Willkür des DMSB bei Reglementsauslegung

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

MartinGSI
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Willkür des DMSB bei Reglementsauslegung

Beitrag von MartinGSI »

Der Deutsche Motorsport Bestatter hat mal wieder zugeschlagen.

Der DMSB kann nicht mal sein eigenes Reglement lesen. Mit dieser Unfähigkeit begründet er den Ausschluss von Teilnehmern, obwohl diese ganz klar belegen können, dass Ihr Fahrzeug dem Reglement entspricht.

Im konkreten Fall wird ein Fahrzeug ausgeschlossen, mit der Begründung, ein Bauteil wäre zwar vom Werk bei der Neuwagenbestellung bestellbar gewesen, aber nicht IM Werk montiert worden.

Im Reglement steht dazu

Gruppe G Art 1 "Jedes Zubehör und alle Sonderausstattungen, die beim Fahrzeugkauf auch gegen Aufpreis vom Werk für die EU-Länder geliefert werden können, gelten als serienmäßig im Sinne des Gruppe-G Reglements, sofern im Übrigen keine Einschränkungen vorliegen. Nachträglich eingebaute Teile gelten als serienmäßig, wenn sie ab Herstellerwerk für die betreffende Fahrzeugvariante lieferbar sind oder waren."


Allerdings besitzt man nicht mal den Mut (oder Anstand) betreffende Teilnehmer drauf hinzuweisen, sondern schickt eine Aufforderung an den TK, betreffenden Teilnehmer keinesfalls starten zu lassen.

Wenn nun ein Bauteil in der ORIGINAL PREISLISTE des Fahrzeugtyp beim Neuwagenkauf aufgeführt ist, so ist es schwer nachvollziehbar, wie dies NICHT bei der Neuwagenbestellung lieferbar gewesen sein sollt.
Keine Tuningfirma, keine Sportabteilung. Die GANZ NORMALE PREISLISTE vom Fahrzeug!

Die Forderung, das Teil müsse im Werk verbaut worden sein, ist nirgendwo im Reglement zu finden. Und würde ganz nebenbei 90% der Importfahrzeuge ausschließen. Denn auch ein Yaris GR wird NICHT im Werk in Japan in den deutschen Auslieferungszustand versetzt!


Interessant ist natürlich auch, das der DMSB für Rückfragen oder eine Klärung weder telefonisch noch per e-mail zu erreichen ist. Belege das das Bauteil zu 100% legal ist, wurden schon 2019 vorgelegt. Am Reglement hat sich diesbezüglich nichts geändert.
Auch die Frage, wo das denn im Reglement stehen soll, das das Betreffende Teil im Werk verbaut werden muss, wird nicht beantwortet.

Man muss sich deshalb die Frage stellen, ob es sich lediglich um Inkompetenz oder schon um Wettbewerbsmanipulation handelt!

Und dann wundern warum die Starterfelder immer kleiner werden?
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HaPe
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Re: Willkür des DMSB bei Reglementsauslegung

Beitrag von HaPe »

Hallo Martin !

Du sprichst vom DMSB; heißt das, dass der/die Techniker beim DMSB nachgefragt haben, ob das zulässig ist, oder haben DMSB-Techniker vor Ort entschieden, dass dies nicht zulässig ist?
Was sagt der Renn-/Slalomleiter dazu?

Ich bin schon seehr lange dabei. Es heißt für die Gruppe G, was vom Hersteller damals auch optional lieferbar war, ist zulässig.
Andersrum, wie soll ein Teilnehmer für ein älteres Fahrzeug nachweisen, dass es schon bei Auslieferung diese Ausstattung hatte?
Der aktuelle Besitzer kann ja schon der dritte/vierter Besitzer sein ...
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Markus-B
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Re: Willkür des DMSB bei Reglementsauslegung

Beitrag von Markus-B »

MartinGSI
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Re: Willkür des DMSB bei Reglementsauslegung

Beitrag von MartinGSI »

HaPe hat geschrieben: Sa Jun 22, 2024 10:44 Hallo Martin !

Du sprichst vom DMSB; heißt das, dass der/die Techniker beim DMSB nachgefragt haben, ob das zulässig ist, oder haben DMSB-Techniker vor Ort entschieden, dass dies nicht zulässig ist?
Was sagt der Renn-/Slalomleiter dazu?

Ich bin schon seehr lange dabei. Es heißt für die Gruppe G, was vom Hersteller damals auch optional lieferbar war, ist zulässig.
Andersrum, wie soll ein Teilnehmer für ein älteres Fahrzeug nachweisen, dass es schon bei Auslieferung diese Ausstattung hatte?
Der aktuelle Besitzer kann ja schon der dritte/vierter Besitzer sein ...
Der DMSB hat eine "Ergänzung" für das Reglement geschrieben in der drin steht, die Bremse wäre nicht zulässig, weil sie nicht ab werk VERBAUT war!" Was aber dem Gruppe G Reglement widerspricht.
Weiter behauptet der DMSB, es hätte die Bremse ausschließlich über den Zubehörhandel gegeben. Was nachweislich gelogen ist. Ich habe die original Preisliste meines Fahrzeugs in der die Bremse aufgeführt ist.

Was mich so sehr daran ärgert ist, das es hier AUSSSCHLIESSLICH um die BMW Bremse geht. Ist ja nicht der einzige Hersteller der derartige Optionen im Programm hat.

Und das Problem ist, der TK beruft sich auf die (sachlich falsche) Aussage des DMSB. Und der Rallyeleiter wirderspricht dem (aus nachvollziehbaren gründen) nicht. So auch geschehen bei der Haßberg.


mal ganz davon abgesehen, das es schon ziemlich behämmert ist, das das G Reglement explizit verlangt, die Bremse muss das schwächste Teil am Auto sein. Denn Fahrwerk, Reifen usw darf ich auf WM Niveau verbauen. Bremse serie.

Wurde alles 2019 schon geklärt. Nun weist der DMSB Techniker explizit an, Fahrern wie mir den Start zu untersagen. Leider weigert sich der DMSB auch, das zu klären. Vermutlich weils sie wissen, das sie lügen!
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EWO
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Re: Willkür des DMSB bei Reglementsauslegung

Beitrag von EWO »

Kontaktiere mal die Justitiarin des DMSB und frage nach der Rechtsgrundlage der Entscheidung.
Die Aussage "im Werk verbaut" ist mir auch noch nie untergekommen. Ab Werk bestellbar dagegen als Grundlage für die Gruppe G schon. Aber wenn es erst beim Auslieferungen Händler eingebaut wird weil man sich die Serienfertigung nicht verkomplizizieren will, so ist doch ab Werk bestellt. Hast du ggf sogar die Auslieferkonfiguration deines Fahrzeuges, bzw. Eine oruginale Preisliste von damals?
Ich habe schon Protestdälle zu vergleichbarer Fragestellung auf dem Tisch gehabt und da hat die originale Preisliste die Fakten für eine Entscheidung klargelegt.
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HaPe
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Re: Willkür des DMSB bei Reglementsauslegung

Beitrag von HaPe »

Ich habe die original Preisliste meines Fahrzeugs in der die Bremse aufgeführt ist.
Das muss reichen und der DMSB hat sich daran zu halten, Punkt.
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MartinGSI
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Re: Willkür des DMSB bei Reglementsauslegung

Beitrag von MartinGSI »

EWO hat geschrieben: So Jun 23, 2024 17:23 Kontaktiere mal die Justitiarin des DMSB und frage nach der Rechtsgrundlage der Entscheidung.
Die Aussage "im Werk verbaut" ist mir auch noch nie untergekommen. Ab Werk bestellbar dagegen als Grundlage für die Gruppe G schon. Aber wenn es erst beim Auslieferungen Händler eingebaut wird weil man sich die Serienfertigung nicht verkomplizizieren will, so ist doch ab Werk bestellt. Hast du ggf sogar die Auslieferkonfiguration deines Fahrzeuges, bzw. Eine oruginale Preisliste von damals?
Ich habe schon Protestdälle zu vergleichbarer Fragestellung auf dem Tisch gehabt und da hat die originale Preisliste die Fakten für eine Entscheidung klargelegt.
Das hatte ich letztes Jahr schon versucht, als der Unsinn wieder anfing. Bis heute keine Antwort.

Die Bremse steht in der Preisliste drin, in der du auch dein Polster und dein Radio ankreuzt. Also eigentlich überhaupt keine Diskussion. Leider ist Sportsgeist oder gar fairnes beim DMSB Mangelware.

Bin da ganz bei HaPe. Es steht so im Reglement. Da sollte sich auch der DMSB dran halten. Die haben es ja schließlich rein geschrieben!

Mal ganz davon abgesehen das ich nach wie vor dafür plädiere, das die Bremse nicht das schwächste teil am Auto ist!
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Re: Willkür des DMSB bei Reglementsauslegung

Beitrag von Markus-B »

Ob man es toll findet oder auch nicht.
Ob es letztes Jahr legal war oder auch nicht
Ob es in der Preisliste als Sonderausstattung steht oder auch nicht.

Seit diesem Jahr ist das Reglement dahingehend präzisiert/geändert/angepasst worden
93349-pasted-from-clipboard-png.png
93349-pasted-from-clipboard-png.png (33.24 KiB) 13601 mal betrachtet
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Re: Willkür des DMSB bei Reglementsauslegung

Beitrag von EWO »

Oh, danke. Das ist mir bislang entgangen.
Dann steht es so geschrieben und Martin muss leider den kürzeren nehmen, da genau sein Thema hier als Beispiel benannt ist.
Verstehen tue ich die Motivation für diese Änderung allerdings nicht. Wenn es in der originalen Preisliste bzw. Konfiguration steht würde ich es als okay ansehen.
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Re: Willkür des DMSB bei Reglementsauslegung

Beitrag von MartinGSI »

1. es keine Erklärung dafür gibt, warum das nur für BMW Fahrzeuge gelten soll. Auch andere Hersteller haben entsprechende Teile im Zubehör Programm (und werden auch genutzt)
2. Der Text sachlich falsch ist. Denn das Teil ist, wie vom Reglement gefordert, direkt bei der Neuwagenbestellung lieferbar.
3. NIRGENDS im Reglement gefordert ist, das die Teile ab Werk MONTIERT sind.

Die Bremse ist 100% legal. Die Frage ist, warum für BMW Teile neuerdings ein anderes Reglement gelten soll.

"Jedes Zubehör und alle Sonderausstattungen die beim Fahrzeugkauf geliefert werden können!!!!

Diese sachlich falsche Ergänzung stellt eine klare, eklatante Wettbewerbsverzerrung dar.

Übrigens. Würde man drauf bestehen, dass nur teile Zulässig sind, die IM Werk montiert werden, wären 80% aller Import Fahrzeuge illegal! Denn die Regionalisierung findet ja meist in HH oder BH statt! Auch ein Yaris GR wäre dann in der G nicht einsetzbar!
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Re: Willkür des DMSB bei Reglementsauslegung

Beitrag von PumaTreter »

Im ersten Absatz Art. 1 steht klar und mit ein paar mehr Erklärungen, dass die Fahrzeuge. sofern nicht anders im Regement erlaubt, serienmäßig sein müssen, d.h. so wie sie ab Werk geliefert werden.

Darunter in Blau ein explizites Beispiel für Performance Parts von BMW. Das gilt natürlich für andere Hersteller ebenso. BMW ist also nicht benachteiligt, sondern alle. Und ich finde entgegen dem Titel am Reglement nichts falsch ausgelegt. Der neue blaue Teil vermeidet Auslegungsgeschichten doch eher, indem er klarstellt.
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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Re: Willkür des DMSB bei Reglementsauslegung

Beitrag von MartinGSI »

"Jedes Zubehör und alle Sonderausstattungen, die beim Fahrzeugkauf auch gegen Aufpreis vom Werk
für die EU-Länder GELIEFERT werden können, gelten als serienmäßig im Sinne des Gruppe-G Reglements, sofern im Übrigen keine Einschränkungen vorliegen.

Erkennst du den Widerspruch?

Und nein. Der blaue Text stellt eine Behauptung auf, die sachlich falsch ist. Denn es gab die Bremse eben NICHT nur im Zubehörhandel erhältlich sondern konnte DIREKT bei der Neuwagenbestellung mit bestellt werden und wurde VOM WERK geliefert. Somit nach Absatz 2 eindeutig legal!

Witziges Detail. In den Unterlagen ist BMW als HERSTELLER der Bremse angegeben.


@pumatreter Frag dich doch mal selbst, warum das bei anderen Fahrzeugen überhaupt kein Problem ist. Eine A45S Bremse an einem A35 bekommt einen stempel im KFP vom DMSB (obwohl du die Bremse in der Preisliste des A35 nicht findest). Nur so als beispiel.

Grundlegend, und ich weis das ich mich widerhole, sollte man auch drüber nachdenken, wie sinnvoll es ist, wenn das schwächste Teil an einem Rennauto die Bremse ist!
Deshalb Bremse freistellen. Ende der Diskussionen, niemand fühlt sich benachteiligt und für die Sicherheit ist es auch noch gut!
Leider scheint dem DMSB die sicherheit im DMSB nur wichtig zu sein, wenn er damit Geld verdienen kann!
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Re: Willkür des DMSB bei Reglementsauslegung

Beitrag von Giancar »

Hallo Martin,

Deinen Unmut kann ich gut verstehen, auch weil ich selbst davon betroffen war.
Schlussendlich ist es in der Form klargestellt, nicht nur für Fahrzeuge aus dem Hause BMW - finde ich persönlich auch positiv daran.
Ob das sinnvoll ist oder nicht kann wie viele Teile des Reglements diskutiert werden.

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Re: Willkür des DMSB bei Reglementsauslegung

Beitrag von HaPe »

Ich verstehe es immer noch nicht; deshalb ein paar Fragen dazu:
- Martin schreibt, dass diese Bremse in der Hersteller-Preisliste vorhanden ist (war) und man diese optional beim Neuwagenkauf mitbestellen konnte. Ich gehe davon aus, das dies eine Tatsache ist.
- Was ich nicht weiß, von wem bzw. wo wurde denn nun die Performance Brake montiert:
- Ab Werk verbaut.
- Die Performance Teile wurden bei Werksabholung in einer separaten Werkstatt in der BMW Welt angebaut, dh. es wurde so ausgeliefert. Es hatte somit der Hersteller und keine Werkstatt montiert.
- Beim BMW-Händler montiert.
Aber egal welcher der drei Punkte jetzt zutrifft, es steht auch der nachfolgende Text im DMSB-Reglement:
Nachträglich eingebaute Teile gelten als serienmäßig, wenn sie ab Herstellerwerk für die betreffende Fahrzeugvariante lieferbar sind oder waren.
Da diese Bremse in der Hersteller-Preisliste des Fahrzeuges vorhanden ist, ist sie (für mich) ab Herstellerwerk für die betreffende Fahrzeugvariante lieferbar

Der blaue Teil widerspricht somit dem Text in den Abschnitten weiter oben.
--
Hans-Peter

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PumaTreter
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Re: Willkür des DMSB bei Reglementsauslegung

Beitrag von PumaTreter »

Ich verstehe den blauen Teil weiterhin als Erklärung zur Interpretation des darüberstehenden Art. 1

Der DMSB erklärt für mich damit , das Teile, die zwar ab Werk lieferbar aber nicht verbaut waren, nicht serienmäßig im Sinne der Gruppe G sind.

Wer jetzt jemanden kennt, der solche Teile verbaut hat, findet sicherlich einen Weg, das zu klären.

Wir reiben uns gerade an den Teilen, die nachträglich verbaut werden dürfen, weil lieferbar. Auch hier versteht der DMSB unter "lieferbar" anscheinend "im Werk verbaut lieferbar". Und wer ein Auto ohne Sperre hat, darf diese dann nachträglich verbauen, wenn sie im Werk verbaut lieferbar war - so verstehe ich das.

Wenn die Bremse, um die es hier geht, also in der Preisliste steht und Autos mit der verbauten Bremsanlage in nötiger Stückzahl das Werk verlassen haben, ist sie erlaubt.

Ich lese unterschiedliche Interpretationen der zitierten Zeilen. Am Ende ist es jedoch der DMSB, der uns sagt, was sie genau bedeuten und nicht umgekehrt. Oder?

Cheers, Achim
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Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
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