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Hallo ...
hat jemand Erfahrung eine Zugfahrzeug mit rotem 07er Nummer zu fahren und ein Anhänger mit schwarzen/ normalem Kennzeichen?
Dies nur zu Slalomveranstaltungen mit einem Oldie auf dem Hänger.
Nicht einfach zu beantworten.
Wenn die Fahrt als Fahrt zu einem Treffen ausgelegt wird, dann würde ich sagen das es geht, aber sicher bin ich mir da auch nicht.
Gruß
Arne
Gott schuf Adam und Adam den Opel!!!
Und nie den Sand in den Kopf stecken!
MOin,
ich hatte das selbe mal bei der Zulassungsstelle (die ja auch die Nummern raus gibt) erfragt, weil ich das selber vor hatte. Es ist laut denen leider nicht zulässig ein Fzg. mit Wechselkennzeichen mit Anhänger zu betreiben. Das war Anfang 05, ob sich was geändert hat weis ich aber nicht. Ich denke aber mal nicht.
07er-Kennzeichenfahrzeuge als Zugfahrzeuge zu benutzen ist immernoch verboten. Gilt im übrigen auch für normale rote Kennzeichen, wenn man zu Veranstaltungen fährt und das Zugfahrzeug damit ausrüstet.