TÜV-Eintrag für Quaife ATB Differential
Moderator: PumaTreter
TÜV-Eintrag für Quaife ATB Differential
Hat irgendjemand da draußen zufällig ein Quaife ATB Differential und dafür eine TÜV-Eintragung (Fahrzeugtyp wäre erstmal egal)? Ich bin sozusagen auf der Suche nach einem Präzedenzfall...
Chris
Chris
- Hans Bauer
- Spitzen-Mitglied
- Beiträge: 9306
- Registriert: Mo Sep 13, 2004 17:23
- Wohnort: 67551 Worms
-
- Spitzen-Mitglied
- Beiträge: 695
- Registriert: Di Feb 07, 2006 14:06
- Wohnort: Helmstedt/Ostfalen
- Kontaktdaten:
@Chris
Laut StVZO brauchst du das Sperrdifferential nicht eintragen zu lassen. Es sei denn du veränderst gleichzeitig die Gesamtübersetzung.
Gruß Günter[/quote]
Laut StVZO brauchst du das Sperrdifferential nicht eintragen zu lassen. Es sei denn du veränderst gleichzeitig die Gesamtübersetzung.
Gruß Günter[/quote]
_________________________
Hinweis: Dieses Posting kann Spuren von Ironie enthalten. Bei Überempfindlichkeit wird dringend vom Konsum abgeraten.
Hinweis: Dieses Posting kann Spuren von Ironie enthalten. Bei Überempfindlichkeit wird dringend vom Konsum abgeraten.
hm bei fahrzeugen wo es kein diff gab muss es doch eingetragen werden laut dmsb handbuch und eine bestimmte sperrwirkung übersteigen.
ok das problem oder vorteil beim atb quaife ist ja, das es variable sperrt.
so gefunden.
Eintragungspflichtig sind z.B. .... Sperrdifferentiale in SEriengehäusen mit mehr als 50% Sperrwirkung.
S.32 Brauner Teil F-2005 Art. 9
ok das problem oder vorteil beim atb quaife ist ja, das es variable sperrt.
so gefunden.
Eintragungspflichtig sind z.B. .... Sperrdifferentiale in SEriengehäusen mit mehr als 50% Sperrwirkung.
S.32 Brauner Teil F-2005 Art. 9
Danke für die schnelle Antwort.
Ich bin von daher am überlegen, da ich mir eventuell eine Sperre mit 40% reinsetzen will.
Für die Einsteiger-klasse muss jedoch alles eingetragen sein, was am Fahrzeug verbaut ist. Nur leider hab ich überhaupt keine Ahnung, was die Straßenverkehrsordnung zu dem Thema bereithält.
P.S. Sorry dass ich diesen Thread missbrauche, hatte keine Ahnung dass es hier um ein spezielles Diff geht...
Ich bin von daher am überlegen, da ich mir eventuell eine Sperre mit 40% reinsetzen will.
Für die Einsteiger-klasse muss jedoch alles eingetragen sein, was am Fahrzeug verbaut ist. Nur leider hab ich überhaupt keine Ahnung, was die Straßenverkehrsordnung zu dem Thema bereithält.
P.S. Sorry dass ich diesen Thread missbrauche, hatte keine Ahnung dass es hier um ein spezielles Diff geht...
-
- Spitzen-Mitglied
- Beiträge: 750
- Registriert: Fr Sep 17, 2004 17:16
- Wohnort: Lienen
Sperre ??
Moin !
Mal der Reihe nach !
Das so allgemein zu behaupten, ist Unfug. Eine kräftige Sperre in der Hinterachse ist harmlos im Vergleich zu einer solchen in der Vorderachse. Da reißt und zerrt es im Lenkrad, insbesondere bei großen Lenkrollradien. Das Fahren erfordert dann eine enorme Konzentration. Dazu kommen meist noch kleine Lenkräder, breite Reifen mit gutem Grip und das Auto läuft beim Gaseinsatz überall hin, nur nicht sauber geradeaus.
Aus ebendiesen Gründen ist vor längerer Zeit mal ein Nachwuchsrallyefahrer übel verunglückt, weil er vom Fahrverhalten seines geliehenen Fronttrieblers mit Sperre überrascht wurde. Der Staatsanwalt hatte das Wrack beschlagnahmt und hatte wegen der nicht eingetragenen Sperre ein Erlöschen der Betriebserlaubnis angenommen. Dieser Vorwurf konnte damals gerade noch abgewendet werden, für weitere ähnliche Fälle möchte ich das nicht garantieren.
Also bei Fronttrieblern: für reine Wettbewerbsfahrzeuge, meinetwegen, aber im zivilen: laß es sein !
Gruß
W.Böhmann
Mal der Reihe nach !
Die StVZO sagt über Differentialsperren überhaupt nichts aus, weder positiv noch negativ.@ Günther M:
Laut StVZO brauchst du das Sperrdifferential nicht eintragen zu lassen
. Das sagt das DMSB-Reglement für die Gruppe F2005, aber gefragt war allgemein für den Straßenbetrieb, oder ?@nova:
Eintragungspflichtig sind z.B. .... Sperrdifferentiale in SEriengehäusen mit mehr als 50% Sperrwirkung
Ich !@205:Frage: Wer prüft das allen Ernstes nach....?
Antwort: ....

@gast:
Hab vom TÜV heute auch die Info bekommen, dass ne Sperre eintragungsfrei wäre, da sie die Sicherheit, die Leistung etc. und somit auch nicht den Gefährdungsgrad beeinflussen würde.
Das so allgemein zu behaupten, ist Unfug. Eine kräftige Sperre in der Hinterachse ist harmlos im Vergleich zu einer solchen in der Vorderachse. Da reißt und zerrt es im Lenkrad, insbesondere bei großen Lenkrollradien. Das Fahren erfordert dann eine enorme Konzentration. Dazu kommen meist noch kleine Lenkräder, breite Reifen mit gutem Grip und das Auto läuft beim Gaseinsatz überall hin, nur nicht sauber geradeaus.
Aus ebendiesen Gründen ist vor längerer Zeit mal ein Nachwuchsrallyefahrer übel verunglückt, weil er vom Fahrverhalten seines geliehenen Fronttrieblers mit Sperre überrascht wurde. Der Staatsanwalt hatte das Wrack beschlagnahmt und hatte wegen der nicht eingetragenen Sperre ein Erlöschen der Betriebserlaubnis angenommen. Dieser Vorwurf konnte damals gerade noch abgewendet werden, für weitere ähnliche Fälle möchte ich das nicht garantieren.
Also bei Fronttrieblern: für reine Wettbewerbsfahrzeuge, meinetwegen, aber im zivilen: laß es sein !
Gruß
W.Böhmann
naja meiner meinung nach kann man, wenn man geübt ist, mit einer sperre wesentlich präsiser fahren wie ohne.
Aber wie du schon sagtest ist es eine riesen umstellung von nciht Sperre auf Sperre gerade bei den Fronttrieblern.
ICh denke mal wenn man 10 TÜV Prüfer fragen würde gäbe es 3 verschiedene Anworten.
Ja muss, nein muss nicht, kann sein weiß ich nicht.
Vielleicht mal ne Email oder per Telefon beim Straßenverkehrsamt anfragen.
Da ich selber F-2005 fahre hatte ich es ebend daraus zitiert. wusste aber nicht, das es bei anderen gruppen nicht eintragunspflichtig ist.
Bei gruppe G warscheinlich nciht erlaubt und bei H ist ja eh mehr oder weniger alles erlaubt
Aber wie du schon sagtest ist es eine riesen umstellung von nciht Sperre auf Sperre gerade bei den Fronttrieblern.
ICh denke mal wenn man 10 TÜV Prüfer fragen würde gäbe es 3 verschiedene Anworten.
Ja muss, nein muss nicht, kann sein weiß ich nicht.
Vielleicht mal ne Email oder per Telefon beim Straßenverkehrsamt anfragen.
Da ich selber F-2005 fahre hatte ich es ebend daraus zitiert. wusste aber nicht, das es bei anderen gruppen nicht eintragunspflichtig ist.
Bei gruppe G warscheinlich nciht erlaubt und bei H ist ja eh mehr oder weniger alles erlaubt

-
- Spitzen-Mitglied
- Beiträge: 750
- Registriert: Fr Sep 17, 2004 17:16
- Wohnort: Lienen
Wenn man geübt ist, sicher. Ich hätte auch ganz gerne eine... ($$$$ oder €€€€).@nova:
naja meiner meinung nach kann man, wenn man geübt ist, mit einer sperre wesentlich präsiser fahren wie ohne.

Nur drei ?? Leider wissen die meisten Kollegen nicht, wie sich eine solche Sperre fahrdynamisch auswirkt. Eine Differentialsperre kennen die meisten doch nur von der Bundeswehr oder anderen Geländeeinsätzen.ICh denke mal wenn man 10 TÜV Prüfer fragen würde gäbe es 3 verschiedene Anworten.
Hilft nicht weiter, die fragen eher mich....Vielleicht mal ne Email oder per Telefon beim Straßenverkehrsamt anfragen.

Ich auch !Da ich selber F-2005 fahre....
Gruß
W.Böhmann
Hallo Wilfried,
Ich habe mal kurz die STVZO überflogen und dieses gefunden:
§19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis.
(2)Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Welcher Punkt ist durch eineinen nachträglichen Sperrdifferential-Einbau betroffen ?
Oder muß man da ganz woanders in der STVZO suchen ?
Gruß
Armin
Ich habe mal kurz die STVZO überflogen und dieses gefunden:
§19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis.
(2)Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Welcher Punkt ist durch eineinen nachträglichen Sperrdifferential-Einbau betroffen ?
Oder muß man da ganz woanders in der STVZO suchen ?
Gruß
Armin
-
- Spitzen-Mitglied
- Beiträge: 750
- Registriert: Fr Sep 17, 2004 17:16
- Wohnort: Lienen
crxarmin hat geschrieben:Hallo Wilfried,
Ich habe mal kurz die STVZO überflogen und dieses gefunden:
§19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis.
(2)Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Welcher Punkt ist durch eineinen nachträglichen Sperrdifferential-Einbau betroffen ?
Oder muß man da ganz woanders in der STVZO suchen ?
Gruß
Armin
Woanders wirst Du auch nichts finden, wie ich bereits früher anmerkte. Wenn überhaupt, dann träfe Punkt 2 zu :."... eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.. " Aber das möchte ich bei einer Sperre nicht annehmen, auch wenn sie so wirkt wie von mir zuvor beschrieben. Bei dem beschriebenen Rallyeunfall hatte der Staatanwalt wohl auch kein Erlöschen der Betriebserlaubnis angenommen, obwohl damals noch das alte Recht galt, das war noch rigoroser als die heutige Rechtslage.
Hinsichtlich des Themas "Erlöschen der Betriebserlaubnis" gibt das Gesetz nur einen Rechtskorridor vor, innerhalb dessen die Gerichte den Einzelfall beurteilen können. Mir sind jedoch zur Zeit keine einschlägigen Urteile zum Sperrdifferential bekannt.
Gruß
W.Böhmann
Hallo Wilfried,
gut dann bin ich etwas "beruhigter".
Es gilt also weiterhin, daß man Sperrdifferentiale nachträglich einbauen darf, ohne das damit die Betriebserlaubnis erlischt.
Meiner Meinung nach ist dies(Einbau des Sperrdifferentials) auch eintragungsfrei.
Dies hat mir auch mein zuständiger TÜV-Beamter bestätigt.
Gruß
Armin
gut dann bin ich etwas "beruhigter".

Es gilt also weiterhin, daß man Sperrdifferentiale nachträglich einbauen darf, ohne das damit die Betriebserlaubnis erlischt.
Meiner Meinung nach ist dies(Einbau des Sperrdifferentials) auch eintragungsfrei.
Dies hat mir auch mein zuständiger TÜV-Beamter bestätigt.
Gruß
Armin