennoch ein gruppe G AUto sein dürfen.

Oder gibt es noch ein EU-Land, in das ohne Unterboden-Beschichtung ausgeliefert wird.


Wenn die Unterbodenbeschichtung zur Mindestausstattung in allen Ländern der EU gehört, muss sie in der eu-weit ausgelieferten MindestmengeFrischling hat geschrieben: Ich hab von meinem Wagen den Unterbodenschutz mit Trockeneis gestrahlt um mich eventuellen Rostansätzen zu widmen. Nur überlege ich überhaupt wieder einen derartigen dranzumachen. Ich meine waren geschätzte 35Kilo. Im Reglement finde ich rein gar nichts in dieser Hinsicht!


Soweit meine Sichtweise der Zusammenhänge.
Schöne Grüße aus
Südjütland von
hammerman1
Erst wägen, dann wagen!
- PumaTreter
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Re:
Du darfst dein Mindestgewicht aus der Gruppe G Fahrzeugliste jedoch höchstens um 20 kg unterschreiten, siehe Reglement Art. 6, speziell auch "Gewichtsreduktion", wo von Reduktion durch Sportsitze und ähnlichem die Rede ist. Wenn der Unterbodenschutz serienmäßig ist, muss er wohl wieder dran, wenn du das Fahrzeug ab Werk laut Katalog ohne Unterbodenschutz bestellen kannst, kann er wegbleiben. Das ist meine Meinung dazu.Frischling hat geschrieben:Na gut alles klar. Ich hoffe jetzt einfach mal es stochert keiner unten rum. Und wegen den 30 Kilo fahr ich niemandem auf und davon
Viele Grüße
Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -
Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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