Ist das zulässig im Sinne der StVO? betr. Sicherheitszelle
Moderator: PumaTreter
- Thommybeluga
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Ist das zulässig im Sinne der StVO? betr. Sicherheitszelle
Moin.
Ich würde gerne wissen, ob das zulässig ist? Die Zelle hat FIA und DMSB Zulassung. Das Fahrzeug wird in der FS fahren, aber trotzdem auch mal bei gutem Wetter auf der öffentlichen Straße. Soweit ist alles eingetragen bzw. eintragungsfähig.
http://www.pictureupload.de/pictures/23 ... G_1344.JPG
Mit geht es um die Diagonalstrebe von der B-Säule an die Flankenstrebe im Dachbereich. Ist das tüvfähig in Hinblick auf eventueller Einschränkung der Sicht?
Beim Probesitzen mit Rennschale hatte ich da keine Probleme mit. Und mitm Kopf kann ich da auch net drankommen. Wird eh alles zusätzlich gepolstert.
Vielen Dank.
Besten Gruß,
Tom.
Ich würde gerne wissen, ob das zulässig ist? Die Zelle hat FIA und DMSB Zulassung. Das Fahrzeug wird in der FS fahren, aber trotzdem auch mal bei gutem Wetter auf der öffentlichen Straße. Soweit ist alles eingetragen bzw. eintragungsfähig.
http://www.pictureupload.de/pictures/23 ... G_1344.JPG
Mit geht es um die Diagonalstrebe von der B-Säule an die Flankenstrebe im Dachbereich. Ist das tüvfähig in Hinblick auf eventueller Einschränkung der Sicht?
Beim Probesitzen mit Rennschale hatte ich da keine Probleme mit. Und mitm Kopf kann ich da auch net drankommen. Wird eh alles zusätzlich gepolstert.
Vielen Dank.
Besten Gruß,
Tom.
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Sowas gibt es vielfach in eingetragenerweiße bei Rallyeautos (Da muss ja eh alles eingetragen sein).
Aber das sieht oft jeder TÜV-Ing. ein bisschen anders!
Am besten du fährst mal zu demjenigen hin der es eintragen soll, aber grundsätzlich ist das auf jeden Fall machbar.
Aber das sieht oft jeder TÜV-Ing. ein bisschen anders!
Am besten du fährst mal zu demjenigen hin der es eintragen soll, aber grundsätzlich ist das auf jeden Fall machbar.
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Re: Ist das zulässig im Sinne der StVO? betr. Sicherheitszel
Jetzt nicht mehr.Thommybeluga hat geschrieben:...Die Zelle hat FIA und DMSB Zulassung...
Nachdem DU daran eigenmächtig eine Veränderung vorgenommen hast, ist es lediglich eine Eigenbau Variante.
MUSS es auch...Thommybeluga hat geschrieben: Wird eh alles zusätzlich gepolstert.
Frohes Fest
T.
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Re: Ist das zulässig im Sinne der StVO? betr. Sicherheitszel
Hat er das?! Ich weiß nicht vielleicht gehört sichs ja so!205 hat geschrieben: Jetzt nicht mehr.
Nachdem DU daran eigenmächtig eine Veränderung vorgenommen hast, ist es lediglich eine Eigenbau Variante.
Auf jeden Fall, wenn man an Homologierten Zellen Änderungen vornimmt kriegt man sehr schnell Probleme.
Wie gesagt, dann ist es eine Eigenbau-Überrollvorrichtung und muss in allen Punkten den Vorschriften für Eigenbau Zellen entsprechen - und das tun homologierte Zellen oftmals nicht - brauchen sie auch nicht, sind ja homologiert (ein schönes wort).
Weihnachtliche Grüße
Franz
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Moin.
Soweit ich das kenne bzw. es mir von aktiven Fahrern mitgeteilt wurde, ist es laut Reglement erlaubt, einen Käfig zu einer Zelle zu erweitern, ohne dass eine Verletzung des Reglements vorliegt.
Da ich kürzlich in einem anderen Forum andere Fahrzeuge mit so einer Strebe gesehen habe und diese auf der Straße und im Rennbetrieb bewegt werden, scheint es wohl erlaubt zu sein.
Nur sichere ich mich da gerne ab.
Und ich habe daran nicht herumgebrutzelt. Da würden die Nähte viiiel besser aussehen.
Die Zelle wird so verkauft zu einem sehr guten Kurs und das mit Papieren etc..
Vielen Dank.
Besten Gruß und guten Rutsch,
Tom.
Soweit ich das kenne bzw. es mir von aktiven Fahrern mitgeteilt wurde, ist es laut Reglement erlaubt, einen Käfig zu einer Zelle zu erweitern, ohne dass eine Verletzung des Reglements vorliegt.
Da ich kürzlich in einem anderen Forum andere Fahrzeuge mit so einer Strebe gesehen habe und diese auf der Straße und im Rennbetrieb bewegt werden, scheint es wohl erlaubt zu sein.
Nur sichere ich mich da gerne ab.

Und ich habe daran nicht herumgebrutzelt. Da würden die Nähte viiiel besser aussehen.

Vielen Dank.
Besten Gruß und guten Rutsch,
Tom.
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Das ist schon richtig. Nur ist das Gesamte Werk dann eine Eigenbauzelle, die Gültigkeit der beiliegend Papiere des Käfigs erlischt dann.Thommybeluga hat geschrieben:Moin.
Soweit ich das kenne bzw. es mir von aktiven Fahrern mitgeteilt wurde, ist es laut Reglement erlaubt, einen Käfig zu einer Zelle zu erweitern, ohne dass eine Verletzung des Reglements vorliegt.
Und dann musst du ALLE Kriterien für Eigenbau Vorrichtungen erfüllen.
Beispiel: Heigo baut zulässige Käfige aus dünneren Rohren wie vorgeschrieben dafür bessere Stahlqulität - erweiterst du das Ding nun um vielleicht nur eine Strebe ist das ganze ding Unbrauchbar, da es nun Eigenbau wäre und du dafür die Rohrquerschnitte lt. Handbuch erfüllen musst.
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- Thommybeluga
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Was hat die Rennleitung mit deinem Überrollkäfig zu tun?
Entweder die Überrollvorrichtung entspricht dem DMSB Handbuch und ist in den Fahrzeugpapieren / Wagenpass eingetragen oder eben nicht.
Wenn nicht, dann fährst du zu ca. 100% nicht.
Noch was: Bist du dir wirklich sicher, dass die zusätzliche Strebe im Türausschnitt B-Säule vom Hersteller dort lediglich angepunktet wurde...
Wenn ja, wie hast du den Käfig dann in das Fahrzeug eingebaut bekommen?
Entweder die Überrollvorrichtung entspricht dem DMSB Handbuch und ist in den Fahrzeugpapieren / Wagenpass eingetragen oder eben nicht.
Wenn nicht, dann fährst du zu ca. 100% nicht.

Noch was: Bist du dir wirklich sicher, dass die zusätzliche Strebe im Türausschnitt B-Säule vom Hersteller dort lediglich angepunktet wurde...

Wenn ja, wie hast du den Käfig dann in das Fahrzeug eingebaut bekommen?
- Thommybeluga
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Ich weiß jetzt nicht, wie du darauf kommst?205 hat geschrieben:Noch was: Bist du dir wirklich sicher, dass die zusätzliche Strebe im Türausschnitt B-Säule vom Hersteller dort lediglich angepunktet wurde...![]()
Wenn ja, wie hast du den Käfig dann in das Fahrzeug eingebaut bekommen?
Zudem hat sich die Variante eh in Luft aufgelöst und nun bekomme ich Ende Januar eine komplette Matter Zelle. Die entspricht dem DMSB Vorschriften etc. Somit bin ich zufrieden.
Gruß,
Tom.