Gruppe F Vorteile mit Wagenpass ?
Moderator: EWO
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Gruppe F Vorteile mit Wagenpass ?
Hallo ,
mir stellt sich folgende Frage:
In der Gruppe F im Slalom ist ein Fahrzeug startberechtigt wenn es entweder zulassungsfähig nach STVZO ist und alle Eintragungen vorgenommen wurden oder es alternativ über einen Wagenpass verfügt. Das Fahrzeug muß ja in der Gruppe F auf jeden Fall der STVZO entsprechen, ausgenommen Slicks etc.
Welche Vorteile habe ich durch den Wagenpass? bzw. macht der überhaupt Sinn ?
Danke für die Antworten
Gruß Dirk
mir stellt sich folgende Frage:
In der Gruppe F im Slalom ist ein Fahrzeug startberechtigt wenn es entweder zulassungsfähig nach STVZO ist und alle Eintragungen vorgenommen wurden oder es alternativ über einen Wagenpass verfügt. Das Fahrzeug muß ja in der Gruppe F auf jeden Fall der STVZO entsprechen, ausgenommen Slicks etc.
Welche Vorteile habe ich durch den Wagenpass? bzw. macht der überhaupt Sinn ?
Danke für die Antworten
Gruß Dirk
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)
Volkswagen Lupo 1.4 16V powerd by GTÜ
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Re: Gruppe F Vorteile mit Wagenpass ?
Ohne den Wagenpass muss das Auto angemeldet sein. Mit Wagenpass muss er nicht angemeldet sein und du sparst dir die Steuern und Versicherung.
Rein von den Eintragungen hast du nun kein Vorteil ob mit oder ohne Wagenpass.
Rein von den Eintragungen hast du nun kein Vorteil ob mit oder ohne Wagenpass.
Re: Gruppe F Vorteile mit Wagenpass ?
Doch du hast einen Vorteil. @ 70 STZO im neuen Wagenpass.
Re: Gruppe F Vorteile mit Wagenpass ?
Hi Heiko,Heiko hat geschrieben:Doch du hast einen Vorteil. @ 70 STZO im neuen Wagenpass.
das was du meinst ist der KFP (Kraftfahrzeugpass) für Fahrzeuge mit Straßenzulassung. Er meinte aber den Wagenpass. Das sind zwei unterschiedliche Pässe.
Oder er meinte den KFP somit wäre natürlich meine Aussage oben hinfällig.
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Re: Gruppe F Vorteile mit Wagenpass ?
Ich meine den alten Wagenpass, also Vorteile gegenüber der Zulassung nach STVZO.
Der neue Kraftfahrzeugpass KFP ist ja im Prinzip nur Mittel zum Zweck für eine Sonderzulassung mit der Einschränkung nur für motorsportliche Zwecke.
Der neue Kraftfahrzeugpass KFP ist ja im Prinzip nur Mittel zum Zweck für eine Sonderzulassung mit der Einschränkung nur für motorsportliche Zwecke.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)
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Re: Gruppe F Vorteile mit Wagenpass ?
Der alte Wagenpass hatte nur eine Formalität als Hintergrund. Er sollte eine Übereinstimmungsbescheinigung mit den Grp F Bestimmungen sein attestiert durch einen DMSB-Sachverständigen. Das ist aber Schnee von gestern, braucht man nicht zum Start in der Grp F.
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Re: Gruppe F Vorteile mit Wagenpass ?
Mit Verlaub, EWO, aber das ist Unfug !!EWO hat geschrieben:Der alte Wagenpass hatte nur eine Formalität als Hintergrund. Er sollte eine Übereinstimmungsbescheinigung mit den Grp F Bestimmungen sein attestiert durch einen DMSB-Sachverständigen. Das ist aber Schnee von gestern, braucht man nicht zum Start in der Grp F.
Gruppe F-Reglement Artikel 2, Stand 2013:
Handbuch blauer Teil, auch 2013: Wagenpassbestimmungen -bitte komplett durchlesen, bildet sicher weiter! - :Zugelassene Fahrzeuge/Teilnahmebedingungen
Die Fahrzeuge müssen zum öffentlichen Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland oder durch einen DMSB-Wagenpass ausgestellt für die Gruppe F (Ausnahme: Rallye-Fahrzeuge) zugelassen sein.
Das Wort "Nicht" von mir herausgehoben !Art. 5.2:
Die Abnahme und Wagenpass-Ausstellung umfasst nicht die Prüfung hinsichtlich der Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften der FIA, des DMSB und/oder der StVZO.
Die Übereinstimmung mit den jeweiligen Reglementen war noch nie Inhalt des Wagenpasses, auch wenn die zugelassenen Gruppen darin verzeichnet sind.
Das gäbe ja auch wenig Sinn, wenn mehrere dieser Gruppen darin eingetragen sind.
Nur zum Zeitpunkt der Veranstaltung muss sich der Bewerber festlegen, in welcher Gruppe angetreten werden soll und die Bedingungen eben dieser Gruppe erfüllen, z.B F, H oder FS.
Gruß
Wilfried Böhmann
Re: Gruppe F Vorteile mit Wagenpass ?
Schon wieder dieser Wolfgang der ein Wilfried sein will.Wilfried Böhmann hat geschrieben:Mit Verlaub, EWO, aber das ist Unfug !!
Es ging mir um den alten Gruppe F Wagenpass der als Gruppe F-Übereinstimmungsdokument genutzt werden sollte. Das war vor Jahren mal notwendig. Ich selbst habe so einen noch vorliegen und der ist wie gesagt Schnee von gestern.
Ansonsten hast du natürlich Recht. Nachlesen im offiziellen Dokument sollte jeder der hier Fragen stellt, bevor er sich mit Meinungen Halbwissender auseinandersetzt.
Ich finde es immer wieder kurios das man den Fragestellern Zitate aus dem Handbuch hier präsentieren muss.
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Re: Gruppe F Vorteile mit Wagenpass ?
Wahrlich, wahrlich !EWO hat geschrieben: Es ging mir um den alten Gruppe F Wagenpass der als Gruppe F-Übereinstimmungsdokument genutzt werden sollte. Das war vor Jahren mal notwendig. Ich selbst habe so einen noch vorliegen und der ist wie gesagt Schnee von gestern.
Aber der hieß auch nicht "Wagenpass", sondern "F-Bescheinigung", so wie sie heute noch für spezielle Fälle in der Gr. G ( dann natürlich "G-Bescheinigungen" gem. Art.5 Gr.G-Reglement !) ausgestellt werden können. In meinem Schrank liegen solche Formulare noch herum, habe aber nie welche ausgestellt, weil keiner danach gefragt hat.
Gruß
Wilfried Böhmann