Golf 4 G3 Stabi Vorderachse
Moderator: EWO
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Golf 4 G3 Stabi Vorderachse
Hallo,
Ich habe nach dem Einbau des Gewindefahrwerks das Problem das die Antriebswelle am Stabi schleift.
Habe schon die einstellbaren Pendelstützen probiert aber komme damit auch nicht hin.
Darf ich den Serien Stabi tauschen gegen den vom 4Motion oder ein Eibach Anti-Roll-Kit?
Habe im Handbuch nichts gefunden.
Ich habe nach dem Einbau des Gewindefahrwerks das Problem das die Antriebswelle am Stabi schleift.
Habe schon die einstellbaren Pendelstützen probiert aber komme damit auch nicht hin.
Darf ich den Serien Stabi tauschen gegen den vom 4Motion oder ein Eibach Anti-Roll-Kit?
Habe im Handbuch nichts gefunden.
Re: Golf 4 G3 Stabi Vorderachse
Da es nciht ausdrücklich erlaubt ist sehe ich es als verboten an.
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Re: Golf 4 G3 Stabi Vorderachse
Stimmt !
Obwohl der Stabilisator auch nichts anderes als eine Drehstabfeder ist, wird er vom Reglement nicht als Fahrwerksfeder im Sinne des Art. 12.2 Gr-G Reglementes definiert. Die möglichen Änderungen gegenüber der Serie beziehen sich nur auf in Ruhelage den Aufbau abstützende Federelemente (Radfedern), und das macht ein Stabi nun mal nicht.
Hinsichtlich der anderen Pendelstützen wäre ich auch etwas vorsichtiger !
Gruß
W.Böhmann
Obwohl der Stabilisator auch nichts anderes als eine Drehstabfeder ist, wird er vom Reglement nicht als Fahrwerksfeder im Sinne des Art. 12.2 Gr-G Reglementes definiert. Die möglichen Änderungen gegenüber der Serie beziehen sich nur auf in Ruhelage den Aufbau abstützende Federelemente (Radfedern), und das macht ein Stabi nun mal nicht.
Hinsichtlich der anderen Pendelstützen wäre ich auch etwas vorsichtiger !
Gruß
W.Böhmann
Re: Golf 4 G3 Stabi Vorderachse
Wie sieht es denn aus, wenn das Gutachten des Gewindefahrwerks die Verwendung eines anderen Stabilisators fordert?
Das ist nämlich bei diversen Fahrwerken für den Golf IV der Fall. Verlangt wird dann der vom 4-Motion oder ein anderer
per Gutachten als eintragungsfähig ausgewiesener Stabi.
Ich fürchte, dass damit das ganze Fahrwerk hinfällig werden dürfte, sofern die Verwendung eines nicht serienmäßigen
Stabis nicht gestattet ist.
Das ist nämlich bei diversen Fahrwerken für den Golf IV der Fall. Verlangt wird dann der vom 4-Motion oder ein anderer
per Gutachten als eintragungsfähig ausgewiesener Stabi.
Ich fürchte, dass damit das ganze Fahrwerk hinfällig werden dürfte, sofern die Verwendung eines nicht serienmäßigen
Stabis nicht gestattet ist.
Gruß, Holger
Re: Golf 4 G3 Stabi Vorderachse
Dann bist du nicht mehr Gruppe G.
- PumaTreter
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Re: Golf 4 G3 Stabi Vorderachse
Das ist ein gutes Beispiel für die Präambel des Gruppe G Reglements: Erlaubte Änderungen dürfen keine verbotenen nach sich ziehen.the bruce hat geschrieben:Wie sieht es denn aus, wenn das Gutachten des Gewindefahrwerks die Verwendung eines anderen Stabilisators fordert?
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -
Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
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Re: Golf 4 G3 Stabi Vorderachse
Alles klar, das lag auf der Hand.
Ich weiß nicht, was im Fahrwerksgutachten des TE drin steht, aber streng genommen
hätte der TÜV-Onkel das Fahrwerk gar nicht erst eintragen dürfen.
Ich weiß nicht, was im Fahrwerksgutachten des TE drin steht, aber streng genommen
hätte der TÜV-Onkel das Fahrwerk gar nicht erst eintragen dürfen.
Gruß, Holger
Re: Golf 4 G3 Stabi Vorderachse
Das würde ich so pauschal nciht darasu schließen. Ein Stabi ist ein nicht eintragungspflichtiges Zubehörteil.the bruce hat geschrieben:Alles klar, das lag auf der Hand.
Ich weiß nicht, was im Fahrwerksgutachten des TE drin steht, aber streng genommen
hätte der TÜV-Onkel das Fahrwerk gar nicht erst eintragen dürfen.
Re: Golf 4 G3 Stabi Vorderachse
Ich meinte die Tatsache, dass die Antriebswelle am Stabi anschlägt. Das sollte ja nicht sein.
Außerdem ist genau diese Problematik beim Golf IV allgemein bekannt, darauf müsste jeder
Sachverständige gezielt achten.
Abgesehen davon, was meinst du mit einem "nicht eintragungspflichtigen Zubehörteil"? Wenn
jemand einen anderen als den serienmäßigen Stabilisator einbaut, dann muss der selbstver-
ständlich abgenommen und eingetragen werden. Deshalb werden die üblichen Stabis von H&R,
Eibach, KW oder Whiteline auch mit einem Teilegutachten geliefert.
Anders sieht es bspw. bei Domstreben und ähnlichem aus. Die sind tatsächlich eintragungsfrei.
Außerdem ist genau diese Problematik beim Golf IV allgemein bekannt, darauf müsste jeder
Sachverständige gezielt achten.
Abgesehen davon, was meinst du mit einem "nicht eintragungspflichtigen Zubehörteil"? Wenn
jemand einen anderen als den serienmäßigen Stabilisator einbaut, dann muss der selbstver-
ständlich abgenommen und eingetragen werden. Deshalb werden die üblichen Stabis von H&R,
Eibach, KW oder Whiteline auch mit einem Teilegutachten geliefert.
Anders sieht es bspw. bei Domstreben und ähnlichem aus. Die sind tatsächlich eintragungsfrei.
Gruß, Holger
Re: Golf 4 G3 Stabi Vorderachse
stimmt, die Stabis haben einStück Papier dabei, das hatte ich übersehen.the bruce hat geschrieben:Ich meinte die Tatsache, dass die Antriebswelle am Stabi anschlägt. Das sollte ja nicht sein.
Außerdem ist genau diese Problematik beim Golf IV allgemein bekannt, darauf müsste jeder
Sachverständige gezielt achten.
Abgesehen davon, was meinst du mit einem "nicht eintragungspflichtigen Zubehörteil"? Wenn
jemand einen anderen als den serienmäßigen Stabilisator einbaut, dann muss der selbstver-
ständlich abgenommen und eingetragen werden. Deshalb werden die üblichen Stabis von H&R,
Eibach, KW oder Whiteline auch mit einem Teilegutachten geliefert.
Anders sieht es bspw. bei Domstreben und ähnlichem aus. Die sind tatsächlich eintragungsfrei.