Norddeutsche Ergänzungen 2017
Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017
In der Grundausschreibung wird nie von " offen" gesprochen.
Offen kommt nur aus den Norddeutschen Ergänzungen.
Nur mal ein Beispiel : In der verbesserten Klasse sind die Reifen freigestellt
Offen kommt nur aus den Norddeutschen Ergänzungen.
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Nur die Einhaltung von festen Regeln gewährleisten fairen Motorsport
Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017
Ich wollte damit nur klarstellen, dass ein Fahrzeug der Gruppe 2 sehr wohl verbessert sein darf, sofern es StVZO-Konform ist.
Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017
und ich wollte eben diese Verbindung zur Gruppe 2 nicht hergestellt haben um die
Kollegen nicht noch weiter zu verwirren.
Kollegen nicht noch weiter zu verwirren.
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017
mika, du kannst keine kollegen verwirren, da die ganze szene verwirrt ist---humor ist wenn man trotzdem lacht. wollen hoffen,daß wir bald klarheit haben,bevor ich das fallschirmspringen anfange.2017 hat geschrieben:und ich wollte eben diese Verbindung zur Gruppe 2 nicht hergestellt haben um die
Kollegen nicht noch weiter zu verwirren.
Anmerkung v. Admin: habe zwei mal dasselbe Bild gelöscht.
Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017
Und unter Berücksichtigung all dieser Punkte, ist die Jedermann Gruppe der NDE nun eine serienmässige oder eine verbesserte Gruppe nach Grundausschreibung?
Oder ist das eben doch nicht definiert bzw es eben nicht eindeutig.
Darauf wollte ich hinaus.
Oder ist das eben doch nicht definiert bzw es eben nicht eindeutig.
Darauf wollte ich hinaus.
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017
Moin,
wenn die NDE sich an die einzuhaltenen Regelwerke (Grundausschreibungen) halten wollen , und das müssen sie, dann muss eine seriennahe Klasse , eine verbesserte Klasse und eine Einsteigerklasse ausgeschrieben werden.
Fazit: Klasse 1 = Einsteiger (Einsteiger)
Klasse 2 = seriennah (Jedermann)
Klasse 3 = verbesserte (offen)
wenn die NDE sich an die einzuhaltenen Regelwerke (Grundausschreibungen) halten wollen , und das müssen sie, dann muss eine seriennahe Klasse , eine verbesserte Klasse und eine Einsteigerklasse ausgeschrieben werden.
Fazit: Klasse 1 = Einsteiger (Einsteiger)
Klasse 2 = seriennah (Jedermann)
Klasse 3 = verbesserte (offen)
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017
In der Grundausschreibung für Automobil-Clubsport-Slalom 2017 des DMSB heißt es wie folgt:
http://clubsport-motorsport.de/dateien/ ... m_2017.pdf
6.
Technische Bestimmungen / Persönliche Schutzausrüstung:
6.1
zugelassene Fahrzeuge
6.1.1
Die Fahrzeuge müssen, ausgenommen in der verbesserten Gruppe, der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Nicht zum öffentlichen
Straßenverkehr zugelassen Fahrzeuge, werden auch dann zum Start zugelassen, wenn sie lt. Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II zum öffent-
lichen Straßenverkehr zulassungsfähig sind. Evtl. vorgenommene Veränderungen am Originalfahrzeug dürfen nicht das Erlöschen der Zulassung/Zulassungsfähigkeit zum öffentlichen Straßenverkehr zur Folge haben. Der Fahrer ist für die entsprechenden Nachweise verantwortlich (Hinweis: Kopie des Fahrzeugbriefes /Zulassungsbescheinigung Teil II, gültige AU-/HU-Bescheinigung).Fahrzeuge mit gültigem DMSB-Wagenpass bzw. Fahrzeuge, deren Zulassungsfähigkeit nicht nachgewiesen werden kann, starten ausschließlich in der verbesserten Gruppe.
Das bedeutet für mich, dass auch ein Fahrzeug dessen Zulassungsfähigkeit nicht nachgewiesen werden kann in einer verbesserten Gruppe starten darf, obwohl es keinen DMSB Wagenpass besitzt.
Im Anhang A könnte man dazu folgenden Satz mit einbringen:
Fahrzeuge mit Mängeln, welche die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinträchtigen, deren Konstruktion eine Gefahr für Teilnehmer und Zuschauer
darzustellen scheint, oder dem Ansehen des Motorsport schaden könnten, werden nicht zur Veranstaltung zugelassen. (ADAC Saarland)
Damit würde man es dem Sachverstand des TK überlassen, ob ein Fahrzeug starten darf oder nicht, was für den Clubsport wohl absolut ausreichend ist.
Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn Wagenpass oder STVZO zu forden. Wenn man sich die große Anzahl der Teilnehmer in Klasse 3 im norddeutschen Raum ansieht, würde ich behaupten das maximal 50% diese Forderungen erfüllen, ob sich die andere Hälfte dem bürokratischen sowie finanziellen Aufwand stellt, wenn dies so vorgeschrieben wird, wage ich zu bezweilfeln. Das schadet dem Sport und gerade den Veranstaltern, die auf die Teilnehmer angewiesen sind.
Deswegen wäre es auch mein Vorschlag, es sollte definiert werden was aus dem FS-Reglement für Fahrzeuge ohne Wagenpass greift und was nicht.
Dann hätte man für Klasse 3 ein transparentes, wasserdichtes Regelwerk.
http://clubsport-motorsport.de/dateien/ ... m_2017.pdf
6.
Technische Bestimmungen / Persönliche Schutzausrüstung:
6.1
zugelassene Fahrzeuge
6.1.1
Die Fahrzeuge müssen, ausgenommen in der verbesserten Gruppe, der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Nicht zum öffentlichen
Straßenverkehr zugelassen Fahrzeuge, werden auch dann zum Start zugelassen, wenn sie lt. Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II zum öffent-
lichen Straßenverkehr zulassungsfähig sind. Evtl. vorgenommene Veränderungen am Originalfahrzeug dürfen nicht das Erlöschen der Zulassung/Zulassungsfähigkeit zum öffentlichen Straßenverkehr zur Folge haben. Der Fahrer ist für die entsprechenden Nachweise verantwortlich (Hinweis: Kopie des Fahrzeugbriefes /Zulassungsbescheinigung Teil II, gültige AU-/HU-Bescheinigung).Fahrzeuge mit gültigem DMSB-Wagenpass bzw. Fahrzeuge, deren Zulassungsfähigkeit nicht nachgewiesen werden kann, starten ausschließlich in der verbesserten Gruppe.
Das bedeutet für mich, dass auch ein Fahrzeug dessen Zulassungsfähigkeit nicht nachgewiesen werden kann in einer verbesserten Gruppe starten darf, obwohl es keinen DMSB Wagenpass besitzt.
Im Anhang A könnte man dazu folgenden Satz mit einbringen:
Fahrzeuge mit Mängeln, welche die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinträchtigen, deren Konstruktion eine Gefahr für Teilnehmer und Zuschauer
darzustellen scheint, oder dem Ansehen des Motorsport schaden könnten, werden nicht zur Veranstaltung zugelassen. (ADAC Saarland)
Damit würde man es dem Sachverstand des TK überlassen, ob ein Fahrzeug starten darf oder nicht, was für den Clubsport wohl absolut ausreichend ist.
Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn Wagenpass oder STVZO zu forden. Wenn man sich die große Anzahl der Teilnehmer in Klasse 3 im norddeutschen Raum ansieht, würde ich behaupten das maximal 50% diese Forderungen erfüllen, ob sich die andere Hälfte dem bürokratischen sowie finanziellen Aufwand stellt, wenn dies so vorgeschrieben wird, wage ich zu bezweilfeln. Das schadet dem Sport und gerade den Veranstaltern, die auf die Teilnehmer angewiesen sind.
Deswegen wäre es auch mein Vorschlag, es sollte definiert werden was aus dem FS-Reglement für Fahrzeuge ohne Wagenpass greift und was nicht.
Dann hätte man für Klasse 3 ein transparentes, wasserdichtes Regelwerk.
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017
YellowMellow hat geschrieben:In der Grundausschreibung für Automobil-Clubsport-Slalom 2017 des DMSB heißt es wie folgt:
http://clubsport-motorsport.de/dateien/ ... m_2017.pdf
6.
Technische Bestimmungen / Persönliche Schutzausrüstung:
6.1
zugelassene Fahrzeuge
6.1.1
Fahrzeuge mit gültigem DMSB-Wagenpass bzw. Fahrzeuge, deren Zulassungsfähigkeit nicht nachgewiesen werden kann, starten ausschließlich in der verbesserten Gruppe.
Das bedeutet für mich, dass auch ein Fahrzeug dessen Zulassungsfähigkeit nicht nachgewiesen werden kann in einer verbesserten Gruppe starten darf, obwohl es keinen DMSB Wagenpass besitzt.
Hallo ,
dieser rot unterlegte Satz regelt das ein Fahrzeug mit Wagenpass nicht automatisch in der verbesserten Klasse starten muss. Wenn das Fahrzeug eine gültige HU AU hat und der STVZO entspricht ist der Wagenpass irrelevant. Wenn das gemeint wäre was du liest , müsste das bzw. durch ein UND ersetzt werden.
Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn Wagenpass oder STVZO zu forden. Wenn man sich die große Anzahl der Teilnehmer in Klasse 3 im norddeutschen Raum ansieht, würde ich behaupten das maximal 50% diese Forderungen erfüllen, ob diese sich alle dem bürokratischen sowie finanziellen Aufwand stellen, wenn dies so vorgeschrieben wird, wage ich zu bezweilfeln. Das schadet dem Sport und gerade den Veranstaltern, die auf die Teilnehmer angewiesen sind.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017
Damit schaffst du aber eine große Lücke zwischen Clubsport und DMSB FahrzeuggruppenYellowMellow hat geschrieben: Deswegen wäre es auch mein Vorschlag, es sollte definiert werden was aus dem FS-Reglement für Fahrzeuge ohne Wagenpass greift und was nicht.
Dann hätte man für Klasse 3 ein transparentes, wasserdichtes Regelwerk.
und genau das ist ja nicht das Ziel.
Möglichst jeder soll überall fahren können, es sei denn du willst Club und DMSB trennen.
Wenn man natürlich sagt ein DMSB Fahrer hat im Club nichts zu suchen ist es was anderes.
Dann könnte man den CS auch komplett neu definieren.
.Fahrzeuge mit gültigem DMSB-Wagenpass bzw. Fahrzeuge, deren Zulassungsfähigkeit nicht nachgewiesen werden kann, starten ausschließlich in der verbesserten Gruppe.
Das hast du falsch interpretiert, lies das mal im Zusammenhang.
Zuletzt geändert von 2017 am Di Feb 14, 2017 18:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017
Fahrzeuge mit gültigem DMSB WagenpassMarkus-B hat geschrieben:Und unter Berücksichtigung all dieser Punkte, ist die Jedermann Gruppe der NDE nun eine serienmässige oder eine verbesserte Gruppe nach Grundausschreibung?
Oder ist das eben doch nicht definiert bzw es eben nicht eindeutig.
Darauf wollte ich hinaus.
bzw. Fahrzeuge, deren Zulassungsfähigkeit nicht nachgewiesen werden kann, starten ausschließlich
in der verbesserten Gruppe.
Es gibt 2 Gruppen:
1. Jedermann: Fahrzeuge mit Straßenzulassungsfähigkeit (Serienmäßig und/oder mit eingetragen Modifikationen)
2. Verbessert: Fahrzeuge ohne Zulassungsfähigkeit oder welche die nur über einen Wagenpass verfügen.
Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017
Da kann ich dir so nicht zustimmen. Diese Regelung würde nicht implizit bedeuten, dass ein Fahrzeug nicht alle Anforderungen der Gruppe z.B. FS erfüllt, sondern für den Clubsport nicht zwingend erfüllen muss. Das ist ein kleiner aber wichtiger Unterschied. Somit kann jedes 100% DMSB-konforme Auto im Club starten. Umgekehrt auch jedes Clubsport-Fahrteug, wenn es die ausgenommenen Anforderungen ebenfalls erfüllt. Damit hast du Durchlässigkeit in alle Richtungen und schließt im Clubsport niemanden aus, der kein 100% DMSB-konformes Fahrzeug besitzt und auch nicht alle 2 Jahre zu einer Wagenpass-Abnahme fahren will. Ich denke, das wäre für reine Klasse 3-Fahrer mit ihren maximal 1000m Streckenlänge auch völlig unverhältnismäßig.2017 hat geschrieben:Damit schaffst du aber eine große Lücke zwischen Clubsport und DMSB FahrzeuggruppenYellowMellow hat geschrieben: Deswegen wäre es auch mein Vorschlag, es sollte definiert werden was aus dem FS-Reglement für Fahrzeuge ohne Wagenpass greift und was nicht.
Dann hätte man für Klasse 3 ein transparentes, wasserdichtes Regelwerk.
und genau das ist ja nicht das Ziel.
Möglichst jeder soll überall fahren können, es sei denn du willst Club und DMSB trennen.
Wenn man natürlich sagt ein DMSB Fahrer hat im Club nichts zu suchen ist es was anderes.
Dann könnte man den CS auch komplett neu definieren.
Ich bleibe dabei: Schreibt in den Anhang A was wichtig ist und dann weiß jeder woran er ist. Das sollte für einfachen Clubsport locker ausreichen.
Klare Regeln: Ja
Großer Aufwand und Kosten: Nein
- Hans Bauer
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017
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Wenn man diese 18 Seiten mitgelesen hat, kann man nur froh sein im Südwesten der Republik zu leben ...
Mit sportlichen Grüßen
Hans Bauer
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017
Ein besseres Regelwerk wäre für mich aber noch lange kein Grund in den Süden zu ziehenHans Bauer hat geschrieben:.
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Mit sportlichen Grüßen
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017
Ist das bei euch dann nicht ein bisschen langweiligHans Bauer hat geschrieben:.
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017
Die verstehen unseren Humor doch eh nicht