ich bin mir nicht sicher ob es gut oder schlecht ist, das Reglement zu lesen - die Fragen werden nicht weniger
Wir überlegen 7x16-Felgen für den BMW zu nehmen. Laut Reglement wäre das kein Problem:
Guckt man in die G-Fahrzeugliste sind die Felgen unter "12 Felgengrößen" aber nicht erwähnt. Das bedeutet, dass ich sicherstellen muss, dass die neuen Felgen im Schein eingetragen sind, damit ich die in der Gruppe G fahren darf, richtig?13.1 Räder (Radschüssel + Felge)
Mit Ausnahme der Radbreite sind die Räder in allen Parametern freigestellt, somit sind auch Felgen-
Durchmesser, Einpresstiefe, Felgenform, Material und Gewicht frei und es erfolgt keine Höherstufung.
Vorstehende Freiheiten gelten auch für Räder mit nichtserienmäßigen Felgenbreiten bis
einschließlich 7 Zoll (Maulweite). Die Radbreite ist bis zu max. 7 Zoll (Maulweite) ohne Höherstufung
freigestellt.
Räder mit einer Breite (Maulweite) größer als 7 Zoll, welche nicht in der G-Fahrzeugliste erfasst sind,
führen zur Umstufung in die nächsthöhere LGKlasse (s. a. Art. 7).
Die Räder müssen für das betreffende Fahrzeug
durch:
a) ABE, EG-Gesamtbetriebserlaubnis, EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
(Certificate of Conformity COC) des Fahrzeugherstellers, oder
b) Teilegutachten des Fahrzeugherstellers, oder
c) ABE oder Teilegutachten des Räderherstellers freigegeben sein.
Gruß
Jonas