Welche Funktionäre dürfen bei einem Clubslalom starten
- HaPe
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Welche Funktionäre dürfen bei einem Clubslalom starten
Hallo Zusammen !
Mich würde interessieren wie die Start-Möglichkeiten der Funktionäre bei einem Clubslalom in eurer Region aussehen.
Wer darf beim Clubslalom fahren bei dem er eine Funktion ausübt?
In den zwei Clubslalom-Reglements (DMSB und Clubslalom-Reglement vom ADAC Südbaden) steht dazu nichts drin.
Im Clubslalom-Reglement vom ADAC Württemberg für meine Region steht auch nichts drin.
In Württemberg darf zb. ein Streckenposten beim Clubslalom teilnehmen.
Der Zeitnehmer, der Techniker, das Schiedsgericht und der Slalomleiter sind außen vor ...
Mich würde interessieren wie die Start-Möglichkeiten der Funktionäre bei einem Clubslalom in eurer Region aussehen.
Wer darf beim Clubslalom fahren bei dem er eine Funktion ausübt?
In den zwei Clubslalom-Reglements (DMSB und Clubslalom-Reglement vom ADAC Südbaden) steht dazu nichts drin.
Im Clubslalom-Reglement vom ADAC Württemberg für meine Region steht auch nichts drin.
In Württemberg darf zb. ein Streckenposten beim Clubslalom teilnehmen.
Der Zeitnehmer, der Techniker, das Schiedsgericht und der Slalomleiter sind außen vor ...
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Hans-Peter
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Re: Welche Funktionäre dürfen bei einem Clubslalom starten
Da beim Clubslalom gemäß DMSB Rahmenausschreibung auch das DMSB Slalomreglement und das Veranstaltungsreglement mitgilt sind klar definierte Posten vom Start ausgeschlossen.
Das muss im regiobal spezifischen Reglement nicht mehr beschrieben werden.
Das muss im regiobal spezifischen Reglement nicht mehr beschrieben werden.
Re: Welche Funktionäre dürfen bei einem Clubslalom starten
Ich habe jetzt im DMSB-Slalom-Reglement 2018 geschaut und dazu nichts gefunden.
Was steht denn da?
Was steht denn da?
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Re: Welche Funktionäre dürfen bei einem Clubslalom starten
Das ergibt sich aus dem ISG (11.6.2.). Das sind z.B. Rennleiter, technische und Sportkommissare, SachrichterMartBern hat geschrieben:Ich habe jetzt im DMSB-Slalom-Reglement 2018 geschaut und dazu nichts gefunden.
Was steht denn da?
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Re: Welche Funktionäre dürfen bei einem Clubslalom starten
Gemäß der DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe 2018 ist das ISG hier gar nicht anzuwenden. Siehe hier:Reinhard Stoldt hat geschrieben:Das ergibt sich aus dem ISG (11.6.2.). Das sind z.B. Rennleiter, technische und Sportkommissare, SachrichterMartBern hat geschrieben:Ich habe jetzt im DMSB-Slalom-Reglement 2018 geschaut und dazu nichts gefunden.
Was steht denn da?
DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe 2018
Art. 1
Lizenzpflichtige Clubsport-Wettbewerbe werden grundsätzlich nach folgenden Bestimmungen durchgeführt.
- der DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe - der einzelnen Clubsport-Grundausschreibung bzw. der GLP-Basisausschreibung - den DMSB-Umweltrichtlinien - den DMSB-Lizenzbestimmungen - den Anti-Doping Bestimmungen der WADA/NADA (NADC) - den Serienbestimmungen inkl. Änderungen und Ergänzungen - den Ausschreibungen und Ausführungsbestimmungen der Veranstalter inkl. Änderungen und Ergänzungen .
Dagegen enthält nur das DMSB-Slalom-Reglement den Verweis auf das ISG:
Art. 2
Grundlage von DMSB-Slalom-Veranstaltungen sind in der jeweiligen gültigen Fassung das Internationale Sportgesetz der FIA einschließlich der Anhänge, das DMSB-Slalom-Reglement mit den technischen Bestimmungen, das DMSB-Veranstaltungsreglement, die DMSB-Lizenzbestimmungen, die allgemeinen und besonderen DMSB-Prädikatsbestimmungen, die DMSB-Umweltrichtlinien, die Dopingbestimmungen der WADA/NADA, die DMSB und FIA-Anti-Doping-Bestimmungen sowie die Sportlichen und Technischen Serienbestimmungen (falls zutreffend). Soweit durch die Veranstaltungs-Ausschreibung keine anderweitige Regelung getroffen ist, gelten die Bestimmungen der o.a. Reglements .
Oder interpretiere ich da was falsch? Meine Kenntnisse der deutschen Sprache mögen nun im Alter etwas reduziert sein, aber die Grundregeln der Semantik sitzen noch !
Gruß
WB
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Re: Welche Funktionäre dürfen bei einem Clubslalom starten
Nein, Wilfried!Wilfried Böhmann hat geschrieben:Oder interpretiere ich da was falsch?
Deine Aussagen sind vollkommen richtig.
NB: EWO's Aussage weiter oben hingegen ist nicht richtig. Das Slalomreglement und das Veranstaltungsreglement gelten nicht automatisch mit. Wenn das gewollt wäre, dann würde das in Art 1 der Grundausschreibung aufgeführt sein. Die Passagen des Slalomreglements, die im Clubsport (mit-)gelten sind in den entsprechenden Artikeln der Grundausschreibung für Clubsport-Automobilslalom wörtlich übernommen.
Gruß
Uwe
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Re: Welche Funktionäre dürfen bei einem Clubslalom starten
Vielen Dank für alle Ausführungen
Nach den letzten Posts stellt sich mir die Frage ob es wirklich so gewollt ist dass alle Funktionäre beim Clubslalom teilnehmen dürfen oder es einfach vergessen wurde bestimmte Funktionäre von der Teilnahme auszuschließen.
Ungeachtet der Interpretation des Reglements, wie wird es in Euren Regionen gehandhabt?

Nach den letzten Posts stellt sich mir die Frage ob es wirklich so gewollt ist dass alle Funktionäre beim Clubslalom teilnehmen dürfen oder es einfach vergessen wurde bestimmte Funktionäre von der Teilnahme auszuschließen.
Ungeachtet der Interpretation des Reglements, wie wird es in Euren Regionen gehandhabt?
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Hans-Peter
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Re: Welche Funktionäre dürfen bei einem Clubslalom starten
Eigentlich sollte es doch aus Gründen der Sportlichkeit eine Selbstverständlichkeit sein, dass "Offizielle" der Veranstaltung (RLS, TK, ZN, Sachrichter) nicht als Wettbewerber an der Veranstaltung teilnehmen.
Gruß
Uwe
Gruß
Uwe
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Re: Welche Funktionäre dürfen bei einem Clubslalom starten
Hallo Uwe !
Ich werte einen CUP aus der regionenübergreifend (4 ADAC-Gaue) ist.
Da ich auch die Ausschreibungen der CUP-Clubs auf meine Seite stelle, wo hin und wieder auch der Name des Rennleiters drinsteht, habe ich mich gewundert dass dieser Name auch im Clubslalom-Ergebnis auftaucht.
Dees kann doch ned sei
Den Veranstalter darauf angesprochen hieß es: das wurde im Gau so festgelegt dass dies erlaubt ist
Mir fehlten die Worte, vor allem weil es im Clubslalom-Reglement des Gaues überhaupt nicht drin steht und somit nur Eingeweihte davon wissen können.
Da es nicht in "meinem" Gau ist, habe ich die Sache dann auf sich beruhen lassen ...
Das war der Auslöser für diesen Thread und mein Wunsch zu Wissen wie es in anderen Gaue umgesetzt wird.
Ja, nach meinem Verständnis natürlich auch.Eigentlich sollte es doch aus Gründen der Sportlichkeit eine Selbstverständlichkeit sein, dass "Offizielle" der Veranstaltung (RLS, TK, ZN, Sachrichter) nicht als Wettbewerber an der Veranstaltung teilnehmen.
Ich werte einen CUP aus der regionenübergreifend (4 ADAC-Gaue) ist.
Da ich auch die Ausschreibungen der CUP-Clubs auf meine Seite stelle, wo hin und wieder auch der Name des Rennleiters drinsteht, habe ich mich gewundert dass dieser Name auch im Clubslalom-Ergebnis auftaucht.
Dees kann doch ned sei

Den Veranstalter darauf angesprochen hieß es: das wurde im Gau so festgelegt dass dies erlaubt ist

Mir fehlten die Worte, vor allem weil es im Clubslalom-Reglement des Gaues überhaupt nicht drin steht und somit nur Eingeweihte davon wissen können.
Da es nicht in "meinem" Gau ist, habe ich die Sache dann auf sich beruhen lassen ...
Das war der Auslöser für diesen Thread und mein Wunsch zu Wissen wie es in anderen Gaue umgesetzt wird.
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Hans-Peter
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Re: Welche Funktionäre dürfen bei einem Clubslalom starten
Dann sollte man das in die für die Region geltenden Regeln einarbeiten. (So in der Art wie unsere Norddeutschen Ergänzungen.)HaPe hat geschrieben: Den Veranstalter darauf angesprochen hieß es: das wurde im Gau so festgelegt dass dies erlaubt ist![]()
Ich will ja nichts unterstellen, aber auf diese Art kann ein RLS nicht mehr neutral sein. Wie soll der denn im Falle eines Einspruchs (womöglich gegen ihn selbst) dann eine sportliche Entscheidung treffen.HaPe hat geschrieben: Mir fehlten die Worte, vor allem weil es im Clubslalom-Reglement des Gaues überhaupt nicht drin steht und somit nur Eingeweihte davon wissen können.



Gruß aus Wunstorf
Uwe
Re: Welche Funktionäre dürfen bei einem Clubslalom starten
Der Antrag das in die Grundausschreibung einzuarbeiten lag bereits vor Jahren den Sportleitern der Norddt. Regionalclubs vor.
Re: Welche Funktionäre dürfen bei einem Clubslalom starten
Ich kann die andere Seite auch ein bisschen verstehen.
Die Veranstaltungen werden in Hessen eigentlich immer von aktiven Fahrern organisiert und der Mittelhessen-Cup hat auch keine Streicher.
Das bedeutet ja nur, dass ich mir einen Schiedsrichter mehr suchen muss, welche am Ende mir trotzdem näher stehen als den anderen Fahrern.
Die Veranstaltungen werden in Hessen eigentlich immer von aktiven Fahrern organisiert und der Mittelhessen-Cup hat auch keine Streicher.
Das bedeutet ja nur, dass ich mir einen Schiedsrichter mehr suchen muss, welche am Ende mir trotzdem näher stehen als den anderen Fahrern.
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Re: Welche Funktionäre dürfen bei einem Clubslalom starten
Moin!
Zitat Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe:
Art. 17.2
Bezüglich jedweder Streitigkeit im Zusammenhang mit der Veranstaltung, den durchgeführten Rennen und
vorgenommenen Wertungen, einschließlich etwaiger Verstöße gegen das Reglement, entscheidet zunächst
der Renn-/Fahrt-/Veranstaltungsleiter (...).
Gegen eine Entscheidung des Rennleiters kann ein Einspruch beim Schiedsgericht eingelegt werden.
Gruß
Uwe
Zitat Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe:
Art. 17.2
Bezüglich jedweder Streitigkeit im Zusammenhang mit der Veranstaltung, den durchgeführten Rennen und
vorgenommenen Wertungen, einschließlich etwaiger Verstöße gegen das Reglement, entscheidet zunächst
der Renn-/Fahrt-/Veranstaltungsleiter (...).
Gegen eine Entscheidung des Rennleiters kann ein Einspruch beim Schiedsgericht eingelegt werden.
Gruß
Uwe
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Re: Welche Funktionäre dürfen bei einem Clubslalom starten
Aus meiner Sicht gibt es nur wenige Leute, die an der Veranstaltung nicht teilnehmen dürfen: Die Mitglieder des Schiedsgerichts und offiziell genannte Sportwarte der Streckensicherung - also diejenigen, gegen deren Entscheidungen kein Einspruch möglich ist.Uwe Bartels hat geschrieben:Gegen eine Entscheidung des Rennleiters kann ein Einspruch beim Schiedsgericht eingelegt werden.
Viele Grüße
Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -
Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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