Unterbodenschutz weg in der G erlaubt?

Alles zum Thema Technik, welches in die anderen Foren nicht passt.

Moderator: PumaTreter

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Frischling
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Unterbodenschutz weg in der G erlaubt?

Beitrag von Frischling »

Hallo!
Ich hab von meinem Wagen den Unterbodenschutz mit Trockeneis gestrahlt um mich eventuellen Rostansätzen zu widmen. Nur überlege ich überhaupt wieder einen derartigen dranzumachen. Ich meine waren geschätzte 35Kilo. Im Reglement finde ich rein gar nichts in dieser Hinsicht!
Dank Euch!
Martin
Elch83
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Beitrag von Elch83 »

Hallo!

In dem Regelment der Gruppe G steht ein wichtiger Satz, dieser lautet: Alles was nicht erlaubt ist, ist verboten!!!

Gruß Micha
Michael Frank

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Knusper
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Beitrag von Knusper »

ist es denn erlaubt ein fahrzeug mit unterbodenschutz zu behandeln ?
ist das in der allgemeinen betriebserlaubnis überhaupt aufgeführt?
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EWO
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Beitrag von EWO »

Die Beschichtung der Karosserie ist nicht weiter geregelt. Von poben nicht und auch nicht von unten.
Dennoch darf ich andere Lacke und Aufkleber usw. aufbringen oder auch entfernen. In der gruppe G zählt schließlich nicht das absolute Gewicht sondern glücklicherweise das Leistungsgewicht !

Wenn du rdir ein Auto ohne Schutz bestellst und ihn selbst aufbringst, sollte es dennoch ein gruppe G AUto sein dürfen.

So sehe ich das jedenfalls.
Wer es ganz genau wissen wil, muss doch wohl mal den Hörer in die Hand nehmen und in Frankfurt anfragen.
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Frischling
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Beitrag von Frischling »

Na gut alles klar. Ich hoffe jetzt einfach mal es stochert keiner unten rum. Und wegen den 30 Kilo fahr ich niemandem auf und davon :wink:
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hammerman1
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Re: Unterbodenschutz weg in der G erlaubt?

Beitrag von hammerman1 »

Knusper hat geschrieben:ist es denn erlaubt ein fahrzeug mit unterbodenschutz zu behandeln ?
Sicherlich!Die Garantievorschriften der Fahrzeughersteller zum Korrosionsschutz schreiben die Kontrolle und ggf. Reparatur des Unterbodenschutzes im Garantiezeitraum sicherlich sogar vor.
EWO hat geschrieben:Wenn du dir ein Auto ohne Schutz bestellst und ihn selbst aufbringst, sollte es dennoch ein gruppe G AUto sein dürfen.
Kann man ein Auto so "nackt" bestellen? :shock: Die für die EU-Länder bestimmten Autos werden doch sicherlich mindestens in Mindestausstatung ausgeliefert und dazu gehört sicherlich auch die Unterbodenbeschichtung wegen der Fahrzeuggarantie gegen Durchrostung.
Oder gibt es noch ein EU-Land, in das ohne Unterboden-Beschichtung ausgeliefert wird. :roll: :?
Frischling hat geschrieben: Ich hab von meinem Wagen den Unterbodenschutz mit Trockeneis gestrahlt um mich eventuellen Rostansätzen zu widmen. Nur überlege ich überhaupt wieder einen derartigen dranzumachen. Ich meine waren geschätzte 35Kilo. Im Reglement finde ich rein gar nichts in dieser Hinsicht!
Wenn die Unterbodenbeschichtung zur Mindestausstattung in allen Ländern der EU gehört, muss sie in der eu-weit ausgelieferten Mindestmenge :wink: auch wieder ran. Dann trägt sie auch zum ABE-Mindestgewicht bei, das (vollgetankt) nicht unterschritten werden darf, wenn man in Gruppe G starten will. :idea:

Soweit meine Sichtweise der Zusammenhänge.

Schöne Grüße aus
Südjütland von
hammerman1
Erst wägen, dann wagen!
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PumaTreter
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Re:

Beitrag von PumaTreter »

Frischling hat geschrieben:Na gut alles klar. Ich hoffe jetzt einfach mal es stochert keiner unten rum. Und wegen den 30 Kilo fahr ich niemandem auf und davon :wink:
Du darfst dein Mindestgewicht aus der Gruppe G Fahrzeugliste jedoch höchstens um 20 kg unterschreiten, siehe Reglement Art. 6, speziell auch "Gewichtsreduktion", wo von Reduktion durch Sportsitze und ähnlichem die Rede ist. Wenn der Unterbodenschutz serienmäßig ist, muss er wohl wieder dran, wenn du das Fahrzeug ab Werk laut Katalog ohne Unterbodenschutz bestellen kannst, kann er wegbleiben. Das ist meine Meinung dazu.

Viele Grüße

Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

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