Was denn nun?
Moderator: EWO
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Was denn nun?
DMSB-Slalom-Reglement 2019
Art. 6 Klassenzusammenlegung und Rücktritt
1. Eine Klasse, die nicht mindestens drei Fahrer aufweist, muss, sofern möglich, mit der/den nächsthöheren Klasse(n) der gleichen Gruppe zusammengelegt werden. Eine solche Klasse wird nachfolgend „nicht voll“ genannt.
DMSB-Veranstaltungsreglement 2019
Art. 15 Klassenzusammenlegung / Teilnahme außer Konkurrenz
(1) Falls in einer ausgeschriebenen Klasse bei Nennschluss weniger als drei Fahrzeuge genannt sind, ist der Veranstalter berechtigt, diese Klasse mit der / den nächsthöheren Klasse/n der gleichen Gruppe zusammenzulegen. Macht der Veranstalter von diesem Recht Gebrauch, so hat er dies mit der Nennbestätigung bekannt zu geben. Für die Ausübung des in diesem Fall zu gewährenden Rücktrittsrechts hat der Veranstalter eine Ausschlussfrist festzulegen.
Art. 6 Klassenzusammenlegung und Rücktritt
1. Eine Klasse, die nicht mindestens drei Fahrer aufweist, muss, sofern möglich, mit der/den nächsthöheren Klasse(n) der gleichen Gruppe zusammengelegt werden. Eine solche Klasse wird nachfolgend „nicht voll“ genannt.
DMSB-Veranstaltungsreglement 2019
Art. 15 Klassenzusammenlegung / Teilnahme außer Konkurrenz
(1) Falls in einer ausgeschriebenen Klasse bei Nennschluss weniger als drei Fahrzeuge genannt sind, ist der Veranstalter berechtigt, diese Klasse mit der / den nächsthöheren Klasse/n der gleichen Gruppe zusammenzulegen. Macht der Veranstalter von diesem Recht Gebrauch, so hat er dies mit der Nennbestätigung bekannt zu geben. Für die Ausübung des in diesem Fall zu gewährenden Rücktrittsrechts hat der Veranstalter eine Ausschlussfrist festzulegen.

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Re: Was denn nun?
beides
Veranstaltungsreglement gilt generell und wird durch das Slalom-Reglement präzisiert
d.h. Zusammenlegung als Kannbestimmung bei kleiner 3 gilt z.B. im Rundstreckenreglement, weil dort keine spezielle Bestimmung existiert.
Bei der Leistungsprüfung z.B. ist die Zahl geändert auf 5, aber auch Kann-Bestimmung.
Beim Slalom gilt die Zahl 3, aber es ist eine Muss-Bestimmung
Veranstaltungsreglement gilt generell und wird durch das Slalom-Reglement präzisiert
d.h. Zusammenlegung als Kannbestimmung bei kleiner 3 gilt z.B. im Rundstreckenreglement, weil dort keine spezielle Bestimmung existiert.
Bei der Leistungsprüfung z.B. ist die Zahl geändert auf 5, aber auch Kann-Bestimmung.
Beim Slalom gilt die Zahl 3, aber es ist eine Muss-Bestimmung
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Re: Was denn nun?
also gehen auch 3 Fahrer auf einem Fahrzeug und die Klasse ist voll!?

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Re: Was denn nun?
ja, aber zu berücksichtigen ist dabei, dass bei Deutscher Meisterschaft und DMSB-Meisterschaft dann nur halbe Punkte vergeben werden.CodeRed hat geschrieben:also gehen auch 3 Fahrer auf einem Fahrzeug und die Klasse ist voll!?
- M3Rainer
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Re: Was denn nun?
Sorry, das ist nicht ganz richtig
Volle Punkte für die Klassenwertung werden ab 3 Starter auf mindestens 2 verschiedenen Fahrzeugen vergeben. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt (bei Klassen trotz Zusammenlegung gemäß DMSB-Slalom-Reglement), werden die entsprechenden Punkte halbiert.
Volle Punkte für die Klassenwertung werden ab 3 Starter auf mindestens 2 verschiedenen Fahrzeugen vergeben. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt (bei Klassen trotz Zusammenlegung gemäß DMSB-Slalom-Reglement), werden die entsprechenden Punkte halbiert.