Ist das zulässig im Sinne der StVO? betr. Sicherheitszelle

Alles zum Thema Technik, welches in die anderen Foren nicht passt.

Moderator: PumaTreter

Antworten
Benutzeravatar
Thommybeluga
Ordentliches Forumsmitglied
Beiträge: 21
Registriert: Mo Dez 04, 2006 19:20
Wohnort: Hamburg

Ist das zulässig im Sinne der StVO? betr. Sicherheitszelle

Beitrag von Thommybeluga »

Moin.

Ich würde gerne wissen, ob das zulässig ist? Die Zelle hat FIA und DMSB Zulassung. Das Fahrzeug wird in der FS fahren, aber trotzdem auch mal bei gutem Wetter auf der öffentlichen Straße. Soweit ist alles eingetragen bzw. eintragungsfähig.

http://www.pictureupload.de/pictures/23 ... G_1344.JPG

Mit geht es um die Diagonalstrebe von der B-Säule an die Flankenstrebe im Dachbereich. Ist das tüvfähig in Hinblick auf eventueller Einschränkung der Sicht?

Beim Probesitzen mit Rennschale hatte ich da keine Probleme mit. Und mitm Kopf kann ich da auch net drankommen. Wird eh alles zusätzlich gepolstert.

Vielen Dank.

Besten Gruß,

Tom.
Negra
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 533
Registriert: Mi Sep 08, 2004 13:06
Wohnort: Wiesau
Kontaktdaten:

Beitrag von Negra »

Sowas gibt es vielfach in eingetragenerweiße bei Rallyeautos (Da muss ja eh alles eingetragen sein).
Aber das sieht oft jeder TÜV-Ing. ein bisschen anders!
Am besten du fährst mal zu demjenigen hin der es eintragen soll, aber grundsätzlich ist das auf jeden Fall machbar.
-technical courage is faster than money-
205

Re: Ist das zulässig im Sinne der StVO? betr. Sicherheitszel

Beitrag von 205 »

Thommybeluga hat geschrieben:...Die Zelle hat FIA und DMSB Zulassung...
Jetzt nicht mehr.

Nachdem DU daran eigenmächtig eine Veränderung vorgenommen hast, ist es lediglich eine Eigenbau Variante.

Thommybeluga hat geschrieben: Wird eh alles zusätzlich gepolstert.
MUSS es auch...


Frohes Fest
T.
Negra
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 533
Registriert: Mi Sep 08, 2004 13:06
Wohnort: Wiesau
Kontaktdaten:

Re: Ist das zulässig im Sinne der StVO? betr. Sicherheitszel

Beitrag von Negra »

205 hat geschrieben: Jetzt nicht mehr.

Nachdem DU daran eigenmächtig eine Veränderung vorgenommen hast, ist es lediglich eine Eigenbau Variante.
Hat er das?! Ich weiß nicht vielleicht gehört sichs ja so!

Auf jeden Fall, wenn man an Homologierten Zellen Änderungen vornimmt kriegt man sehr schnell Probleme.
Wie gesagt, dann ist es eine Eigenbau-Überrollvorrichtung und muss in allen Punkten den Vorschriften für Eigenbau Zellen entsprechen - und das tun homologierte Zellen oftmals nicht - brauchen sie auch nicht, sind ja homologiert (ein schönes wort).

Weihnachtliche Grüße
Franz
-technical courage is faster than money-
Benutzeravatar
Thommybeluga
Ordentliches Forumsmitglied
Beiträge: 21
Registriert: Mo Dez 04, 2006 19:20
Wohnort: Hamburg

Beitrag von Thommybeluga »

Moin.

Soweit ich das kenne bzw. es mir von aktiven Fahrern mitgeteilt wurde, ist es laut Reglement erlaubt, einen Käfig zu einer Zelle zu erweitern, ohne dass eine Verletzung des Reglements vorliegt.

Da ich kürzlich in einem anderen Forum andere Fahrzeuge mit so einer Strebe gesehen habe und diese auf der Straße und im Rennbetrieb bewegt werden, scheint es wohl erlaubt zu sein.

Nur sichere ich mich da gerne ab. :wink:

Und ich habe daran nicht herumgebrutzelt. Da würden die Nähte viiiel besser aussehen. 8) Die Zelle wird so verkauft zu einem sehr guten Kurs und das mit Papieren etc..

Vielen Dank.

Besten Gruß und guten Rutsch,

Tom.
Negra
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 533
Registriert: Mi Sep 08, 2004 13:06
Wohnort: Wiesau
Kontaktdaten:

Beitrag von Negra »

Thommybeluga hat geschrieben:Moin.

Soweit ich das kenne bzw. es mir von aktiven Fahrern mitgeteilt wurde, ist es laut Reglement erlaubt, einen Käfig zu einer Zelle zu erweitern, ohne dass eine Verletzung des Reglements vorliegt.
Das ist schon richtig. Nur ist das Gesamte Werk dann eine Eigenbauzelle, die Gültigkeit der beiliegend Papiere des Käfigs erlischt dann.
Und dann musst du ALLE Kriterien für Eigenbau Vorrichtungen erfüllen.

Beispiel: Heigo baut zulässige Käfige aus dünneren Rohren wie vorgeschrieben dafür bessere Stahlqulität - erweiterst du das Ding nun um vielleicht nur eine Strebe ist das ganze ding Unbrauchbar, da es nun Eigenbau wäre und du dafür die Rohrquerschnitte lt. Handbuch erfüllen musst.
-technical courage is faster than money-
Benutzeravatar
Thommybeluga
Ordentliches Forumsmitglied
Beiträge: 21
Registriert: Mo Dez 04, 2006 19:20
Wohnort: Hamburg

Beitrag von Thommybeluga »

Ah ha, gut zu wissen, dass es da noch Feinheiten gibt, auf die es zu achten gilt. :)

Hauptbügel ist aus 50er Rohren und der Rest aus 40er.

Aber man kann die Sachen dann doch trotzdem von der Rennleitung abnehmen lassen oder sind die Chancen dann nahezu = 0? :?
205

Beitrag von 205 »

Was hat die Rennleitung mit deinem Überrollkäfig zu tun?


Entweder die Überrollvorrichtung entspricht dem DMSB Handbuch und ist in den Fahrzeugpapieren / Wagenpass eingetragen oder eben nicht.

Wenn nicht, dann fährst du zu ca. 100% nicht. :wink:

Noch was: Bist du dir wirklich sicher, dass die zusätzliche Strebe im Türausschnitt B-Säule vom Hersteller dort lediglich angepunktet wurde...:?:
Wenn ja, wie hast du den Käfig dann in das Fahrzeug eingebaut bekommen?
Benutzeravatar
Thommybeluga
Ordentliches Forumsmitglied
Beiträge: 21
Registriert: Mo Dez 04, 2006 19:20
Wohnort: Hamburg

Beitrag von Thommybeluga »

205 hat geschrieben:Noch was: Bist du dir wirklich sicher, dass die zusätzliche Strebe im Türausschnitt B-Säule vom Hersteller dort lediglich angepunktet wurde...:?:
Wenn ja, wie hast du den Käfig dann in das Fahrzeug eingebaut bekommen?
Ich weiß jetzt nicht, wie du darauf kommst?

Zudem hat sich die Variante eh in Luft aufgelöst und nun bekomme ich Ende Januar eine komplette Matter Zelle. Die entspricht dem DMSB Vorschriften etc. Somit bin ich zufrieden.

Gruß,

Tom.
Antworten