CAE-Shifter(Schalthebel :-)) in der Gruppe G
Moderator: EWO
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CAE-Shifter(Schalthebel :-)) in der Gruppe G
In den technischen Bestimmungen der Gruppe G steht eindeutig
unter Artikel 16. Fahrgastraum:
Lenkrad und Schalthebel sind freigestellt.
DMSB-Handbuch 2024 – Blauer Teil
Allgemeine Bestimmungen, Definitionen und Klarstellungen
zu technischen Reglements
3. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN
3.3 Freigestellt
In den technischen Bestimmungen bedeutet das Wort „freigestellt“ das Teil darf in jeder Hinsicht
bearbeitet und verändert werden, wobei es auch gegen ein anderes Teil ersetzt werden darf.
Vollkommene Freiheit besteht auch hinsichtlich Materials, Form und Anzahl. D.h., das Teil darf auch
vollkommen weggelassen werden. Das geänderte oder ersetzte Teil darf jedoch keine anderen
Funktionen als das Originalteil übernehmen.
Was sagen die Experten dazu?
Ist er nun erlaubt oder nicht?
Gruß Ditmar
unter Artikel 16. Fahrgastraum:
Lenkrad und Schalthebel sind freigestellt.
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3.3 Freigestellt
In den technischen Bestimmungen bedeutet das Wort „freigestellt“ das Teil darf in jeder Hinsicht
bearbeitet und verändert werden, wobei es auch gegen ein anderes Teil ersetzt werden darf.
Vollkommene Freiheit besteht auch hinsichtlich Materials, Form und Anzahl. D.h., das Teil darf auch
vollkommen weggelassen werden. Das geänderte oder ersetzte Teil darf jedoch keine anderen
Funktionen als das Originalteil übernehmen.
Was sagen die Experten dazu?
Ist er nun erlaubt oder nicht?
Gruß Ditmar

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Re: CAE-Shifter(Schalthebel :-)) in der Gruppe G
Hi Ditmar,
Ich starte mal mit dieser Perspektive: Der Schalthebel ist für mich das Teil, das aus der Mittelkonsole herauskommt. Darunter liegt die Schaltmechanik oder das Schaltgestänge.
Ich hätte kein Problem, wenn du also nach meiner Perspektive den Hebel austauscht, so lange die Mechanik/Gestänge nicht geändert wird. Kurze Reflektion für alle: Welches Bild kommt in euren Kopf, wenn jemand ein Teil hochhält uns sagt: "Mir ist der Schalthebel abgebrochen".
Viele Grüße
Achim
PS: Ob ein CAE Shifter erlaubt ist sagen dir am Ende die Techniker vom DMSB - die Expertise hier ist da nicht relevant.
Ich starte mal mit dieser Perspektive: Der Schalthebel ist für mich das Teil, das aus der Mittelkonsole herauskommt. Darunter liegt die Schaltmechanik oder das Schaltgestänge.
Ich hätte kein Problem, wenn du also nach meiner Perspektive den Hebel austauscht, so lange die Mechanik/Gestänge nicht geändert wird. Kurze Reflektion für alle: Welches Bild kommt in euren Kopf, wenn jemand ein Teil hochhält uns sagt: "Mir ist der Schalthebel abgebrochen".
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Achim
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- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -
Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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Re: CAE-Shifter(Schalthebel :-)) in der Gruppe G
Hallo Zusammen,
da der CAE Shifter eine Schaltwegverkürzung bewirkt ist er nicht zulässig.
Der Schalthebel ist freigestellt, die Schaltweg veränernde Mechanik jedoch nicht.
Ich hatte das vor ein paar Jahren mal bei Christoph Ihm angefragt.
Grüße
Matthias
da der CAE Shifter eine Schaltwegverkürzung bewirkt ist er nicht zulässig.
Der Schalthebel ist freigestellt, die Schaltweg veränernde Mechanik jedoch nicht.
Ich hatte das vor ein paar Jahren mal bei Christoph Ihm angefragt.
Grüße
Matthias
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Re: CAE-Shifter(Schalthebel :-)) in der Gruppe G
Moin Ditmar
nach der Interpretation des Regelwerks ist der CAE Shifter ganz klar erlaubt, da er keine andere Funktion als das Originalteil übernimmt.
Er macht nichts anderes als schalten.
AAAAAber
kommt es zu einem Protest und der Techniker sieht den "Vorfall" nicht so , bleibt dir nur der Weg einer sehr teuren Berufung.
Am Ende lässt sich die DMSB Gerichtsbarkeit durch ihren Techniker (in diesem Fall Herrn Ihm beraten ) und du hast dann
die A....Karte.
Lösung :
schriftliche Anfrage beim DMSB. Dann hast du etwas in der Hand.
nach der Interpretation des Regelwerks ist der CAE Shifter ganz klar erlaubt, da er keine andere Funktion als das Originalteil übernimmt.
Er macht nichts anderes als schalten.
AAAAAber
kommt es zu einem Protest und der Techniker sieht den "Vorfall" nicht so , bleibt dir nur der Weg einer sehr teuren Berufung.
Am Ende lässt sich die DMSB Gerichtsbarkeit durch ihren Techniker (in diesem Fall Herrn Ihm beraten ) und du hast dann
die A....Karte.
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schriftliche Anfrage beim DMSB. Dann hast du etwas in der Hand.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)
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Re: CAE-Shifter(Schalthebel :-)) in der Gruppe G
@ Achim, klar weiß ich dass das hier nicht aussagekräftig ist!
Eine Sichtweise von vielen Möglichkeiten hast du da angeführt.
@ Matthias
Ich habe die Antwort bekommen "Derartige Shifter sind nicht erlaubt"
Damit gebe ich mich aber nicht zufrieden und hab nochmal nachgehakt!
@ Dirk
Klar wird das so kommen!
Ganz schlimm ist schon das man nicht nur den technischen Teil
für seine Fahrzeuggruppe durchforschen muss, sondern auch noch
alle Anhänge.
Selbst die Anfrage wird wischi waschi, weil wir als Teilnehmer
das nie wirklich nachvollziehen können, beziehungsweise schwarz
auf weiß lesen können.
Diese Unsicherheit möchte ich eigentlich nicht!
Eine Sichtweise von vielen Möglichkeiten hast du da angeführt.
@ Matthias
Ich habe die Antwort bekommen "Derartige Shifter sind nicht erlaubt"
Damit gebe ich mich aber nicht zufrieden und hab nochmal nachgehakt!
@ Dirk
Klar wird das so kommen!
Ganz schlimm ist schon das man nicht nur den technischen Teil
für seine Fahrzeuggruppe durchforschen muss, sondern auch noch
alle Anhänge.
Selbst die Anfrage wird wischi waschi, weil wir als Teilnehmer
das nie wirklich nachvollziehen können, beziehungsweise schwarz
auf weiß lesen können.
Diese Unsicherheit möchte ich eigentlich nicht!

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Re: CAE-Shifter(Schalthebel :-)) in der Gruppe G
Hallo Zusammen !
Das wurde damals auch auf eine Nachfrage bezüglich historischem Gruppe 2 Fahrzeug vom DMSB negativ entschieden.
Und das, obwohl in Gruppe 2 damals zahlreiche Änderungen zulässig waren.
Das wurde damals auch auf eine Nachfrage bezüglich historischem Gruppe 2 Fahrzeug vom DMSB negativ entschieden.
Und das, obwohl in Gruppe 2 damals zahlreiche Änderungen zulässig waren.
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Hans-Peter
100 % Sauger; nur Halbtote werden aufgeladen.
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Re: CAE-Shifter(Schalthebel :-)) in der Gruppe G
Ein Shifter ist doch nicht nur ein Gangknüppel. Der wäre freigestellt. Ein Shifter verändert das Schalten und ist somit eine funktionale/ technische Änderung die einen wettbewerbsvorteil erbringt, deshalb will man das ja haben
Ich denke nicht das dies un der Gruppe G erlaubt wird.

Ich denke nicht das dies un der Gruppe G erlaubt wird.
- PumaTreter
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Re: CAE-Shifter(Schalthebel :-)) in der Gruppe G
"die einen wettbewerbsvorteil erbringt, deshalb will man das ja haben"
Schön gesagt, EWO.
Schön gesagt, EWO.

- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -
Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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Re: CAE-Shifter(Schalthebel :-)) in der Gruppe G
Das ist ein Fahrwerk aber allerdings auch!
Na mal sehen was die Experten aus Frankfurt sich dieses mal
wieder zusammenreimen?

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Re: CAE-Shifter(Schalthebel :-)) in der Gruppe G
Die Gruppe G ist so angelegt, dass die Fahrzeuge weitgehend serienmäßig bleiben. An dem Grundsatz sollte nicht gerüttelt werden. Für mich ist die Konstanz des Reglements wichtig und das ist in der Gruppe G bisher gut gelöst.
Es gibt einige Teile, die für sinnvolle Sportausübung geändert werden können, dazu gehören zum Beispiel Reifen, Fahrwerk, Sitze, Lenkräder und anderes. Die Änderung der Schaltmechanik zur Erzielung kürzerer Schaltzeiten gehört m.E. sicher nicht dazu. Wem das Schalten zu lange dauert, dem sei ein Fahrzeug mit Doppelkupplungsgetriebe empfohlen.
Es gibt einige Teile, die für sinnvolle Sportausübung geändert werden können, dazu gehören zum Beispiel Reifen, Fahrwerk, Sitze, Lenkräder und anderes. Die Änderung der Schaltmechanik zur Erzielung kürzerer Schaltzeiten gehört m.E. sicher nicht dazu. Wem das Schalten zu lange dauert, dem sei ein Fahrzeug mit Doppelkupplungsgetriebe empfohlen.